Arbeitsgemeinschaften

Anmeldung
Häufig gestellte Fragen

Aktuelle Informationen

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften findet in diesem Semester erstmals über heiCO (Campus Online) statt. Eine Anmeldung über das LSF ist nicht mehr möglich.

  • Der Anmeldezeitraum erstreckt sich vom 14. April bis einschließlich 16. April um 23:59 Uhr. Auf den genauen Anmeldezeitpunkt innerhalb des genannten Anmeldezeitraums kommt es – anders als bisher im LSF – nicht mehr an.  

  • Die Zuteilung der AG-Plätze findet danach per Los und gemäß den von Ihnen gewählten Prioritäten im Anmeldeverfahren statt.

  • Die finale Zuteilung erfolgt dann zwischen dem 17. und 19. April. Sie werden per E-Mail automatisch informiert, sobald eine finale Zuteilung in eine Arbeitsgemeinschaft erfolgt ist.

Bitte beachten Sie für die Anmeldung:

  • Sie finden die Arbeitsgemeinschaft als Veranstaltung in heiCO.

  • Auf der Seite der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft in heiCO finden Sie die Gruppen mit den zugehörigen Terminen.

  • Über den „Anmelden“-Button kommen Sie auf eine Übersicht aller Gruppen, in der Sie nochmals die genauen Termine und AG-Leiter sehen. Hier müssen Sie Prioritäten für die einzelnen Gruppen angeben. Wichtig: Sie müssen eine Priorität für jede Gruppe angeben, anderenfalls können Sie sich nicht anmelden. Nur so ist sichergestellt, dass Sie am Ende des Verfahrens einen Platz in einer Arbeitsgemeinschaft erhalten.

  • Nach Ende des Anmeldezeitraums am 16. April um 23:59 Uhr wird die Anmeldung gesperrt. In den folgenden Tagen bis zum 19.04. wird heiCO dann die Zuteilung per Los durchführen und dabei auch berücksichtigen, dass keine Terminkollisionen mit Ihrem Stundenplan vorliegen.

  • Nach Abschluss der Zuteilung werden Sie automatisch per E-Mail über Ihren AG-Platz informiert.

Bei Problemen:

Bei Problemen mit heiCO wenden Sie sich bitte unmittelbar an den heiCO Helpdesk oder an die AG-Koordination. Da wir aufgrund der Einführung von heiCO mit vielen Anfragen rechnen, bitten wir Sie schon jetzt um etwas Geduld. AG-Plätze sind für alle Studierende in ausreichender Zahl vorhanden.
 

Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2024:

Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 2. Fachsemester:

  • AG Zivilrecht II (Schuldrecht AT)
  • AG Verfassungsrecht

Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 4. Fachsemester:

  • AG Strafrecht II (Strafrecht BT) (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht)
  • AG Zivilrecht III (Sachenrecht)

Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 6. Fachsemester:

  • AG Verwaltungsrecht (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht) 

AGs für Studierende des BA-Begleitfachs Öffentliches Recht (25%) (2. und 5. Fachsemester):

  • AG Verfassungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden)
  • AG Verwaltungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden zur Vorbereitung der Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht) 

Die Arbeitsgemeinschaften finden in Präsenz statt.
 

Allgemeine Informationen zu Arbeitsgemeinschaften
 

Übersicht über die Arbeitsgemeinschaften der einzelnen Studiengänge:
 

Arbeitsgemeinschaften (Fallbesprechungen) für Studierende mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung:

1. Semester: Zivilrecht I und Strafrecht I (Gruppenstärke: 20-25 Personen)

2. Semester: Zivilrecht II und Verfassungsrecht (Gruppenstärke: 25 Personen)

ab dem 3. Semester: Strafrecht II

ab dem 4. Semester: Zivilrecht III und Verwaltungsrecht


Arbeitsgemeinschaften (Fallbesprechungen) für Studierende des Bachelor-Begleitfaches Öffentliches Recht (25%):

1. Semester: Verfassungsrecht für Studierende des Bachelor-Begleitfaches (Einführung)

2. Semester: Verfassungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden)

ab dem 4. Semester: Verwaltungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden)

 

In den Arbeitsgemeinschaften wird der in den Vorlesungen behandelte Stoff im Gespräch erörtert und anhand praktischer Fälle vertieft. Die Studierenden werden durch die Behandlung und Bearbeitung praktischer Fälle zu einer selbständigen Auseinandersetzung mit dem Vorlesungsstoff angeregt und angeleitet. Die Fallarbeit wird gemeinsam eingeübt. Auf diese Weise wird der Grundstein für eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen gelegt.

Daneben haben die Arbeitsgemeinschaften in den unteren Semestern den Zweck, den Studierenden eine Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des Studiums zu geben. Es wird auf die Punkte eingegangen, die erfahrungsgemäß in den Anfangssemestern größere Schwierigkeiten bereiten, wie z. B. zweckmäßige Anlage des Studiums, Technik wissenschaftlicher Arbeit, Benutzung von Literatur und Bibliotheken etc.

Vor einer Teilnahme an den Übungen ist deshalb der Besuch der Arbeitsgemeinschaft dringend zu empfehlen. Es wird nachdrücklich empfohlen, die Arbeitsgemeinschaften für Studierende ab dem 3. Semester in dem Semester vor der jeweiligen Fortgeschrittenenübung zu besuchen.

Die Arbeitsgemeinschaften, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten, werden jedes Semester angeboten.

Die Arbeitsgemeinschaften für die ersten beiden Fachsemester werden nur im jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester angeboten.

 

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Inhalten und Organisation der Arbeitsgemeinschaften habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihre AG-Leiterin oder Ihren AG-Leiter.

Wann beginnen die Arbeitsgemeinschaften?
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.

Ich kann die Arbeitsgemeinschaften nicht in heiCO belegen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de

Die Arbeitsgemeinschaft, für die ich mich angemeldet habe, kann ich nicht besuchen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich erst für eine Arbeitsgemeinschaft an, wenn Sie Ihren Stundenplan zusammengestellt haben. Nutzen Sie für die Anmeldung die Prioritäten in heiCO. 
Wenn Sie feststellen, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht mit Ihren Verpflichtungen vereinbar ist, kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere Kinderbetreuung, Sprachkurse, Arbeitspläne) ein Wechsel stattfinden. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de

Ich will eine Arbeitsgemeinschaft, die der Vorbereitung auf eine Fortgeschrittenenübung dient, parallel zur Übung besuchen. Kann ich das?
Die Fakultät empfiehlt, die Arbeitsgemeinschaften ab dem dritten Semester (Strafrecht II, Zivilrecht III, Verwaltungsrecht) in dem Semester vor der Übung zu besuchen. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedes Semester angeboten werden, ist ein Besuch parallel zur Übung möglich.

Ich werde die Übungen in einer anderen Reihenfolge absolvieren als im Studienplan angeregt. Kann ich die Arbeitsgemeinschaften dementsprechend in anderen Semestern besuchen?
Ja, wenn es sich um eine der Arbeitsgemeinschaften handelt, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten. Arbeitsgemeinschaften, die für das erste und zweiten Semester vorgesehen sind, werden nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten.


Koordination AG-Planung: Ass.iur. Yannic Arnold, Akademischer Mitarbeiter (ag@jurs.uni-heidelberg.de, Tel.: 06221 / 54 - 7435).
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr in Raum 016 des Juristischen Seminars.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 23.04.2024
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