Schwerpunktbereiche
Prof. Dr. Christian Heinze ist beteiligt an der Lehre im bisherigen Schwerpunktbereich 6 Wirtschaftsrecht und Europarecht.
Ab dem Wintersemester 2020/21 wird der Schwerpunktbereich 6 umbenannt in Europäisches Wirtschaftsrecht und digitaler Binnenmarkt. Die Reform schreibt die bisherige Ausrichtung auf Wirtschaftsrecht und Europarecht fort, nimmt aber stärker den digitalen Binnenmarkt als wichtiges Beispielsfeld der europäischen Integration in den Blick. Deshalb werden zwei Fächer vertieft, die bisher nicht (Recht der Informationstechnologie) oder nicht in dem Umfang (Recht des geistigen Eigentums) Gegenstand des Schwerpunkts waren, während ein Bereich (Vergaberecht) im Gegenzug aus dem Schwerpunktstoff gestrichen wird.
Der Studienplan sieht künftig Pflichtveranstaltungen und einen Wahlbereich vor. Im Pflichtbereich sind die Veranstaltungen Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (WS) sowie Europäisches Binnenmarktrecht und Recht der Informationstechnologie (SoSe) zu besuchen. Als Grundlagenveranstaltung ist die Rechtsvergleichung vorgesehen.
Wintersemester | Sommersemester |
Wirtschaftsrecht | Europäisches Binnenmarktrecht |
Gewerblicher Rechtsschutz | Recht der Informationstechnologie |
Urheberrecht | |
Rechtsvergleichung |
Im Wahlbereich sind zwei Veranstaltungen zu besuchen (Angebot kann variieren), wobei es Ihnen frei steht, ob Sie die beiden Veranstaltungen aus dem Bereich der Seminare und Kolloquien, der ergänzenden Vorlesungen oder der Schlüsselqualifikationsveranstaltungen wählen. Zur Auswahl stehen Seminare im IT-Recht, im Recht des geistigen Eigentums, zur Rechtsprechung des EuGH oder das Trialog-Seminar, zudem das Kolloquium Die Praxis des europäischen Wettbewerbsrechts und der Rechtsvergleichende Arbeitskreis. Ergänzende Vorlesungen sind die Einführung in das geistige Eigentum, das Datenschutzrecht sowie das Urheber- und Kunstrecht. Aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen kommen Programmieren für Juristen sowie Veranstaltungen zur anwaltlichen Tätigkeit im Wettbewerbsprozess, im IT-Recht und zum Patentrecht in Betracht.
Seminare und Kolloquien | Ergänzende Vorlesungen | Schlüsselqualifikation |
Seminar im IT-Recht | Einführung in das geistige Eigentum | Programmieren für Juristen |
Seminar im Recht des geistigen Eigentums | Datenschutzrecht | Der Anwalt im Wettbewerbsprozess |
Die Praxis des europäischen Wettbewerbsrechts | Urheber- und Kunstrecht | Einführung in das IT-Recht aus anwaltlicher Sicht |
Seminare zur Rechtsprechung des EuGH | Patentrecht in der Praxis | |
Trialog-Seminar | ||
Rechtsvergleichender Arbeitskreis |
Die Prüfungsgegenstände des Schwerpunkts 6 (neu) sind:
1. Rechtsquellen und System des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts
2. Konzeption und Recht der Wirtschaftsordnung und der wettbewerblichen sozialen Marktwirtschaft
3. Konzept und Rechtsrahmen des europäischen Binnenmarktes
4. Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes
5. Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht (Grundlagen der Wettbewerbspolitik, Verhältnis zum Regulierungsrecht, wettbewerbsbeschränkende Koordinationen [§§ 1 ff GWB, Art. 101 AEUV, Gruppenfreistellungsverordnungen], Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen [§§ 18 ff GWB, Art. 102 AEUV], Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen [§§ 35 ff GWB, FusionskontrollVO], öffentliche Unternehmen im Wettbewerb [Art. 106 AEUV], Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, Durchsetzung des Wettbewerbsrechts)
6. Europäisches Beihilfenaufsichtsrecht (Art. 107 ff. AEUV)
7. Deutsches und europäisches Immaterialgüter- und IT-Recht (Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Grundlagen des IT-Rechts, Vertrags- und Haftungsrecht im Bereich der Informationstechnologie, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht)
Der Schwerpunkt baut auf den Kenntnissen im Pflichtfach (einschließlich des Europarechts) auf.