Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht Institutsgeschichte

Vor der Reorganisation der Universität 1803

Mit Samuel von Pufendorf (1632 - 1694) lehrte der „erste“ Strafrechtler bereits ab 1661 in Heidelberg, die Geschichte der Strafrechtswissenschaft intensivierte sich allerdings erst am Ende des 18. beziehungsweise am Anfang des 19. Jahrhunderts.

Zwar waren auch Strafrechtslehrer beteiligt an der Reorganisation der Universität durch Markgraf Karl Friedrich von Baden am 13. Mai 1803, allerdings lehrten diese oft nicht ausschließlich im Bereich des Strafrechts und bis 1945 existierte lediglich ein ordentlicher Strafrechtslehrstuhl.

Abbildung Samuel von Pufendorf

Das Heidelberger Strafrechtsinstitut im 19. Jahrhundert

Ab 1805: Christoph Reinhard Dietrich Martin

Martin bot im Jahr 1805 als Erster eine eigene Vorlesung für Strafprozessrecht an ("Theorie des Kriminalprozesses").

1807 - 1824: Karl Salomo Zachariae (von Lingenthal)

Zachariae war zwar Anhänger Kants', hielt allerdings nur die Freiheitsstrafe für gerecht, Leibes- oder Lebensstrafen hingegen nicht. Sein bekanntestes Werk lautete „Vierzig Bücher vom Staate“. 1823 trat er für Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, für ein Schwurgericht und für die Einführung des Anklageprozesses ein

Ab 1821: Carl Joseph Anton Mittermaier

Mittermaier wurde wegen seiner Fremdsprachenkenntnisse von Feuerbach zum Entwurf eines bayerischen StGB herangezogen und half ihm später bei der Bearbeitung neuer Auflagen seines Lehrbuchs. In den späten 1820er-Jahren bereitete er die Umgestaltung des deutschen Strafprozesses durch Rechtsvergleichung vor, insbesondere wies er auf die Wertlosigkeit eines erzwungenen Geständnisses und das Erfordernis der Mündlichkeit hin. Insgesamt lehnte er das Konzept der Strafrechtstheorien ab und war interessiert an der Lösung praktischer Fragen im Bereich der Strafvollstreckung. In einer Zeit, in der eine amtliche Kriminalstatistik für Deutschland noch nicht existierte, leistete er viel statistische Arbeit und fundamentierte so insbesondere die Annahme, dass der Todesstrafe eine wenig abschreckende Wirkung innewohne. Auch abseits der rechtswissenschaftlichen Sphären engagierte er sich, insbesondere politisch, wie beispielsweise für die Einheit Deutschlands, die Gleichberechtigung der Konfessionen und die Liberation der Frau.

Sein Werk umfasst 31 selbstständige, zum Teil mehrbändige Werke und über 600 Aufsätze.

Ab 1873: Rudolf Heinze

Heinze, der ab 1883 Prorektor der Universität war, fokussierte in seinen wissenschaftlichen Untersuchungen die Reform des Strafverfahrens - beispielsweise durch die Besetzung der Geschworenenbank mit Personen von besonderer Sachkunde -  und plädierte beispielsweise für Entschädigungen bei unschuldig erlittener Haft.

Ab 1896: Karl von Lilienthal

In seinen Vorlesungen ließ Karl von Lilienthal auch die Kriminalsoziologie und -psychologie zur Geltung kommen und setzte sich viel mit der Psychiatrie auseinander. Er schlug einen speziellen Fahrlässigkeitstatbestand zur actio libera in causa vor und leistete sowohl durch Mitarbeit an der „Vergleichenden Darstellung“ als Grundlage des „Vorentwurfs zu einem neuen deutschen Strafgesetzbuch“ als auch durch Mitarbeit an dem darauffolgenden Gegenentwurf gemeinsam mit Liszt, Kahl und Goldschmidt Beiträge zur Strafrechtsreform.

Abbildung von Carl Joseph Anton Mittermaier

Das Heidelberger Strafrechtsinstitut im 20. Jahrhundert

1920 - 1926: Alexander Graf zu Dohna-Schlodien

1926 - 1933 sowie 1945 - 1948: Gustav Radbruch

Radbruch, der sich bereits 1904 in Heidelberg habilitierte und ab 1910 einen Ruf für eine außerordentliche Professur annahm, hat ab 1926 als ordentlicher Professor gelehrt, bis er am 08. Mai 1933 aus dem Dienst entfernt wurde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kehrte er an die Universität zurück und wirkte dort als Dekan für den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät.

1934 - 1953: Karl Engisch

Mit Engisch ist zunächst der Lehrstuhl Gustav Radbruch's besetzt worden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hat Engisch zunächst bis 1953 als ordentlicher Professor gelehrt und hielt auch nach seiner Emeritierung von 1971 bis zu seinem Tod 1990 Vorlesungen an der Universität Heidelberg.

1948 - 1959: Eberhard Schmid

1959 - 1963: Paul Bockelmann

1954 - 1971: Wilhelm Gallas

Abbildung Gustav Radbruch