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Aktuelle Informationen des Prüfungsamts

Wahl der Schwerpunktbereiche SS 2026

Nach § 7 der Satzung der Universität Heidelberg über Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechts-wissenschaft vom 26. März 2015 wählt jeder Student und jede Studentin nach der Zwischenprüfung einen Schwerpunktbereich; er bzw. sie gibt dabei eine Präferenz durch ein Kreuz oder mehrere durch Ziffern (1, 2, 3 … ) an.

Die Wahl des Schwerpunktbereichs wird durch den Prüfungsausschuss bestätigt. Ist die Prüfungskapazität im Bereich der ersten Präferenz erschöpft, bestätigt der Prüfungsausschuss den mit der zwei-ten Präferenz gewählten Schwerpunktbereich. Das Gleiche gilt für die weiteren Präferenzen.

Sofern eine Auswahl unter denen, die einen bestimmten Schwer-punktbereich gewählt haben, notwendig wird, erfolgt diese nach dem Rang in der Zwischenprüfung. Die Wahl ist frühestens nach be-standener Zwischenprüfung möglich. Für die Erbringung der einzelnen Prüfungsleistungen ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs findet in der Regel nicht statt; über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss.

Form und Frist der Wahl: Bitte geben Sie das Formular nicht persönlich im Prüfungsamt ab: Das vollständig ausgefüllte Formular ist zwischen Montag, 13.04. und Freitag, 17.04.26, 12 Uhr (Eingang) dem Prüfungsamt perE-Mailanhang (pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de) zur Verfügung zu stellen. Verspätet eingegangene Formulare können nicht berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie für die Übermittlung Ihre studentische E-Mail-adresse (Format ...@stud.uni-heidelberg.de). Nach der Bestätigung der Wahl des Schwerpunktbereichs durch den Prüfungsausschuss wird die Verteilung der Studierenden auf die Schwerpunktbereiche vom Leiter des Prüfungsamts bekannt gegeben. Sie erhalten eine E-Mail.

Landesjustizprüfungsamt

Bitte lesen Sie auch die Informationen des Landesjustizprüfungsamts.

Anmeldung Staatsprüfung: Studienverlaufsbescheinigung online beantragen

Für die Anmeldung zur Staatsprüfung im Herbst benötigen Sie eine sogenannte "Studienverlaufsbescheinigung" zum Nachweis der Studiensemester und Urlaubssemester.

Bitte beantragen Sie eine solche Bescheinigung per E-Mail an

pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Betreff: Studienverlaufsbescheinigung
Matrikelnummer: XXXXXX
Adresse, an die die Bescheinigung geschickt werden soll

Sie erhalten die Bescheinigung dann wenige Tage später.

Antrag Graduierung zur Magistra iuris / zum Magister iuris

Bitte um Ausstellen einer Pflichtpraktikumsbescheinigung

In manchen Fällen bittet der Praktikumsgeber um eine Bestätigung der Hochschule, dass ein Pflichtpraktikum durchgeführt werden muss. Wir stellen auf Wunsch eine solche Bescheinigung aus, verweisen aber gleichzeitig auf die Zuständigkeit des Landesjustizprüfungsamts!

Rückmeldung nach bestandenem Examen

Teilnehmer an der Staatsprüfung: Bei Notenverbesserung Rückmeldung zum nächsten Semester möglich! Rückmeldung nach bestandener Staatsprüfung