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Lehre Seminarankündigungen

Kloster Bronnbach

Seminar „… und solchergestalt Ein Jus certum und universale …statuirt wird“ – Gesetzbücher und Gesetzbuchentwürfe in der Zivil- und Strafrechtsgeschichte

Dozenten: Prof. Dr. iur. Volker Haas und Prof. Dr. iur. Christian Hattenhauer

Beginn: Blockveranstaltung 5.10. – 7.10.2026, Staatsarchiv Wertheim im ehemaligen Zisterzienserkloster Bronnbach im Taubertal

Teilnahmekriterien & Anmeldung

Bei Interesse wenden Sie sich bitte möglichst früh an Frau Grühbaum (sekretariat.hattenhauer@igr.uni-heidelberg.de). Eine erste Vorbesprechung findet online (heiCONF) bereits am 18.05. um 18.15 Uhr statt.

Kloster Bronnbach von Caspar Merian

Inhalt

Mit der Schaffung eines „sicheren“ oder „gewissen Rechts“ (Jus certum) nennt das Titelzitat aus dem preußischen Project des Corporis Juris Fridericiani (1749/51) die zentrale Aufgabe eines Gesetzbuchs. Im Seminar geht es um in Kraft getretene und Entwurf gebliebene zivil- und strafrechtliche Gesetzbücher, um deren Hintergründe, Wirkungen und die Gründe für Erfolg oder Misserfolg der Gesetzesarbeiten. Der Bogen reicht vom Liber Augustalis Kaiser Friedrichs II. für Sizilien (1231) über die Gesetzbücher und Entwürfe des 18., 19. und 20. Jahrhunderts bis zum gescheiterten Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts (2011). 

ab 3. Semester (keine Bindung an einen Schwerpunktbereich), 2 SWS, Pflichtveranstaltung/Schwerpunktbereich (SB 1)/Ergänzungsveranstaltung

Unterrichts-/Lehrsprache: Deutsch

Vorkenntnisse: Interesse an den historischen Zusammenhängen des Rechts; möglichst Stoff der Vorlesung Deutsche Rechtsgeschichte

Lernziele: Schulung im Umgang mit historischen Quellen, in der Abfassung einer wissenschaftlichen Abhandlung und im wissenschaftlichen Vortrag

Prüfungsart

Seminararbeit (20 Seiten), ggfs. auch Studienarbeit im Schwerpunktbereich 1 Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung, und Seminarreferat (20 Minuten). Die Seminararbeit kann zum Semesterende eingereicht werden.

Literaturhinweise gibt es in der Vorbesprechung und individuell.

Sonstige Hinweise:

Neben den Themen der Themenliste (siehe unten) sind  eigene Vorschläge willkommen. Dank Unterstützung durch die Heidelberger Rechtshistorische Gesellschaft betragen die Kosten inkl. Unterkunft und Verpflegung rund 100 €. Unterkunft: Ferienhof Ebenmühle

Bitte belegen Sie den Kurs in HeiCo. Dies wird erst später möglich sein, sobald das Wintersemester 2026/27 in HeiCo freigeschalten wird.

Seminar in Palermo

Kaiserliche Konstitutionen als Machtinstrument von Augustus bis Friedrich II. 

Seminar vom 31. März bis 7. April 2026 an der Università di Palermo

In Kooperation mit dem Forschungsprojekt RIFRIL: Reconstructing and investigating the first Roman imperial legislation: From Augustus to Nerva

Kaiser Friedrich II. (1194–1250), von seinen Zeitgenossen „Staunen der Welt“ und „Verwandler der Welt“ genannt, war eine der faszinierendsten Persönlichkeiten des Hochmittelalters. Der hochgebildete Staufer war nicht nur Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, sondern herrschte über das normannische Königreich Sizilien, das neben der Insel auch den südlichen Teil des italienischen Festlands umfasste und in dem Griechen, Araber, Juden und Deutsche lebten. Aus seinem Königreich Sizilien formte er einen straff organisierten und auf den Herrscher ausgerichteten modernen Beamtenstaat. Dessen kodifikatorische Grundlage bildeten die Konstitutionen, die Friedrich im Jahr 1231 an seinem Sommersitz in Melfi (Basilikata) erließ. Obwohl dieser Liber Augustalis Friedrichs nur im Königreich Sizilien galt, knüpfte Friedrich mit ihm an die Konstitutionen der römischen Kaiser an. Gegenüber dem Papst betonte Friedrich mit seinen Konstitutionen eine gleichberechtigte Stellung als weltlicher Herrscher, gegenüber dem sizilianischen Adel sicherte sie die königliche Zentralgewalt. Mit dem Liber Augustalis gewann das Königreich Sizilien eine Schlüsselstellung in der Gesetzgebung der europäischen Staaten. Auch wenn neben ihm die anerkannten Rechtsgewohnheiten und als gemeine Rechte das langobardische und römische Recht weiter galten, war Friedrichs Kodifikation ein wichtiger Schritt vom Personalitäts- zum Territorialitätsprinzip. Der Liber Augustalis regelt vor allem den Schutz des Glaubens (Ketzerverfolgung, Rechte der Kirche), ein durch Beamte verwaltetes Justizsystem mit strikter Justizgewährung, ein Fehdeverbot mit Landfriedensrecht, Prozessrecht, Strafecht, Lehnsrecht, den Schutz von Frauen und deren erbrechtliche Gleichstellung mit männlichen Abkömmlingen, ein Berufsrecht mit Prüfungsordnungen für Ärzte und Apotheker. Sie enthält Regeln über Arzneien und Gifte, Vorschriften zur Reinhaltung von Luft und Wasser sowie Regelungen für Kaufleute und Handwerker. Der Liber Augustalis wurden von gelehrten Juristen glossiert und kommentiert. Er galt unter Friedrichs Nachfolgern auf dem Festland bis 1809 und auf Sizilien bis 1819. Seine Vorschriften für Ärzte und Apotheker blieben in Europa lange wegweisend.

Rückseite der Goldbulle Friedrichs II. als König von Sizilien

ab 3 Semester, je nach Thema und mit Absprache auch frühere Semester, 2 SWS, Pflichtveranstaltung/Schwerpunktbereichsveranstaltung (SB 1)/Ergänzungsveranstaltung

Unterrichts-/Lehrsprache: Deutsch

Vorkenntnisse: Interesse an den historischen Zusammenhängen des Rechts; möglichst Stoff der Vorlesung Deutsches Recht

Seminararbeit (max. 20 Seiten Haupttext) und -referat (max. 20 Minuten), Einreichung der Seminararbeit auch nach dem Seminar möglich.

Anmerkungen:

Bei Interesse wenden Sie sich bitte möglichst früh an Herrn Johannes Arnold (johannes.arnold@igr.uni-heidelberg.de). Eine Vorbesprechung findet online (heiCONF) am 23.10. um 18.15 Uhr statt. Der Anmeldeschluss ist der 24.03.2026.

Geplant ist eine Publikation der Beiträge. Die Kosten für Reise, Unterkunft und zum Teil auch Verpflegung werden übernommen. Das Seminar findet im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Palermo statt. Sollte sich dessen Beginn wider Erwarten verzögern, wird es um etwa ein Semester verschoben. In jedem Fall ist eine ausreichende Teilnehmerzahl erforderlich. Näheres in der Vorbesprechung.

Eine Nachbesprechung findet am 10.05.2026 um 15:00 Uhr in Heidelberg statt.