Erasmus ECTS und Prüfungen
Erwerb von ECTS-Credits
Den Lehrveranstaltungen sind bei erfolgreichem Ablegen einer Prüfung (mehr hierzu unten) folgende ECTS-Credits zugeordnet:
Vorlesung/Kolloquium
1-stündig = 3 Credits
2-stündig = 6 Credits
3-stündig = 9 Credits
4-stündig = 12 Credits
5-stündig = 15 Credits
6-stündig = 18 Credits
Seminar
Die Angaben für Seminare gelten in der Regel. Beachten Sie bitte eventuelle Abweichungen in den Angaben zur Veranstaltung im online Vorlesungsverzeichnis heiCO und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis!
1-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat = 3 Credits
1-stündig mit schriftlich ausgearbeitetem Referat = 8 Credits
2-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat = 6 Credits
2-stündig mit schriftlich ausgearbeitetem Referat = 10 Credits
3-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat = 9 Credits
3-stündig mit schriftlich ausgearbeitetem Referat = 12 Credits
Moot Court mit Referat
Die Angaben für Moot Courts (2-stündig) gelten in der Regel. Sehen Sie zu eventuellen Abweichungen die Kurs-Angaben im online Vorlesungsverzeichnis heiCO und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis!
= 14 Credits
Übung
= 0 Credits
Arbeitsgemeinschaft
= 0 Credits
Bitte sehen Sie folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von ECTS-Credits anhand eines Beispiels:
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von ECTS-Credits
Für den Erwerb von ECTS-Credits ist das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Bloße Teilnahmescheine gibt es nicht.
An der Juristischen Fakultät gibt es für inländische Studierende keine regelmäßigen Universitätsprüfungen am Ende des Semesters. In Abstimmung mit den jeweiligen Lehrenden können Sie am Ende des Semesters eine Prüfung ablegen. Ob diese mündlich oder schriftlich abgenommen wird, liegt im Ermessen der Lehrenden. Setzen Sie sich bezüglich Ihrer Prüfung mit der/m jeweiligen Veranstaltungsleiter/in in Verbindung. Hierzu klicken Sie in heiCO auf die jeweilige Lehrperson oder nehmen über den Lehrstuhl Kontakt auf (direkt mit der/m Professor/in per E-Mail oder mit dem Sekretariat per Telefon), siehe hierzu die Kontaktdaten auf der Internetseite Professuren und Lehrende der Juristischen Fakultät.
Sollten Angaben in heiCO nicht vollständig oder widersprüchlich sein, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Veranstaltungsleiter/in oder an das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät.
Deutschkurse
Für die Teilnahme an einem Deutschkurs am Internationalen Studienzentrum (ISZ) der Universität erhalten Sie ebenfalls ECTS-Credits:
- Vorbereitender Deutschkurs = 8 Credits
- Studienbegleitender Deutschkurs (4/8 SWS) = 6/12 Credits
- Fachspezifischer Kurs = 8 Credits
Ablegen von Prüfungen
Sie können in allen Lehrveranstaltungen, die ERASMUS-Studierenden offenstehen, nach Absprache grundsätzlich gegen Ende der Vorlesungszeit eine Prüfung ablegen. Eine Ausnahme hierzu bilden die Übungen sowie Arbeitsgemeinschaften. Wenden Sie sich, nachdem Sie sich für die Belegung einer Lehrveranstaltung entschieden haben, direkt an die Lehrenden und sprechen Sie die Prüfungsmodalitäten und -termine mit ihnen ab. Hierzu klicken Sie in heiCO auf die jeweilige Lehrperson oder nehmen über den Lehrstuhl Kontakt auf (direkt mit dem/der Professor/in per E-Mail oder mit dem Sekretariat per Telefon). Sehen Sie hierzu die Kontaktdaten auf der Internetseite Professuren und Lehrende auf der Juristischen Fakultät.
