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Veranstaltungsankündigung Vorlesung Kirchenrecht

In diesem Semester bietet Herr Dr. jur. Georg Neureither wieder die Vorlesung "Kirchenrecht" an. Sie behandelt das katholische Kirchenrecht (das sog. Kanonische Recht), auch in seinen Bezügen zum staatlichen Recht. Steht religiöses Recht über staatlichem Recht? Die Debatte um das Kirchenasyl verdeutlicht, dass diese Frage ebenso alt wie aktuell ist. So hat das BayObLG einen Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt. Und wie sieht es aus im kirchlichen Arbeitsrecht? Dürfen kirchliche Arbeitgeber Anforderungen an die persönliche Lebensführung (Wiederverheiratung, sexuelle Orientierung u.a.) ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen und, wenn ja, welche? Und welche Rechtsregeln gelten innerhalb der Kirche  für die Papstwahl (aktuelles Stichwort: Konklave!) und Bischofsernennungen, die Rolle der Orden und Gemeinschaften, für die Laien, für die Sakramente und für das kirchliche Vermögen?

Die Vorlesung ist freitags von 11 bis 13 Uhr in Hörsaal 12. Sie richtet sich an Studierende aller Semester, Konfessionen und Fakultäten, insbesondere der Rechtswissenschaft und der Theologie.

Innenraum einer Kirche