Internationales Privat- und Verfahrensrecht (IPR/IZVR)

Beschreibung Schwerpunktbereich 8a

Mit dem Wandel zur modernen Gesellschaft wurde das Zivil- und Wirtschaftsrecht spürbar internationalen Einflüssen ausgesetzt. Dies betrifft sowohl die Exportausrichtung der deutschen Wirtschaft, die stärker als je zuvor mit Partnern aus anderen Rechtskulturen kooperiert, als auch Privatpersonen. Beispiele bieten nicht nur weltweite, oft digitale Vertragsschlüsse, sondern auch der zunehmende internationale Austausch aufgrund grenzüberschreitender Mobilität. Für das juristische Studium folgt daraus, dass neben einer Ausbildung im nationalen Recht auch eine Sensibilität für ausländische Rechtsordnungen notwendig ist. Gleichzeitig müssen die unterschiedlichen konkurrierenden Rechtsordnungen auch koordiniert werden.

An dieser Stelle setzt das IPR an. Es bedient sich einer besonderen, auf Auslandssachverhalte zugeschnittenen Methodenlehre, die das Handwerkszeug bietet, um diese Internationalisierung zivilrechtlich abbilden zu können. Es erhellt den rechtstechnischen Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsfragen und der damit einhergehenden Vielzahl an Rechtsquellen im Mehrebenensystem (Europarecht, Völkerrecht, autonomes deutsches Recht). Wer etwa wissen möchte, ob Angehörige nach einem Flugzeugabsturz Schmerzensgeld verlangen können, muss mit Rechtsakten wie dem Montrealer Luftverkehrsübereinkommen, der EU-Flug-VO, der Rom I- und Rom II-VO sowie den disparaten nationalen Schadensrechten umgehen können.

Zweiter zentraler Bestandteil des Schwerpunktbereichs ist das IZVR. Darin geht es insbesondere um die internationale Zuständigkeit von nationalen Gerichten sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Inland. So hat beispielsweise die Festlegung der internationalen Zuständigkeit große Auswirkungen auf die Prozessführung. Eine deutsche Klägerin wird ihre Klageschrift vor einem französischen Gericht nicht in deutscher Sprache einreichen können; zudem muss sie – wahrscheinlich zusätzlich zu ihrem deutschen Anwalt – einen französischen Anwalt einschalten. Demgegenüber betreffen die Anerkennung und Vollstreckung die Überlegung, ob inländische Urteile im Ausland anerkannt und als Grundlage für die Vollstreckung dienen können. Dies ist vor allem relevant, wenn die unterlegene Partei nicht über Vermögen im Gerichtsstaat verfügt.

Studienplan

Vorlesungen – Internationales Privat- und Verfahrensrecht

  • Internationales Privatrecht II (2 SWS)
  • Internationales Familien- und Erbrecht (1 SWS)
  • Schiedsverfahrensrecht/internationale Streitbeilegung (2 SWS)
  • Wiederholungskurs IPR (vor der mündlichen Prüfung) (1 SWS)
  • Rechtsvergleichung (2 SWS)

Hinweis: Die folgenden Vorlesungen behandeln Staatsexamens-Pflichtstoff
Sie sollten vor dem Schwerpunkt besucht werden:

  • Internationales Privatrecht I (2 SWS)
  • Europarecht I (2 SWS)

Vertiefungsveranstaltungen (optional)

  • Comparative Civil Procedure (2 SWS)
  • International Contract and Tort Law (2 SWS)
  • Sales Law / CISG (2 SWS)
  • Corporate Sustainability (2 SWS)
  • Kolloquium IPR und Völkerrecht (1 SWS)

Schlüsselqualifikationen (optional)

  • Kommunikation/Vertragsgestaltung/Streitbeilegung (2 SWS)
  • Recht der Internationalen Streitbeilegung im Privatrecht (2 SWS)
  • Colloquium in Comparative Private Law (2 SWS)

Seminar (optional) (2-3 SWS)

Die Ablegung eines Seminars im SPB 8a hat sich als sinnvoller Testlauf für die Studienarbeit erwiesen. Zudem stellt der auf die Seminararbeit folgende Vortrag mit anschließender Diskussion eine gute Übung für die mündliche Prüfung dar.

Einführung in ausländische Rechtsordnungen (optional) (2 SWS)

Empfehlenswert ist der Besuch einer der Veranstaltungen zum ausländischen Recht. Die Studierenden werden in diesen Veranstaltungen die Kenntnisse vermittelt, um die Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung aufzeigen und die praktische Relevanz bei IPR-Fällen darstellen zu können.

Vis Moot Court (optional)

Die Teilnahme am Vis Moot Court bietet eine weitere Möglichkeit, sich im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs mit den Regeln des internationalen Wirtschaftsrechts einschließlich des Kollisionsrechts auseinanderzusetzen. Der Wettbewerb wird auf Englisch zwischen ca. 400 universitären Teams aus der ganzen Welt in den Finalrunden in Hongkong und Wien ausgetragen.

Prüfungsleistungen

Erster Prüfungsabschnitt (50 % der Schwerpunktbereichsnote):
Im Rahmen des ersten Prüfungsabschnitts ist die Studienarbeit anzufertigen. Teilweise kann die Studienarbeit auch mit einem angebotenen Semi-nar im SPB 8a kombiniert werden.

Zweiter Prüfungsabschnitt (50 % der Schwerpunktbereichsnote):
Der zweite Prüfungsabschnitt besteht aus einer mündlichen Prüfung.

Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 8a: Internationales Privat- und Verfahrensrecht

1. Deutsches Kollisionsrecht (insbesondere Art. 3 – 48 EGBGB) 

   a. Allgemeine Lehren des IPR

   b. Verweisungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Wirtschafts-rechts 

2. Europäisches Kollisionsrecht 

   a. Kollisionsrechtliche Bedeutung des Primärrechts 

   b. Einzelne Rechtsakte, insbesondere: 

  • Verordnung Rom I (593/2008/EG)
  • Verordnung Rom II (864/2007/EG)
  • Verordnung Rom III (EU/1259/2010)
  • Unterhalts-VO (4/2009/EG) und Haager Unterhaltsprotokoll
  • Verordnungen zum Güterrecht (EU/1103/2016 & EU/1104/2016)
  • Sektorielle Kollisionsregeln in EU-Richtlinien und im EU-Verordnungsrecht (Überblick und methodische Grundlagen) 

3. Internationales Verfahrensrecht 

   a. Europäische Rechtsakte, insbesondere: 

  • Verordnung Brüssel Ia (1215/2012/EU): Anwendungsbereich, internationale Zuständigkeit, anderweitige Rechtshängigkeit, Anerkennung und Vollstreckung
  • Verordnung Brüssel IIb (2019/1111 /EU) (thematisch wie bei Brüssel Ia in Ehe- und Kindschaftssachen)
  • Unterhaltsverordnung (4/2009/EG)
  • EuVTVO (805/2004/EG)
  • EuMahnVO (1896/2006/EG), EuBagatellVO (861/2007/EG)
  • Grenzüberschreitende Rechtshilfe (BeweisVO 2020/1783 /EU, ZustellungsVO 2020/178 /EU) 

   b. Deutsches autonomes Internationales Verfahrensrecht (Grundzüge) 

   c. Völkerrechtliche Schranken der staatlichen Gerichtsbarkeit 

4. Recht der außergerichtlichen Streitbeilegung 

   a. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Überblick) 

   b. Mediation (Überblick) 

Schwerpunktbereichssprecher

Prof. Dr. Marc-Philippe Weller
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller