Institutssymposion "Größenneutralität im Recht der Unternehmensbesteuerung – Standortpolitik - Verwaltungspraxis - Maßstäbe"

Institutssymposion "Größenneutralität im Recht der Unternehmensbesteuerung Standortpolitik - Verwaltungspraxis - Maßstäbe" am 20. Oktober 2017

Bericht:

Wer zahlt zuviel Steuern, wer zu wenig?

Finanzministerin will Mittelstand fördern – Symposion zur Größenneutralität des Steuerrechts


Weltweit agierende Konzerne konnten in der Vergangenheit durch komplizierte Steuersparmodelle ihre Abgabenlast massiv senken. Wie es im Vergleich dazu dem deutschen Mittelstand ergeht, zeigte das Jahressymposion des Instituts für Finanz- und Steuerrecht am vergangenen Freitag in der Alten Aula der Universität. In ihrem Eröffnungsvortrag erläuterte Finanzministerin Edith Sitzmann vier Regelungen, die gerade dem Mittelstand helfen. Zugleich plädierte sie für mutige Vereinfachungen. Sitzmann nannte exemplarisch die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter – eine Begünstigung, die im Interesse des Mittelstands erweitert werden solle.

Die Referenten aus dem Bereich der Wissenschaft nannten zahlreiche weitere Beispiele dafür, wo das Steuerrecht Abstufungen nach der Unternehmensgröße trifft. Ministerialdirigent Rolf Möhlenbrock, der das Unternehmensteuerrecht im Bundesfinanzministerium verantwortet, ging dabei auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer ein. Benjamin Straßburger, Habilitand am Heidelberger Institut für Finanz- und Steuerrecht, machte deutlich, wo das Grundgesetz steuerrechtlichen Unterscheidungen nach der Unternehmensgröße Grenzen setzt. Der Maastrichter Steuerrechtsprofessor Raymond Luja betonte die strengen Vorgaben des europäischen Beihilfenverbots.

Aus Sicht eines Bundesrichters analysierte der Heidelberger Honorarprofessor Bernd Heuermann, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, die größenbezogenen Abstufungen im Umsatzsteuerrecht. Er ging auch auf die als „Google Tax“ bekannt gewordene Ausgleichsteuer ein, die derzeit in der politischen Diskussion steht. Nicht zuletzt gibt es erhebliche Unterschiede im Steuerverfahren, besonders in der Betriebsprüfung. Professor Klaus-Dieter Drüen aus München brachte es auf den Punkt: Große Unternehmen können mehr bürokratische Lasten tragen als kleine. Das Steuerrecht ist größenneutral, wenn es neben der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch Rücksicht auf deren „Verfahrensleistungsfähigkeit“ nimmt. Der Institutsdirektor Professor Ekkehart Reimer führte die Referate und die fruchtbaren Diskussionen des Tages in einem Fazit zusammen: Das Steuerrecht darf es den großen Unternehmen nicht einfacher machen als den kleinen. Vielmehr können gerade Begünstigungen der kleinen Unternehmen gerechtfertigt sein.

Rektor Bernhard Eitel, der gemeinsam mit Professor Hanno Kube (Ko-Institutsdirektor und Studiendekan der Juristischen Fakultät) den Tag eröffnet hatte, freute sich besonders über den ersten Besuch der Finanzministerin in der Alten Aula. Den zahlreichen studentischen Teilnehmern war die Freude darüber anzumerken, dass sie den tristen Bibliotheksalltag für einen Tag gegen lebendige Diskussionen in diesem Ambiente eintauschen konnten.

 

Tagungsband (Bd. 7 der Heidelberger Beiträge zum Finanz- und Steuerrecht)

 

Sitz3 Möhl1 BS3
Heuerm2 BS1 Luja1
Heuerm1 Podium2 Drüen2

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 21.05.2019
zum Seitenanfang/up