Lehre Seminarankündigungen
Seminar in Palermo
Kaiserliche Konstitutionen als Machtinstrument zwischen Augustus und Friedrich II.: „In reverentiam serenitatis augustae et honorem regiae dignitatis“ – Der Liber Augustalis Kaiser Friedrichs II. von 1231 als kodifikatorische Grundlage eines modernen Staats
Seminar vom 31. März bis 7. April 2026 an der Università di Palermo
In Kooperation mit dem Forschungsprojekt RIFRIL: Reconstructing and investigating the first Roman imperial legislation: From Augustus to Nerva
Kaiser Friedrich II. (1194–1250), von seinen Zeitgenossen „Staunen der Welt“ und „Verwandler der Welt“ genannt, war eine der faszinierendsten Persönlichkeiten des Hochmittelalters. Der hochgebildete Staufer war nicht nur Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, sondern herrschte über das normannische Königreich Sizilien, das neben der Insel auch den südlichen Teil des italienischen Festlands umfasste und in dem Griechen, Araber, Juden und Deutsche lebten. Aus seinem Königreich Sizilien formte er einen straff organisierten und auf den Herrscher ausgerichteten modernen Beamtenstaat. Dessen kodifikatorische Grundlage bildeten die Konstitutionen, die Friedrich im Jahr 1231 an seinem Sommersitz in Melfi (Basilikata) erließ. Obwohl dieser Liber Augustalis Friedrichs nur im Königreich Sizilien galt, knüpfte Friedrich mit ihm an die Gesetzgebung der römischen Kaiser an. Gegenüber dem Papst betonte Friedrich mit seiner Gesetzgebung eine gleichberechtigte Stellung als weltlicher Herrscher, gegenüber dem sizilianischen Adel sicherte sie die königliche Zentralgewalt. Mit dem Liber Augustalis gewann das Königreich Sizilien eine Schlüsselstellung in der Gesetzgebung der europäischen Staaten. Auch wenn neben ihm die anerkannten Rechtsgewohnheiten und als gemeine Rechte das langobardische und römische Recht weiter galten, war Friedrichs Kodifikation ein wichtiger Schritt vom Personalitäts- zum Territorialitätsprinzip. Der Liber Augustalis regelt vor allem den Schutz des Glaubens (Ketzerverfolgung, Rechte der Kirche), ein durch Beamte verwaltetes Justizsystem mit strikter Justizgewährung, ein Fehdeverbot mit Landfriedensrecht, Prozessrecht, Strafecht, Lehnsrecht, den Schutz von Frauen und deren erbrechtliche Gleichstellung mit männlichen Abkömmlingen, ein Berufsrecht mit Prüfungsordnungen für Ärzte und Apotheker. Sie enthält Regeln über Arzneien und Gifte, Vorschriften zur Reinhaltung von Luft und Wasser sowie Regelungen für Kaufleute und Handwerker. Der Liber Augustalis wurden von gelehrten Juristen glossiert und kommentiert. Er galt unter Friedrichs Nachfolgern auf dem Festland bis 1809 und auf Sizilien bis 1819. Seine Vorschriften für Ärzte und Apotheker blieben in Europa lange wegweisend.

ab 3 Semester, je nach Thema und mit Absprache auch frühere Semester, 2 SWS, Pflichtveranstaltung/Schwerpunktbereichsveranstaltung (SB 1)/Ergänzungsveranstaltung
Unterrichts-/Lehrsprache: Deutsch
Vorkenntnisse: Interesse an den historischen Zusammenhängen des Rechts; möglichst Stoff der Vorlesung Deutsches Recht
Seminararbeit (max. 20 Seiten Haupttext) und -referat (max. 20 Minuten), Einreichung der Seminararbeit auch nach dem Seminar möglich.
Anmerkungen:
Bei Interesse wenden Sie sich bitte möglichst früh an Herrn Johannes Arnold (johannes.arnold@igr.uni-heidelberg.de). Eine Vorbesprechung findet online (heiCONF) am 23.10. um 18.15 Uhr statt.
Geplant ist eine Publikation der Beiträge. Die Kosten für Reise, Unterkunft und zum Teil auch Verpflegung werden übernommen. Das Seminar findet im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Palermo statt. Sollte sich dessen Beginn wider Erwarten verzögern, wird es um etwa ein Semester verschoben. In jedem Fall ist eine ausreichende Teilnehmerzahl erforderlich. Näheres in der Vorbesprechung.
Kloster Bronnbach
Regelmäßig findet im Herbst ein zivilrechtlich-dogmenhistorisches Seminar im ehemaligen Zisterzienserkloster Bronnbach (Wertheim) statt.
Untergebracht sind wir auf dem Gelände der ehemaligen Klostermühle im Ferienhof Ebenmühle.
Getagt wird in den schönen Räumen des Staatsarchivs Wertheim im „Krankenbau“ des ehemaligen Klosters.
Das Seminar wird zu Beginn des Sommersemesters angekündigt. Nähre Informationen finden Sie dann auch an dieser Stelle.
Die Teilnahme wird voraussichtlich von der Heidelberg Rechtshistorischen Gesellschaft e.V. bezuschusst.



