Arbeitsgemeinschaften

Der Besuch der Arbeitsgemeinschaften wird vor einer Teilnahme an den Übungen nachdrücklich empfohlen.

In Kleingruppen wird der in den Vorlesungen behandelte Stoff im Gespräch erörtert und anhand praktischer Fälle vertieft. Die Studierenden werden durch die Behandlung und Bearbeitung praktischer Fälle zur selbständigen Auseinandersetzung mit dem Vorlesungsstoff angeregt und angeleitet. Die Fallarbeit wird gemeinsam eingeübt. Auf diese Weise wird der Grundstein für eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen gelegt.

In den unteren Semestern haben Arbeitsgemeinschaften darüber hinaus den Zweck,  Studierenden eine Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des Studiums zu geben. Es wird auf alle Punkte eingegangen, die in den Anfangssemestern erfahrungsgemäß Fragen aufwerfen, wie z. B. zweckmäßige Anlage des Studiums, Technik wissenschaftlicher Arbeit, Benutzung von Literatur und Bibliotheken etc.

Probeklausuren in den Grundkursen und Klausurenkurs Grundkursstoff

In den Grundkursen der drei Kernfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht werden in den ersten zwei Fachsemestern Probeklausuren angeboten. Die Probeklausuren dienen der Vorbereitung auf die Klausuren der Anfängerübungen. Auf diese Weise besteht nicht nur die Möglichkeit, ein individuelles Feedback einzuholen und Kenntnis über den persönlichen Lernfortschritt zu erlangen. Auch das Klausurenschreiben kann praktisch geübt werden. 

Die Fakultät empfiehlt daher nachdrücklich, die Probeklausuren im ersten und zweiten Fachsemester mitzuschreiben (erstes Fachsemester: Probeklausur im Strafrecht und im Zivilrecht, zweites Fachsemester: Probeklausur im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht). In prüfungsrechtlicher Hinsicht besteht keine Pflicht, an den Klausuren teilzunehmen.

Zusätzlich zu den Probeklausuren besteht für Studierende des zweiten Fachsemesters die Möglichkeit, am Klausurenkurs Grundkursstoff teilzunehmen. Angeboten werden je zwei korrigierte Klausuren im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht. Finanziert wird dieses Angebot vom Fakultätsverein Jura Heidelberg e.V. Es dient ebenfalls dem Training des Klausurenschreibens und soll helfen, sich bestmöglich auf die Anfängerübungen im nachfolgenden Semester vorzubereiten.

Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2026/27

Studierende ab dem zweiten Fachsemester können sich von Mittwoch, dem 07.10. bis einschließlich Sonntag, dem 11.10. über heiCO für die Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2026/2027 anmelden. 

Im Wintersemester werden folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten:

Für Studierenden im 3. Fachsemester:

  • AG StrafR II (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht).

Für Studierende im 5. Fachsemester:

  • AG Verwaltungsrecht (die AG dient insbesondere der Vorbereitung auf die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2026. Die AG richtet sich an Studierende des BA-Begleitfachs und an Jurastudierende).
  • AG ZR III (Sachenrecht) 
  • AG ZR IV (Nebengebiete)

In der AG Zivilrecht IV werden einzelne Nebengebiete des Zivilrechts behandelt. Die AG soll Ihnen helfen, sich jeweils einen Überblick über examensrelevante Fragen und Fallgestaltungen zu verschaffen. Es werden, wie in Arbeitsgemeinschaften üblich, Fälle bearbeitet. Sie können aus dem Veranstaltungsangebot diejenigen Kurse wählen, die für Sie von Interesse sind oder die gesamte AG besuchen. Bitte beachten Sie, dass Vorkenntnisse erwartet werden und sich das Angebot insbesondere an Studierende ab dem 5. Fachsemester richtet. Der Besuch der Kurse kann den Besuch der Vorlesungen nicht ersetzen.
Eine Anmeldung für die AG ZR IV über  heiCO ist ab Dienstag, dem 06.10.2026, möglich. 

