Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern auf Brutto- oder Nettobasis? Entwicklung quantitativer Methoden der Rechtsvergleichung

Objektives Nettoprinzip I

Projektbeschreibung:

Wesentliches Ziel des Vorhabens ist die rechtsvergleichende quantitative Untersuchung des objektiven Nettoprinzips anhand ausgewählter Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung. Hierfür wurden bislang die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, von Kinderbetreuungskosten, Ausbildungs- und Fortbildungskosten sowie der doppelten Haushaltsführung in den Blick genommen. Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit der Ausprägungen in den verschiedenen Vergleichsstaaten werden die Einzelangaben nicht nur in textliche Form, sondern in quantitative Indikatoren gefasst. Der Vergleich soll die folgenden Länder in den Blick nehmen: Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Das Projekt wird seit Frühjahr 2011 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de) gefördert.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 24.11.2015
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