Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen Übungen

Übungen sind Vorlesungen in den drei Hauptgebieten Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht, in denen Prüfungsleistungen erbracht werden (Hausarbeit und Klausur). Man unterscheidet Anfänger- (2. und 3. Fachsemester) und Fortgeschrittenenübungen (4.-6. Semester). Zur Teilnahme an den Anfängerübungen ist eine Anmeldung erforderlich; Fristende: siehe Aufgabenblatt der Hausarbeiten. Die Anmeldung erfolgt über heiCO. Eine Anmeldung zu den Fortgeschrittenenübungen ist nicht erforderlich.