Studierende im ersten Fachsemester können sich von Mittwoch, dem 13.10. bis einschließlich Dienstag, dem 14.10. in heiCO für die Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2026/2027 anmelden. 

Für Studierende im 1. Fachsemester werden im Wintersemester 2026/27 folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten:

  • AG ZR I und 
  • AG Strafrecht I.

Die Arbeitsgemeinschaften beginnen, wie immer, in der zweiten Vorlesungswoche.

Anmeldung über heiCO

Arbeitsgemeinschaften für Studierende mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung

  • 1. Semester: AG Zivilrecht I und AG Strafrecht I (Gruppenstärke: 20-25 Personen, Probeklausuren)
  • 2. Semester: AG Zivilrecht II und AG Verfassungsrecht (Gruppenstärke: ca. 25 Personen, Probeklausuren)
  • ab dem 3. Semester:  AG Strafrecht II (Strafrecht BT, Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung)
  • ab dem 4. Semester: AG Zivilrecht III (Sachenrecht) und AG Verwaltungsrecht (jeweils zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübungen)

Die Arbeitsgemeinschaften, die grundkursbegleitend auf die Anfängerübungen vorbereiten (AG ZR I und II, AG StrafR I, AG ÖR I ) werden nur im jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester angeboten. Die Arbeitsgemeinschaften, die der Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübungen dienen, werden jedes Semester angeboten.

Arbeitsgemeinschaften für Studierende des Bachelor-Begleitfaches Öffentliches Recht (25%)

  • 1. Semester: AG Verfassungsrecht für Studierende des Bachelor-Begleitfaches (Einführung)
  • 2. Semester: AG Verfassungsrecht (Gruppenstärke: ca. 25 Personen, Probeklausur)
  • ab dem 4. Semester: AG Verwaltungsrecht

Arbeitsgemeinschaften für Studierende der LL.M.-Studiengänge

Je nach Studiengang stehen spezielle Arbeitsgemeinschaften für Studierende der LL.M.-Studiengänge zur Verfügung.  Auf Wunsch kommt auch eine Teilnahem an den oben genannten Arbeitsgemeinschaften in Betracht. 

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Inhalten und Organisation der Arbeitsgemeinschaften habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihre AG-Leiterin oder Ihren AG-Leiter.

Wann beginnen die Arbeitsgemeinschaften?
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.

Ich kann die Arbeitsgemeinschaften nicht in heiCO belegen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de

Die Arbeitsgemeinschaft, für die ich mich angemeldet habe, kann ich nicht besuchen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich erst für eine Arbeitsgemeinschaft an, wenn Sie Ihren Stundenplan zusammengestellt haben. Nutzen Sie für die Anmeldung die Prioritäten in heiCO. 
Wenn Sie feststellen, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht mit Ihren Verpflichtungen vereinbar ist, kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere Kinderbetreuung, Sprachkurse, Arbeitspläne) ein Wechsel stattfinden. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de

Ich will eine Arbeitsgemeinschaft, die der Vorbereitung auf eine Fortgeschrittenenübung dient, parallel zur Übung besuchen. Kann ich das?
Die Fakultät empfiehlt, die Arbeitsgemeinschaften ab dem dritten Semester (Strafrecht II, Zivilrecht III, Verwaltungsrecht) in dem Semester vor der Übung zu besuchen. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedes Semester angeboten werden, ist ein Besuch parallel zur Übung möglich.

Ich werde die Übungen in einer anderen Reihenfolge absolvieren als im Studienplan angeregt. Kann ich die Arbeitsgemeinschaften dementsprechend in anderen Semestern besuchen?
Ja, wenn es sich um eine der Arbeitsgemeinschaften handelt, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten. Arbeitsgemeinschaften, die für das erste und zweiten Semester vorgesehen sind, werden nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten.