Institut für deutsches und ­europäisches­ Verwaltungsrecht

Die Lehr- und Forschungsaktivitäten des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (IVR) gelten zunächst dem deutschen Verwaltungsrecht und seiner Systematik. Weitere wichtige Lehr- und Forschungsgebiete des IVR sind daneben das europäische und das internationale Verwaltungsrecht sowie die Verwaltungsrechtsvergleichung.

Im Mittelpunkt stehen dabei zum einen das Allgemeine Verwaltungsrecht (einschließlich Staatshaftungsrechts) sowie das Verwaltungsprozessrecht, zum anderen Referenzgebiete wie insbesondere das Umwelt-, das Sozial- und das Planungsrecht.

Das IVR hat sich zur Aufgabe gesetzt, den Prozess der Integration der Vorgaben des EU-Rechts in die nationale Rechtsordnung (Unionsverwaltungsrecht), die Herausbildung eines Europäischen Verwaltungsverbundes sowie die Analyse der administrativen Institutionen und Verfahren der EU (Eigenverwaltungsrecht) sowohl in rechtsdogmatischer als auch in rechtstheoretischer (insbesondere rechtspolitischer) Hinsicht wissenschaftlich zu begleiten.

 

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Juristische Fakultät
Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
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