Lehre Sommersemester 2018

Grundkurs Strafrecht IV

Termine:

  • Montag, 11:00 - 13:00 Uhr, HS 13

Voraussetzungen:
Grundkurs Strafrecht I bis III

Kommentar:
Pflichtveranstaltung ab dem vierten Semester. Gegenstand der Vorlesung sind die Tatbestände zum Schutz von Allgemeinrechtsgütern. Bitte ein StGB mitbringen!
Die Materialien zur Veranstaltung finden Sie bei Moodle.

Literatur:
Literaturhinweise werden in der Vorlesung bekanntgegeben.

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Termine:

  • Freitag, 09:00 - 11:00 Uhr, HS 13

Voraussetzungen:
Grundkurs Strafrecht I bis III

Kommentar:
Pflichtveranstaltung ab dem 4. Semester. Bitte ein StGB mitbringen!
In der Übung stehen die Probleme des Besonderen Teils des Strafrechts im Vordergrund. Anhand einer Ferienhausarbeit, zwei Klausuren und Fallbesprechungen wird die Technik der Lösung strafrechtlicher Fälle geübt und vertieft.
Die Materialien zur Veranstaltung finden Sie bei Moodle.

Literatur:
Literaturempfehlungen werden in der Übung gegeben.

Gemeinsames Seminar im Zivil- und Strafrecht

Termine:

  • Blockseminar vom 06.07.2018 bis zum 08.07.2018 in Bad Dürkheim

Voraussetzungen:

  • Schwerpunktbereichsveranstaltung (SB 2).
  • Ab dem sechsten Semester.
  • Vorkenntnisse: Große Übung im Strafrecht und im Zivilrecht.

Kommentar:
Zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester wird eine Vorbesprechung stattfinden (s. gesonderten Aushang). Im Rahmen des Seminars ist ein ca. 30-minütiger wissenschaftlicher Vortrag zum gewählten Thema zu halten, an den sich eine Diskussion anschließt.
Ferner ist eine wissenschaftlichen Standards entsprechende schriftliche Ausarbeitung des Seminarthemas anzufertigen. Für Studienarbeiten gelten dabei besondere Regelungen, auf die in der Vorbesprechung hingewiesen wird.
Die Kosten für Anreise und Unterkunft sind selbst zu tragen.

Das Seminar will Sachprobleme und dogmatische Fragen, die sich im Zivil- und Strafrecht vielfach gleichermaßen stellen, aus beiden Perspektiven beleuchten. Dabei wird bei divergierenden Lösungen insbesondere zu untersuchen sein, ob diese Divergenzen funktional begründet sind oder ob sie beseitigt werden können – und wenn ja, wie.

Es werden in diesem Semester insgesamt maximal sechs der unten genannten zivilrechtlichen Themen vergeben. Die (zum großen Teil korrespondierenden) strafrechtlichen Themen werden über den Lehrstuhl von Prof. Dr. Volker Haas separat vergeben.
Weitere Informationen sind dem gesonderten Aushang sowie dem LSF zu entnehmen.

Doktorandenkolloquium