Lehrprogramm Klausurengebot
Probeexamen
Hier werden im Anschluss an den Originaltermin des Ersten Juristischen Staatsexamens (Frühjahr bzw. Herbst) Originalklausuren des Staatsteils aus der Vorjahreskampagne gestellt. Organisatorisch gehört das Probeexamen (auch wenn es i.d.R. noch in der vorlesungsfreien Zeit liegt) bereits zur darauf folgenden Vorlesungszeit und stellt damit den Startschuss in das Klausurentraining des jeweiligen Semesters dar.
Einzelanalyse
Darüber hinaus ermöglichen wir eine Einzelanalyse von Probeklausuren durch Prüfer der Ersten Juristischen Prüfung. Bei der Einzelanalyse wird eine Klausur des letzten Probeexamens vor Ihrem Erstversuch von einem/r "Originalprüfer/in" korrigiert. Die Einzelanalyse erfolgt nur nach entsprechender Anmeldung. Die jeweilige Anmeldefrist kann dem Jahreskalender entnommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Klausurenkurs I
Im Klausurenkurs I werden ebenfalls Originalklausuren des Staatsteils vergangener Kampagnen gestellt, um die Examensbedingungen und -anforderungen realitätsgerecht abzubilden und Sie hierauf vorzubereiten. Es werden somit originalgetreu sechs Klausuren geschrieben (3x Zivilrecht, 2x Öffentliches Recht, 1x Strafrecht).
Klausurenkurs II
Der Klausurenkurs der Assistent:innen, der sich zeitlich an den Klausurenkurs I anschließt, besteht aus sechs Klausuren, die für HeidelPräp! entworfen werden, wobei der examensrelevante Stoff Grundlage für die Konzipierung der Klausuren ist. Die Klausurenabfolge entspricht (wie im Kurs I) dem Originalexamen.
Grundklausurenkurs
Im Rahmen des Grundklausurenkurses werden semesterweise sechs ausgewählte Originalklausuren leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades als Online-Kurs angeboten. Sie dienen insbesondere als Einstieg in die Examensvorbereitung und sollen typische Klausurthemen abdecken. Der Kurs besteht aus einem festen Pool von 12 Klausuren von denen je 6 abwechselnd im Sommersemester und Wintersemester angeboten werden. Das Mitschreiben ist pro Klausur daher nur einmal möglich.