Arbeitsgemeinschaften

Anmeldung
Häufig gestellte Fragen

Arbeitsgemeinschaften (Fallbesprechungen) für Studierende mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung:

1. Semester: Zivilrecht I und Strafrecht I (Gruppenstärke: 20-25 Personen)

2. Semester: Zivilrecht II und Verfassungsrecht (Gruppenstärke: 25 Personen)

ab dem 3. Semester: Strafrecht II

ab dem 4. Semester: Zivilrecht III und Verwaltungsrecht


Arbeitsgemeinschaften (Fallbesprechungen) für Studierende des Bachelor-Begleitfaches Öffentliches Recht (25%):

1. Semester: Verfassungsrecht für Studierende des Bachelor-Begleitfaches (Einführung)

2. Semester: Verfassungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden)

ab dem 4. Semester: Verwaltungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden)

 

In den Arbeitsgemeinschaften wird der in den Vorlesungen behandelte Stoff im Gespräch erörtert und anhand praktischer Fälle vertieft. Die Studierenden werden durch die Behandlung und Bearbeitung praktischer Fälle zu einer selbständigen Auseinandersetzung mit dem Vorlesungsstoff angeregt und angeleitet. Die Fallarbeit wird gemeinsam eingeübt. Auf diese Weise wird der Grundstein für eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen gelegt.

Daneben haben die Arbeitsgemeinschaften in den unteren Semestern den Zweck, den Studierenden eine Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des Studiums zu geben. Es wird auf die Punkte eingegangen, die erfahrungsgemäß in den Anfangssemestern größere Schwierigkeiten bereiten, wie z. B. zweckmäßige Anlage des Studiums, Technik wissenschaftlicher Arbeit, Benutzung von Literatur und Bibliotheken etc.

Vor einer Teilnahme an den Übungen ist deshalb der Besuch der Arbeitsgemeinschaft dringend zu empfehlen. Es wird nachdrücklich empfohlen, die Arbeitsgemeinschaften für Studierende ab dem 3. Semester in dem Semester vor der jeweiligen Fortgeschrittenenübung zu besuchen.

Die Arbeitsgemeinschaften, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten, werden jedes Semester angeboten.

Die Arbeitsgemeinschaften für die ersten beiden Fachsemester werden nur im jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester angeboten.

 Wintersemester 2023/24

Eine Anmeldung bzw. Belegung der Arbeitsgemeinschaften im LSF ist möglich ab Mittwoch, den 18.10.2023.

Die Anmeldung über das LSF gilt als verbindlich Anmeldung für die AGs, die Sie besuchen möchten. Das bloße Einschreiben in entsprechende Moodle-Kurse gilt nicht als Anmeldung. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen, mit Ausnahme der AG Strafrecht I, in der zweiten Vorlesungswoche (ab dem 23.10.2023). Die AG Strafrecht I beginnt erst in der vierten Vorlesungswoche (ab dem 06.11.2023).
Die Termine für die Arbeitsgemeinschaften finden Sie im LSF.
 
Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2023/2024:

Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 1. Fachsemester:

  • AG Zivilrecht I (BGB-AT)
  • AG Strafrecht I (Strafrecht AT)

Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 3. Fachsemester:

  • AG Strafrecht II (Strafrecht BT) (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht)
  • AG WuV Verfassungsrecht (Wiederholung und Vertiefungskurs Verfassungsrecht) 

Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 5. Fachsemester:

  • AG Verwaltungsrecht (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht) 
  • AG Zivilrecht III (Sachenrecht) (parallel zur Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht)

AGs für Studierende des BA-Begleitfachs Öffentliches Recht (25%) (1. und 5. Fachsemester):

  • AG Verfassungsrecht für Nebenfachstudierende (wichtige Grundlagen des Verfassungsrechts und der juristischen Arbeitstechnik für Nebenfachstudierende)
  • AG Verwaltungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden zur Vorbereitung der Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht) 

Die Arbeitsgemeinschaften finden in Präsenz statt.

 

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Inhalten und Organisation der Arbeitsgemschaften habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihre AG-Leiterin oder Ihren AG-Leiter.

Wann beginnen die Arbeitsgemeinschaften?
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.

Ich kann die Arbeitsgemeinschaften nicht im LSF belegen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie die AGs nicht im LSF belegen können, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt:
pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de

Die Arbeitsgemeinschaft, für die ich mich angemeldet habe, kann ich nicht besuchen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich erst für eine Arbeitsgemeinschaft an, wenn Sie Ihren Stundenplan zusammengestellt haben.
Wenn Sie feststellen, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht mit Ihren Verpflichtungen vereinbar ist, kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere Kinderbetreuung, Sprachkurse, Arbeitspläne) ein Wechsel stattfinden. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung:
ag@jurs.uni-heidelberg.de

Ich will eine Arbeitsgemeinschaft, die der Vorbereitung auf eine Fortgeschrittenenübung dient, parallel zur Übung besuchen. Kann ich das?
Die Fakultät empfiehlt, die Arbeitsgemeinschaften ab dem dritten Semester (Strafrecht II, Zivilrecht III, Verwaltungsrecht) in dem Semester vor der Übung zu besuchen. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedes Semester angeboten werden, ist ein Besuch parallel zur Übung möglich.

Ich werde die Übungen in einer anderen Reihenfolge absolvieren als im Studienplan angeregt. Kann ich die Arbeitsgemeinschaften dementsprechend in anderen Semestern besuchen?
Ja, wenn es sich um eine der Arbeitsgemeinschaften handelt, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten.Die Arbeitsgemeinschaften, die für das erste und zweiten Semester vorgesehen sind, werden nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten.


Koordination AG-Planung: Ass.iur. Yannic Arnold, Akademischer Mitarbeiter (ag@jurs.uni-heidelberg.de, Tel.: 06221 / 54 - 7435).

Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr in Raum 016 des Juristischen Seminars.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 12.10.2023
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