Fakultät

Die Juristische Fakultät gehört historisch zu den drei Gründungsfakultäten der 1386 ins Leben gerufenen ältesten Universität der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sie beansprucht aktuell in Forschung und Lehre einen Platz unter den renommiertesten juristischen Fakultäten Deutschlands, zählt zur Spitzengruppe der juristischen Fakultäten in der Europäischen Union und erfreut sich weltweiter Sichtbarkeit und Nachfrage. Die Bedeutung der an der Juristischen Fakultät angesiedelten Rechtswissenschaft als Disziplin der methodisch geleiteten Entwicklung und Analyse legitimer, systemrationaler und staatlich sanktionierbarer Normen für das menschliche Zusammenleben korrespondiert mit den Herausforderungen der sich auffächernden modernen Lebenswelt.

 

Innerhalb der Struktur der Universität dienen die Fakultäten jeweils als "organisatorische Grundeinheit" (§ 22 Abs. 1 Landeshochschulgesetz [LHG]). Die Mitgliedschaft in der Juristischen Fakultät erstreckt sich auf das ihr zugeordnete und überwiegend an ihr tätige wissenschaftliche Personal, auf die Studierenden, welche zu einem der an der Fakultät angebotenen Studiengänge zugelassen sind, auf die immatrikulierten Doktorandinnen und Doktoranden sowie auf die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Fakultät oder ihren Hochschuleinrichtungen tätig sind (§ 22 Abs. 3 LHG). Die Organe der Fakultät werden vom Dekanat einschließlich des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät in ihrer Amtstätigkeit unterstützt.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 24.09.2019
zum Seitenanfang/up