Schwerpunktbereich 10 Der Staat und seine Grundlagen
Beschreibung des Schwerpunktbereichs
Im Schwerpunktbereich „Der Staat und seine Grundlagen“ erfolgt eine Vertiefung und Verbreiterung des Pflichtstoffes im Verfassungsrecht in historischer und theoretischer Dimension. Er deckt Kernbereiche der Materien ab, die früher unter die „Allgemeine
Staatslehre“ gefasst wurden und die heute überwiegend unter „Verfassungslehre“ oder „Verfassungstheorie“ sowie „Theorie der Grund- und Menschenrechte“ behandelt werden. Es werden Brücken geschlagen von rechtsphilosophischen und verfassungstheoretischen
Einsichten über Deutschlands Staatlichkeit in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bis hin zu grundlegenden und aktuellen rechtsdogmatischen Fragen im Staats- und Verfassungsrecht, unter Berücksichtigung der Schnittstellen der deutschen Rechtsordnung
zum Europarecht und Völkerrecht.
Die Ausbildung in diesem Schwerpunktbereich ist nicht auf ein besonderes Berufsfeld festgelegt, sondern richtet sich an alle Interessierten, für die später in ihrer Tätigkeit ein solides und methodengefestigtes Grundlagenwissen zu Staat und Verfassung im Angesicht
von zunehmenden Herausforderungen im Äußeren wie im Inneren hilfreich sein wird.
Entsprechend dem Studienplan der Fakultät sollen die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs in zwei Semestern besucht werden.
Studienplan
Tabelle
| Veranstaltungsart | Titel | Semesterwochenstunden |
|---|
| Veranstaltungsart | Titel | Semesterwochenstunden |
|---|---|---|
Vorlesung | Allgemeine Staatslehre | 2 |
Vorlesung | Human Rights in Legal Philosophy, Constitutional Theory, and in Constitutional Law | 2 |
Vorlesung | Verfassungsgeschichte der Neuzeit | 2 |
Vorlesung | Staatsrecht III | 2 |
Seminar | Seminar zur Verfassungstheorie, Verfassungsgeschichte und/oder der Theorie der Grund- und Menschenrechte. Die Ablegung eines Seminars im SPB hat sich als sinnvoller Testlauf fr die Studienarbeit erwiesen. Zudem stellt der auf die Seminararbeit folgende Vortrag mit anschlieáender Diskussion eine gute ?bung fr die mndliche Prfung dar. | 2 bis 3 |
optional | Comparative Constitutional Law | 1 bis 2 |
Pflichtfachstoff, der besonders akzentuiert wird | Grundkurs Staatsrecht I | 4 |
Pflichtfachstoff, der besonders akzentuiert wird | Grundkurs Staatsrecht II | 4 |
Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs
- Historische Grundlagen
- Staatsorganisation und Grundrechte in der modernen Verfassungsgeschichte (seit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation) - Verfassungslehre
- Der Begriff des Rechts – Naturrecht und Rechtspositivismus (im Überblick)
- Der Begriff der Verfassung und die Verfassungsvoraussetzungen
- Die Rechtsquellen und der Stufenbau der Rechtsordnung
- Verfassunggebende Gewalt und Verfassungsneuschöpfung
- Verfassungsinterpretation und Verfassungsänderung
- Der Begriff des Staates und seine Souveränität
- Die Verfassungsgerichtsbarkeit: Entwicklung, Verfahrensarten und Rechtfertigung - Verfassungstheoretisch vertieftes Verfassungsrecht
- Demokratietheorien
- Theorien des Bundesstaates
- Lehre von den Staatsformen und Staatenverbindungen - Theorie der Grund- und Menschenrechte
- Die Menschenrechte als moralische Rechte und ihre Transformation in das Recht
- Die Rechtfertigung der Menschenrechte
- Generationen und Dimensionen der Grund- und Menschenrechte
- Das Eingriffs-Schranken-Schema und die Verhältnismäßigkeit
- Struktur und Begründung der grund- und menschenrechtlichen Abwägung
- Individuelle Rechte und kollektive Güter - Der Staat der Bundesrepublik Deutschland in zeitlicher und internationaler Dimension
- Die Rechtslage Deutschlands von 1949 bis zur Wiedervereinigung und darüber hinaus
- Die auswärtige Gewalt (Zuständigkeiten und Verfahren, die sich auf die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am völker- und europarechtlichen Verkehr beziehen)
- Völkerrecht und Europarecht in der deutschen Rechtsordnung, insbesondere internationale und supranationale Grundrechte und deren Durchsetzung in und gegen Deutschland