An der Juristischen Fakultät finden keine regulären Prüfungen am Ende des Semesters statt. Daher ist es zwingend notwendig, dass Sie sich frühzeitig bei den jeweiligen Lehrenden oder dem/der Veranstaltungsleiter/in als ERASMUS-Studierende/r vorstellen und Ihren Prüfungswunsch vorbringen. Achten Sie auch auf Anmeldefristen und in der Vorlesung ausgegebene Anmeldelisten! Das Ablegen einer Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung über die Belegfunktion möglich!
Prüfungsnachweise
Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die Scheine/Prüfungsnachweise direkt von den Lehrenden oder dem/der Veranstaltungsleiter/in erhalten. Sollten Sie zum Ausgabezeitpunkt nicht mehr in Heidelberg sein, können Sie gegebenenfalls auch einen frankierten Umschlag mit Ihrer Heimatadresse im Lehrstuhl-Sekretariat zur Nachsendung hinterlassen.
Benötigen Sie Ihren Schein unmittelbar nach Vorlesungsende, um sich zum Beispiel für einen weiterführenden Masterstudiengang zu bewerben, wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen direkt an die Lehrenden.
Keine Wiederholungsprüfungen
ECTS-Credits werden nur nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung vergeben. Wiederholungsprüfungen gibt es an der Juristischen Fakultät grundsätzlich nicht. Ob die Lehrenden bzw. der/die Veranstaltungsleiter/in im Fall des Nichtbestehens das Wiederholen einer Prüfung anbieten, liegt in ihrem Ermessen.
Für den Fall, dass Sie eine bestimmte Anzahl an ECTS-Credits für Ihre Heimatuniversität benötigen, ist es ratsam, zusätzliche Prüfungsleistungen in einer gewählten Veranstaltung zu vereinbaren und/oder weitere Veranstaltungen zu belegen!
Prüfungsnachweise und Notensystem
Die Prüfungsnachweise (Scheine) erhalten Sie nach dem erfolgreichen Ablegen einer Prüfung direkt von den jeweiligen Lehrenden. Sehen Sie auch die Informationen rund um das Ablegen von Prüfungen weiter oben auf dieser Seite. Die Scheine benötigen Sie, um Ihr Transcript of Records zu erhalten.
Benötigen Sie den Schein unmittelbar nach Vorlesungsende, klären Sie dies bitte bereits im Vorfeld direkt mit den Lehrenden! Sehen Sie die Kontaktdaten auf der Internetseite Professuren und Lehrende auf der Internetseite der Juristischen Fakultät.
Benotung Ihrer Prüfungsleistungen an der Juristischen Fakultät
Die Benotung Ihrer Prüfungsleistungen an der Juristischen Fakultät erfolgt nach folgendem System:
Deutsches Notensystem (Punkte) = ECTS Grade
12-18 A
9-11 B
7-8 C
5-6 D
4 E
1-3 FX
0 F
Benotung anderer Prüfungsleistungen (z. B. Deutschkurse)
Die Bewertungen anderer Lehrveranstaltungen, z. B. der Deutschkurse am ISZ, werden folgendermaßen umgerechnet:
Deutsches Notensystem ECTS Grade
1,0 - 1,5 (exzellent) A
über 1,5 - 2,0 (sehr gut) B
über 2,0 - 2,5 (gut) C
über 2,5 - 3,5 (befriedigend) D
über 3,5 - 4,0 (ausreichend) E
über 4,0 (nicht ausreichend) F
Notenspiegel
Um Ihren Notenspiegel über heiCO aufzurufen, gehen Sie nach der folgenden Anleitung vor:
Anleitung zum Abrufen des Notenspiegels
Der Notenspiegel stellt kein offizielles Transcript of Records dar, sondern ist lediglich eine Information für die Studierenden über ihre aktuellen akademischen Leistungen. Das offizielle Transcript of Records erhalten Sie von der ERASMUS-Fachkoordinatorin der Juristischen Fakultät.