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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht Forschungsschwerpunkte

Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls konzentrieren sich auf folgende Bereiche:

  1. Im Bürgerlichen Recht stehen im Vordergrund
    • das Recht der modernen Vertragstypen (Leasing, Franchising, Telekommunikation etc.)
    • das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • und das Recht der Stellvertretung
  2. Im Arbeitsrecht liegt der Akzent vor allem auf
    • der zunehmenden Europäisierung des Arbeitsrechts
    • dem Arbeitsvertragsrecht
    • dem Kündigungsrecht
    • und dem Betriebsverfassungsrecht
  3. Aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht
    • interessieren vor allem die Schnittbereiche zum Arbeitsrecht wie sie sich z.B. bei der Umstrukturierung, der Fusion und bei der Unternehmensmitbestimmung ergeben.