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Schwerpunktbereiche und Universitätsprüfung

Die Ausbildung im Schwerpunktbereich ergänzt und vertieft die in der Pflichtfachausbildung erworbenen juristischen Kenntnisse. Gegenstand der Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich ist ein exemplarisch ausgewählter Rechts- oder Lebensbereich. In Heidelberg werden elf Schwerpunktbereiche angeboten. Der Schwerpunktbereich kann frühestens – muss aber nicht – nach bestandener Zwischenprüfung gewählt werden. Die frühzeitige Wahl ist sinnvoll, um eine Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden. Andererseits kann eine um ein Semester verschobene Wahl ggf. helfen, sich Klarheit über die eigenen Interessen zu verschaffen. Klarheit verschafft der Besuch der Informationsveranstaltung am Anfang jedes Semesters oder ein „Probehören“ der angebotenen Vorlesungen. Die Wahl erfolgt jeweils in der ersten Woche der Vorlesungszeit. Wahlzettel sind an der Pforte des Juristischen Seminars erhältlich, die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt durch Einwurf in den dafür vorgesehenen Briefkasten. Ist der gewählte SB überfüllt (150% der durchschnittlichen Belastung), so kann unter den Wählern dieses Schwerpunktbereichs eine Auswahl anhand der Durchschnittsnote der Zwischenprüfung erfolgen. Wer aufgrund der Zwischenprüfungsnote nicht berücksichtigt werden kann, wird dem mit der nächsten Priorität gewählten Schwerpunktbereich zugeordnet. Wurde nur eine Wahl getroffen, so ist keine Wahl erfolgt.
Die Dauer des Schwerpunktbereichsstudiums ist individuell, nach Studienplan erstreckt sich das Studium vom 5. bis 9. Semester (inklusive Prüfungen), die klausurrelevanten Vorlesungen können meist innerhalb eines Jahres gehört werden. Zu jedem Schwerpunktbereich gehören Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden, allerdings existiert ein Kern von ein bis drei prüfungsrelevanten Vorlesungen. Die Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich besteht aus den zwei Teilprüfungsleistungen Studienarbeit und mündliche Prüfung. Der Prüfungszeitpunkt ist individuell bestimmbar, die Studienarbeit sollte in der Regel im 7. Fachsemester geschrieben werden. Die mündliche Prüfung bildet den Abschluss der Universitätsprüfung.
Die Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich kann „abgeschichtet“ werden, d. h. vollständig vor der Staatsprüfung absolviert werden. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann in Heidelberg auch innerhalb eines Jahres nach der erstmalig bestandenen Staatsprüfung absolviert werden. Es besteht aber keine Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium erst nach der Staatsprüfung zu beginnen.