Antrag auf Graduierung bzw. Nachgraduierung
Führung des Grades

Der Hochschulgrad kann in verschiedener Form geführt werden:

  • Anna Lena Musterfrau, Magistra
  • Anna Lena Musterfrau, Magistra (Heidelberg)
  • Anna Lena Musterfrau, Mag. iur.
  • Anna Lena Musterfrau, Mag. iur. (Heidelberg)
  • Magistra Anna Lena Musterfrau
  • Anna Lena Musterfrau, Magistra der Rechtswissenschaft
  • Anna Lena Musterfrau, Magistra der Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
 

Verleihung des Hochschulgrades „Magistra“ oder „Magister“


Zeugnis Magister iurisDie Juristische Fakultät hat im Sommersemester 2017 beschlossen, ihren Absolventinnen und Absolventen auf Antrag den Hochschulgrad "Magistra iuris" (weiblich) bzw. "Magister iuris" (männliche Form) zu verleihen. Der Hochschulgrad kann durch den Zusatz „der Rechtswissenschaft“ oder „der Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg“ ergänzt werden (abgekürzt „Mag. iur.“ und „Mag. iur. (Heidelberg)“. Die Einzelheiten sind in der Graduierungssatzung (Mitteilungsblatt des Rektors vom 30.06.2017, ab Seite 551) geregelt.
 
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, welche

  • die Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sowie
  • die staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) nach dem Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG) in der jeweils gültigen Fassung erfolgreich am Prüfungsort Heidelberg abgelegt haben

oder

  • nach dem 1. Januar 1970 die Erste juristische Staatsprüfung nach dem Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz - JAG) in der jeweils gültigen Fassung erfolgreich am Prüfungsort Heidelberg abgelegt haben.

Das Bestehen des Heidelberger Grundlagenzertifikats kann in die Urkunde aufgenommen werden.


Es werden Gebühren erhoben.

  • Für die Ausstellung der Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades gemäß § 1 an Absolventinnen und Absolventen, die den Antrag in dem Semester gestellt haben, in dem sie die Erste juristische Prüfung erfolgreich abgelegt haben: 25 Euro (Graduierung)

oder:

  • für die Ausstellung der Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades gemäß § 1 an Absolventinnen und Absolventen, welche die Erste juristische Prüfung oder die Erste juristische Staatsprüfung vor dem Semester, in dem der Antrag gestellt wird, erfolgreich abgelegt haben: 40 Euro (Nachgraduierung),
  • für die Ausstellung einer fremdsprachigen (englischen) Urkunde: 10 Euro,
  • für eine Zweitausfertigung: 10 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Antrags auf Grund der hohen Zahl an (Nach-)Graduierungen gegenwärtig bis zu einem halben Jahr betragen kann. Wir bitten, so lange von Rückfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes Abstand zu nehmen.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 22.09.2021
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