Zuständigkeiten Fachstudienberatung
Für jeden Studiengang gibt es spezialisierte Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater, die für alle Fragen von der Bewerbung bis zum Abschluss zuständig sind. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten.
- Fachstudienberatung Hauptfach
- Fachstudienberatung Nebenfach (BA Öffentliches Recht) und Fachfremde
- Fachstudienberatung Legum Magister im deutschen und europäischen Recht
- Fachstudienberatung Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung
- Fachstudienberatung Master of Laws in International Law
- Bescheinigungen gemäß § 48 BAföG (Formblatt 5) für alle an der Juristischen Fakultät angesiedelten Studiengänge