Aktuelles Schwarzes Brett
Einführung des integrierten Jura-Bachelors
Senat der Universität Heidelberg hat Satzung beschlossen – Anträge auf Graduierung jetzt möglich
Studierende, die die notwendigen Leistungsnachweise im Studium der Rechtswissenschaft erbracht haben, erhalten an der Universität Heidelberg nun auf Antrag den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.). Die Satzung zur Verleihung des Hochschulgrades wurde vom Senat der Ruperto Carola beschlossen und ist zum 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Einen Antrag auf Graduierung können immatrikulierte Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen, die die Voraussetzungen nach dem 31. März 2019 erfüllt haben, stellen. Bereits eingegangene vollständige Anträge werden nun durch die Juristische Fakultät beschieden.
Im Modell des integrierten Bachelors erhalten Studierende auf Antrag den Grad LL.B., wenn sie mehrere Semester Rechtswissenschaft studiert, alle notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zum Staatsexamen erworben und eine einer Bachelorarbeit gleichwertige Leistung erbracht haben. Im rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang an der Universität Heidelberg gab es bisher vor der Ersten juristischen Prüfung keinen Studienabschluss. Der universitäre Bachelorabschluss ermöglicht Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in zahlreiche Berufe. Daneben bleibt die Erste juristische Prüfung als erster Schritt zur Befähigung zum Richteramt und damit zu den klassischen juristischen Berufen erhalten.
„Wir freuen uns, dass wir unseren Studierenden nun diese Möglichkeit bieten können“, erklärt Prof. Dr. Andreas Piekenbrock, Dekan der Juristischen Fakultät. „Der integrierte Bachelor macht unseren Staatsexamensstudiengang noch attraktiver und sorgt für einen faireren Wettbewerb mit Universitäten in anderen Bundesländern“, so der Dekan. Im August 2025 hatte die Juristische Fakultät der Ruperto Carola gemeinsam mit den Fakultäten der Universitäten Tübingen und Freiburg das Land Baden-Württemberg aufgefordert, zügig die Einführung des LL.B. zu ermöglichen. Im Dezember 2025 hat der Landtag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen.
Praktikerseminar Arbeitsrecht in Heidelberg
am 1. Juli 2026: „Der Beschluss des BVerfG v. 11.12.2024 zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen – Folgen für die Praxis“, Prof. Dr. Thomas Lobinger. Die Veranstaltung findet um 18.00 Uhr in Hörsaal 08 der Neuen Universität Heidelberg (Universitätsplatz) statt. Teilnahme ist kostenlos, FAO-Bescheinigung gegen Unkostenbeitrag von € 50. Anmeldung erbeten unter sekretariat.stoffels@jurs.uni-heidelberg.de.
Bibliothek der Juristischen Fakultät - Magazindienst verfügbar ab 18.08.2025
Aktuelles aus der Seminarbibliothek
Es ist soweit! Am 21. Juli gehen die Bücher, für die in der Bibliothek der Juristischen Fakultät derzeit kein Platz ist, endlich auf ihre Reise ins Magazin im Landfried-Komplex. Der Umzug wird gut drei Wochen in Anspruch nehmen. Voraussichtlich ab Mitte August stehen Ihnen/Euch diese Bücher dann wieder zur Verfügung - per Kurierdienst, für kürzere Ausschnitte aber auch mit einem neuen Scan-Service der Fakultätsbibliothek.
Verfasserinnen und Verfasser von Studienarbeiten, die auf ausgelagerte Bestände der Juristischen Fakutät angewiesen sind, werden dann bevorzugt bedient. Bitte berücksichtigen Sie aber bei Ihrer Zeitplanung, dass auch diese Gruppe voraussichtlich erst ab Mitte August wieder Zugriff auf die ausgelagerten Bestände hat. Bis dahin stehen Ihnen der Grundbestand im Juristischen Seminar (Friedrich-Ebert-Anlage 6-10) in Präsenz, die elektronischen Medien und sämtliche Bestände der UB zur Verfügung.
Das Juristische Seminar wird neu erstrahlen!
Nach mehreren Jahren der Planung beginnen ab Februar 2025 endlich die konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen am Juristischen Seminar. In den nächsten Jahren wird der Gebäudekomplex umfassend saniert und die nutzbare Fläche durch einen Neubau erweitert.
Aktuelles aus den Instituten und Lehrstühlen der Juristischen Fakultät. Die Informationen auf dem Schwarzen Brett können auch per RSS abonniert werden.