Schwerpunktbereich 8b - Völkerrecht

Allgemeine Informationen

Im Zeitalter der Globalisierung kommt dem Völkerrecht immer größere Bedeutung zu. Die weltweite Verflechtung der Wirtschaft, neuen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus, oder die  Auswirkungen des Klimawandels stellen tagtäglich neue Herausforderungen und Fragen an Politik und Recht, die aufgrund ihres internationalen Charakters nur einer zwischenstaatlichen Lösung zugänglich sind. Indem das Völkerrecht auf der Grundlage allgemeiner Prinzipien die rechtlichen Grundlagen für die Staaten- und Weltgemeinschaft schafft, befasst sich die Rechtsmaterie des Völkerrechts mit umfassenden Themen- und Problemfeldern.

Beispielsweise stellt das Völkerrecht in Gebieten des Friedenssicherungsrechts, des Kriegsrechts, oder des Diplomaten- und Konsularrechts Verhaltensregeln für die Beziehungen von Staaten im Frieden, aber auch im bewaffneten Konflikt auf. Mit der Regelung von dauerhafter und organisierter Zusammenarbeit in Internationalen Organisationen sowie der Schaffung von zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismen und institutionellen Rahmenbedingungen unterstützt und regelt es eine verbesserte Kooperation und Zusammenarbeit der Staaten. Weiterhin enthält das Völkerrecht Regelungen zu geographischen Räumen und deren Zuordnung bzw. Nutzung. Es versucht ein ausgeglichenes und ausgewogenes System des Welthandels zu etablieren. Es garantiert grundlegende Menschenrechte und begründete internationale strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Oder es setzt internationale Standards im Umwelt- oder Seerecht. In Hinblick auf diesen umfassenden Regelungsbereich spielt das Völkerrecht auch innerhalb der nationalen Rechtsordnungen eine zunehmend größere Rolle.

Ziel des Schwerpunktbereichs „Internationales Recht“ ist es, Studierende der Rechtswissenschaft auf die gesamte Bandbreite international ausgerichteter Berufe vorzubereiten: Dies gilt für die Tätigkeit in den Rechtsabteilungen international aufgestellter Unternehmen und die Arbeit als Wirtschaftsanwältin oder -anwalt in gleicher Weise wie für eine Tätigkeit in europäischen und internationalen sowie grenzüberschreitend vernetzten nationalen Behörden bzw. Organisationen.

Vor diesem Hintergrund umfasst der Schwerpunktbereich „Internationales Recht“ zum einen den Teilbereich „Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ und zum anderen den Teilbereich „Völkerrecht“. Diese Kombination soll den Studierenden einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen internationaler (Wirtschafts)Beziehungen verschaffen. Die Zusammenführung von internationalem Privatrecht und Völkerrecht entspricht der Rechtspraxis, die – insbesondere im internationalen Wirtschaftsrecht – regelmäßig Aspekte aus beiden Teilgebieten zu berücksichtigen hat.

 

In der folgenden Rubrik finden Sie weiterführende Informationen zum Teilbereich Völkerrecht:

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 10.12.2014
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