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Prof. Dr. Winfried Brugger, LL.M. † 

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Universität Heidelberg

Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie

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Nachruf Prof. Dr. Winfried Brugger, LL.M. (26.2.1950 - 13.11.2010)

Geradezu überrollt wurden Familie, Freunde und Universitätsangehörige von den Nachrichten um Winfried Brugger, Ordentlicher Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Allgemeine Staatslehre: krank, ernsthaft krank, unheilbar krank, verstorben. Das alles in wenig mehr als drei Wochen. Wer den agilen 60jährigen im Spätsommer vor sich sah, konnte ihn auf Ende vierzig schätzen; schon dass er einem Ruhestand entgegenging, schien durch Arbeitskraft und Präsenz schlechterdings widerlegt. Anzeichen für ein Kürzer-treten-Wollen gab es erst in allerletzter Zeit: die Zufriedenheit über das Ende eines (wiederholten) Prodekanats, die standhafte Weigerung, den Vorsitz der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechtsphilosophie fortzuführen, die Freude auf die turnusgemäß letzte „Geschäftsführung“ in der Redaktion der renommierten Zeitschrift „Der Staat“. Anfang Oktober flog Brugger - zum wievielten Male? - in die USA, neben anderen Zielen steuerte er wieder das Georgetown University Law Center in Washington, D.C., zu Lehr- und Studienzwecken an. Am Tage seiner Rückkehr stürzte er sich, seiner Gewohnheit folgend, in den Vorlesungsbetrieb in Heidelberg, passend hielt er die Vorlesung: „Introduction to Anglo-American Law“. Es sollte sein letzter Arbeitstag bleiben.

Es zeichnete Brugger aus, in Forschung und Lehre das Allgemeine mit dem Besonderen zu verbinden. Das galt für den Verfassungsvergleich mit den USA, den er durch eigene Recherchen vor Ort nicht nur wissenschaftlich präzise ausbreitete, sondern auch didaktisch geschickt für Studierende aufbereitete. Das traf vielleicht noch mehr für die Arbeit in den Grundlagenfächern zu: Brugger mochte das bloße Theoretisieren nicht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ohne Anknüpfungspunkte im geltenden Recht. Noch viel weniger aber goutierte Brugger die bloß durch geschwollene Floskeln verbrämten Leerstellen in den Begründungen so mancher burschikos daherkommenden dogmatischen Arbeit. Am allerwenigsten aber mochte Brugger den apodiktischen „Basta-Stil“ des „Das ist unvertretbar!“. Solches Ansinnen hielt er, gleich bei welchem Thema, für unwissenschaftlich.

Brugger selbst schonte sich nicht, in mehrfachem Sinne. Seine Spezialgebiete waren anspruchsvoll auch innerhalb der Arbeitsgebiete: Meinungs- und Religionsfreiheit einschließlich des Staat-Kirche-Verhältnisses sowie Menschenwürde (auch und gerade in extremen Situationen); Kommunitarismus versus Liberalismus, Gemeinwohl und die Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit im gewaltenteiligen demokratischen Rechtsstaat, Arbeiten zu Max Weber, Georg Jellinek, schließlich zum Soziologen Ph. Selznick, seinem Lehrer in Berkeley: Da waren jeweils „dicke Bretter“ zu bohren. Und Brugger hat zu jedem dieser Gebiete eigenständige, originelle und bleibende Beiträge geleistet. Sein vielleicht originellster Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung ist das „Anthropologische Kreuz der Entscheidung“, eine Überlegung zu Maßstäben für eine gelungene Rechtfertigung juristischer Entscheidungen.

Brugger schonte sich aber auch nicht darin, Kritik zu fordern, geradezu auf sich zu ziehen. Nicht, dass er das Rampenlicht wirklich lange genoss oder danach suchte, aber ihm waren die schärfsten Kritiker die liebsten Gesprächspartner in der Sache. Dabei spielten parteipolitische Ausrichtung, Herkunft und akademische oder gesellschaftliche Stellung des Gegenübers praktisch keine Rolle. Kritisch argumentierende Studierende bevorzugte er bei der Besetzung von Hilfskraftstellen. Man sollte sagen eine Selbstverständlichkeit, und doch wurde sie selten so konsequent gelebt wie von Winfried Brugger.

Das alles erforderte von Brugger große Konzilianz im Umgang mit anderen Wissenschaftlern. Wer ihn genauer kannte, wusste, dass ihn die Zurückhaltung in der Form Kraft kostete. Diese Umgänglichkeit wurde ergänzt durch eine außergewöhnliche Teambereitschaft in der akademischen Selbstverwaltung. Nach relativ kurzer Zeit in der Juristischen Fakultät Heidelberg, die Brugger 1992 berief, durfte jedem Kollegen deutlich gewesen sein, dass seiner freundlichen Zurückhaltung im Gestus kein begrenztes Interesse an einer Sache entsprechen musste, im Gegenteil. Ganz selbstverständlich diente Brugger der Fakultät als ausgleichender Dekan und Prodekan. Die Wertschätzung, die Brugger in allen seinen Tätigkeiten genoss, fand ihren Niederschlag in insgesamt vier Rufen, der Ruperto Carola ist er treu geblieben. Eingeschoben hat er die selten lange Zeit von fünf Jahren bezahlten Forschens am Max-Weber-Kolleg für sozial- und kulturwissenschaftliche Studien der Universität Erfurt, auch dies Ausdruck höchster Wertschätzung.

Schließlich beschränkte sich Winfred Brugger nicht auf die Tätigkeit an der Juristischen Fakultät in Heidelberg. Zahlreiche ehrenvolle Einladungen in alle Erdteile, Doktoranden aus aller Welt, Kontakte in auch entlegene Regionen der Erde, das alles wollte gepflegt sein. Als ein Forum nutzte Brugger die „Freunde der Universität“, deren juristische Sektion er seit einigen Jahren leitete. Hinzu kamen Engagements im interfakultären Austausch: etwa im Heidelberg Center for American Studies, im Interdisziplinären Forum für Bio- und Kulturwissenschaften, in dem von ihm selbst gegründeten und geleiteten, interdisziplinär ausgerichteten Arbeitskreis zu den Grundlagen des Rechts, sowie in zahlreichen, informelleren Gesprächskreisen, alles Foren, in denen Brugger es meisterhaft verstand, auch Nichtjuristen eine juristische Perspektive auf den Behandlungsgegenstand zu erschließen. Jenseits der Universität wirkte Brugger als Regionalvorstand der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung. Überall wird nun seine Stimme, sein Rat, ja auch seine Weisheit fehlen.

 

Prof. Dr. Michael Anderheiden, Heidelberg/Bochum

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 24.11.2017
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