Forschungsschwerpunkte Medizinstrafrecht
Medizinrecht – bzw. allgemeiner Gesundheitsrecht – ist eine Querschnittsmaterie an der Schnittstelle von Medizin, Recht und Ethik. In ihr gehen die Grenzen von Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht fließend ineinander über. Themen werden vor allem mit Blick auf den medizinischen Zusammenhang behandelt. Das schließt organisatorische Zusammenhänge der Behandlungspraxis und staatlicher Akteure ein. Daher spielen oft wirtschaftsrechtliche Regelungen, das Sozialrecht, das ärztliche Berufsrecht und Spezialmaterien wie Medizinprodukterecht eine wesentliche Rolle. Die themenbezogene Betrachtung hat zu bedeutsamen rechtsgebietsübergreifenden Rechtsfiguren geführt. Dazu gehört ganz wesentlich der medizinische Standard („Facharztstandard“). Wissenschaftliches wie praktisches Gewicht haben auch die Dogmatik medizinischer Aufklärungsanforderungen und die verbundenen Problemfelder von Patientenautonomie, Therapie- und Forschungsfreiheit sowie ethisch-rationalem Anspruch.
Trotz seines Querschnitts-Charakters haben die meisten Rechtsfragen im Medizinrecht einen Schwerpunkt in einem der drei Hauptrechtsgebiete, weshalb man u.a. vom „Medizinstrafrecht“ spricht. Dieses befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung medizinischen (insb. ärztlichen) Handelns. Zu seinen klassischen Themenfeldern gehört der ärztliche Heileingriff, bei dem Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder gar Totschlag führen können. Weitere klassische Themen des Medizinstrafrechts sind z.B. Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Organspende. In jüngerer Zeit sind nicht zuletzt wegen der COVID-19-Pandemie Fragen der Triage und der Gesundheitszeugnisse (insbesondere Impfbescheinigungen und -ausweise) in den allgemein-gesellschaftlichen Fokus gelangt.
Schon seit Längerem gewinnt das Medizin-Wirtschaftsstrafrecht zunehmend an Aufmerksamkeit. Dort richtet sich der Blick nicht nur auf medizinische Behandlungen und das Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern auch auf wirtschaftlich relevantes Handeln und wirtschaftliche Strukturen im Gesundheitswesen. Angesichts der finanziellen Dimension des Gesundheitssektors haben diese Aspekte eine beträchtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Im Mittelpunkt des Medizin-Wirtschaftsstrafrechts stehen Abrechnungsbetrug, Untreue und Korruptionsdelikte. Einfache Beispiele sind die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder Privatpatient:innen, die Verordnung nicht-indizierter Arzneimittel oder die Zuweisung von Patient:innen gegen Bezahlung. Komplexere Rechtsfragen haben hier oft mit Formen der (im Grundsatz durchaus fachlich sinnvollen und rechtlich gewollten) Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens, etwa zwischen Ärzt:innen, Krankenhäusern und Unternehmen, zu tun. Hinzu kommen nicht selten unklare Regelungen.
Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Bereich des Medizin-Wirtschaftsstrafrechts, des medizinischen Standards und der Patientenautonomie. Besonderes Interesse gilt dabei dem Umgang mit rechtlichen Grauzonen, der Klärung von Maßstäben, der Struktur und dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Normen sowie den Bezügen zur Ethik und zu anderen Gebieten der Philosophie.
