Forschung Promotionsanfrage
Bei Promotionsanfragen wird gebeten, die folgenden Hinweise zu beachten:
- Form der Anfrage
Promotionsanfragen sind schriftlich an das Lehrstuhlsekretariat zu richten. -
Grundvoraussetzungen
Promotionsanfragen werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen eines Studiums in Heidelberg i.S.v.- § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Promotionsordnung (für in Deutschland Graduierte) bzw.
- § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Promotionsordnung (für im Ausland Graduierte)
vorliegen.
-
Erforderliche Qualifikationen
- Bei in Deutschland Graduierten ist grundsätzlich erforderlich, dass – entsprechend den Vorgaben in § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Promotionsordnung – die Erste Juristische Prüfung oder ggf. die Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ (9 Punkte) bestanden worden ist.
- Bei im Ausland Graduierten, die das Heidelberger LL.M.-Programm absolviert haben, ist grundsätzlich erforderlich, dass die Prüfung mit „sehr gut“ i.S.v. § 8 Abs. 3 der Prüfungsordnung bestanden worden ist.
Den Promotionsanfragen ist ein aussagekräftiger Lebenslauf mit den absolvierten Prüfungen (einschließlich des Abiturzeugnisses) sowie ein Hinweis auf die Fremdsprachenkompetenz beizufügen.
Auf das Erfordernis der Lateinkenntnisse (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 der Promotionsordnung) und die Voraussetzungen des Dispenses (Studium im nicht deutschsprachigen Ausland mit Prüfung in der Landessprache oder Heidelberger Lateinkurs) wird ausdrücklich hingewiesen und um eine kurze Stellungnahme gebeten.
-
Ausnahmen / Abweichende Voraussetzungen
Liegen die Voraussetzungen in Nr. 3 Satz 1 nicht vor, kommt eine Promotion grundsätzlich nur in Betracht, wenn- in einer der dort genannten Prüfungen mindestens die Gesamtnote „befriedigend“ (7,5 Punkte) erzielt worden ist und
- ein eigenständiger Themenvorschlag mit einem aussagekräftigen Kurzexposé eingereicht wird.
Liegen die Voraussetzungen in Nr. 3 Satz 2 nicht vor, gilt Satz 1 sinngemäß, wobei die Note „gut“ i.S.v. § 8 Abs. 3 der Prüfungsordnung an die Stelle der Gesamtnote „befriedigend“ tritt.