Projektbeschreibung:

Während das Ausgangsprojekt zur Untersuchung des objektiven Nettoprinzips bei der Besteuerung von Arbeitnehmern im Rechtsvergleich ausschließlich innerstaatliche Sachverhalte betraf, zielt das Folgeprojekt auf die Besteuerung von innerhalb des Europäischen Binnenmarkts grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern ab. Zu diesem Zweck erfasst die Auswahl der Vergleichsstaaten diejenigen Länder, die ein hohes Aufkommen an Grenzpendlern zu ihren Nachbarstaaten aufweisen. Neben Deutschland wurden Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen und (als mit der EU assoziierter Staat) die Schweiz ausgewählt. Im Fokus der Untersuchung stehen zunächst die unterschiedlichen Systeme der Grenzpendlerbesteuerung, die mit dem objektiven Nettoprinzip als Referenzrahmen abgeglichen werden. Erst in einem zweiten Untersuchungsschritt werden die einzelnen Abzugstatbestände variabel ausgestaltet, um Herkunft und Ursache der divergierenden Gesamtsteuerbelastung aufzudecken. Neben diesen rechtsvergleichenden Aspekten sollen im Rahmen einer diachronen Perspektive die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das nationale und internationale Steuerrecht der Vergleichsstaaten einer Analyse unterzogen werden.


Das Projekt wird seit November 2012 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de) gefördert.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 24.11.2015
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