Projektbeschreibung

 

Während das Ausgangsprojekt zur Untersuchung des objektiven Nettoprinzips bei der Besteuerung von Arbeitnehmern im Rechtsvergleich ausschließlich innerstaatliche Sachverhalte betraf, zielt das Folgeprojekt auf die Besteuerung von innerhalb des Europäischen Binnenmarkts grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern ab. Zu diesem Zweck wurde die Auswahl der Vergleichsstaaten geringfügig modifiziert und diejenigen Länder erfasst, die ein hohes Aufkommen an Grenzpendlern zu ihren Nachbarstaaten aufweisen. Neben Deutschland wurden Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen und (als mit der EU assoziierter Staat) die Schweiz ausgewählt. Rechtsquellen der Grenzpendlerbesteuerung sind neben den inländischen Steuerrechtsordnungen das Netz der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Unionsrecht, für das die Grundfreiheiten (vgl. die Rechtsprechungslinie Schumacker/ Gilly/Gschwind/Schempp usw.), aber auch sekundärrechtliche Regelungen im Umfeld der Arbeitnehmerfreizügigkeit mit steuerlicher Überwirkung prägend geworden sind.

Im Fokus stehen zunächst die unterschiedlichen Systeme der Grenzpendlerbesteuerung. Sie werden mit dem objektiven Nettoprinzip als Referenzrahmen abgeglichen. Der wesentliche Ansatz der Analyse besteht in der Berechnung der steuerlichen Belastungsgrade der Grenzgänger auf Ebene der Bemessungsgrundlage und der zu entrichtenden Steuer. Die generierten Daten ermöglichen Erkenntnisse über das Verhältnis der Besteuerung des Grenzpendlers zum Steuerinländer und über die divergierende Steuerbelastung in den verschiedenen Länderkombinationen. So wird der Grad der Verwirklichung der Grundfreiheiten numerisch fassbar. Zudem lassen sich Erkenntnisse gewinnen, wie das objektive Nettoprinzip in den einzelnen Staaten im Bereich dieser speziellen Gruppe von Steuerpflichtigen verwirklicht wird. Erst in einem zweiten Untersuchungsschritt werden die einzelnen Abzugstatbestände variabel ausgestaltet, um Herkunft und Ursache der divergierenden Gesamtsteuerbelastung aufzudecken. Neben diesen rechtsvergleichenden Aspekten soll eine diachrone Perspektive für die Jahre 1990 und 2012 eingenommen werden. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH zu analysieren.

Auf der Ebene der Doppelbesteuerungsabkommen wird aus einer quantitativ-rechtsvergleichenden Perspektive untersucht, wie deren Inhalt und Ausgestaltung in der tatsächlichen Belastung des einzelnen Steuerpflichtigen abgebildet werden. Weitere Aspekte sind das Zustandekommen und die Hintergründe einzelner Abkommensgestaltungen sowie deren Entwicklung in der Zeit. Auf dieser Grundlage wird die Bildung von DBA-Gruppen möglich. Hieran schließt sich die steuerpolitische Frage nach der Rechtfertigung und Notwendigkeit von Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der EU an.

Dokumentiert und zugänglich gemacht werden die Ergebnisse durch eine EDV-gestützte Datenbank, die für die untersuchten Referenzländer und -jahre nach Eingabe von Steuerkennzahlen eine Berechnung der individuellen Besteuerung ermöglicht.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 07.01.2015
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