Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Die Juristische Fakultät bekennt sich zu Diversität und Gleichstellung ihrer Mitglieder und tritt aktiv dafür ein, Chancengleichheit zu bieten und die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie zu ermöglichen. Dabei wirkt sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin, um die Entfaltung und Förderung der vielfältigen Potenziale zu ermöglichen.
Die Universität Heidelberg steht für Diversität

Semper Apertus – immer offen, so lautet das traditionelle Motto der Universität Heidelberg, offen für Ideen und Menschen, gleich welchen Geschlechts, Alters, welcher Herkunft oder Glaubensrichtung.
Motto der Universität Heidelberg
UNIFY - Unit for Family, Diversity and Equality
UNIFY ist eine zentrale Einrichtung der Universität Heidelberg und berät und informiert in allen Belangen der Gleichstellung. Sie organisiert Fortbildungsangebote und Vernetzungsplattformen.
Um auf die paritätische Beteiligung von Frauen und Männern auf allen Ebenen hinzuwirken, entwickelt die Universität Maßnahmen, die in ihrer Summe das Gleichstellungskonzept ergeben.
Die Universität Heidelberg wurde im November 2010 als „familiengerechte Hochschule“ zertifiziert. Außerdem bietet die Universität einen Familienservice mit Kinderbetreuung an. Für Studierende mit Kindern halten die Universität, das Studentenwerk, die Kommune und das Land ein großes Angebot an Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen bereit.
Habilitationsförderung für Frauen
Mit dem Margarete-von-Wrangell - Habilitationsprogramm möchte das Land Baden-Württemberg qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation ermutigen und finanziell unterstützen.
Zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses stellt die Universität außerdem im Rahmen des Olympia Morata-Programms befristete Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen in der fortgeschrittenen Postdoc-Phase zur Verfügung.
Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Gleichstellungsbeauftragte dienen als direkte Ansprechpartnerinnen beziehungsweise Ansprechpartner für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie vertreten die Universitätsgleichstellungsbeauftragte in den Fakultätsräten, insbesondere in Berufungsverfahren (§ 4 Absatz 4 Satz 1 LHG) und setzen spezifische Gleichstellungsmaßnahmen um, die auf die Belange im Fach Rechtswissenschaften zugeschnitten sind. In § 22 der Grundordnung der Universität Heidelberg vom 30. April 2026 (Mitteilungsblatt der Rektorin Nr. 10 / 2026 vom 06.05.2026, S. 711) ist normiert:
„§ 22 Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
(1) Die Fakultätsräte wählen im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Universität eine Fakultätsgleichstellungsbeauftragte sowie eine oder einen oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Fakultätsgleichstellungs-beauftragte hat das Recht, an den Sitzungen des Fakultätsrats mit beratender Stimme teilzunehmen. Für ihre Aufgaben im Bereich der Fakultät gilt § 4 LHG entsprechend.
(2) Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte ist über alle Vorgänge zu unterrichten, die in ihren Aufgabenbereich fallen, und kann die nötigen Unterlagen einsehen, soweit dem nicht Rechtsvorschriften oder der Wille der Betroffenen entgegenstehen. Hierbei unterliegt sie der gesetzlichen Schweigepflicht.“
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte i. S. d. § 22 Grundordnung
Prof. Dr. Fruzsina Molnár-Gábor (im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Universität, Prof. Dr. Stephanie Fiedler, in geheimer Wahl am 15.07.2026 vom Fakultätsrat gewählt).
Stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte:
Prof. Dr. Christoph Kern, LL.M. (Harvard) (im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Universität, Prof. Dr. Stephanie Fiedler, in geheimer Wahl am 15.07.2026 vom Fakultätsrat gewählt)
Dr. Nika V. Witteborg-Erdmann, M. A. (im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Universität, Prof. Dr. Stephanie Fiedler, in geheimer Wahl am 15.07.2026 vom Fakultätsrat gewählt)
- Prof. Dr. Fruzsina Molnár-Gábor
- Prof. Dr. Christoph Kern, LL.M. (Harvard)
- Dr. Nika V. Witteborg-Erdmann, M.A.
- Landeshochschulgesetz, in dessen § 4 Absatz 4 Satz 1 Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten geregelt ist.
- Grundordnung der Universität Heidelberg, in deren § 22 Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und in deren § 20 Absatz 1 die Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten der Universität normiert sind.