Prüfungsamt
Adresse Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Adresse Landesjustizprüfungsamt
Verordnungen und Satzungen
Anfängerübungen: Zwischenprüfung
Nachträgliche Anfertigung von Hausarbeiten
Anfängerübung als Zulassungsvoraussetzung zur Fortgeschrittenenübung
Examensstatistiken
Erläuterung der Noten des Jurastudiums und des Examens
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Anmeldeformular mündliche Universitätsprüfung Herbst 2024
Herbstkampagne 2024: 25.11.2024 - Mitte Dezember 2024 (keine Zusicherung!) Fristende für den Zulassungsantrag: 20.10.2024.
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Anmeldung Staatsprüfung: Studienverlaufsbescheinigung nur online beantragen
Für die Anmeldung zur Staatsprüfung im Herbst benötigen Sie eine sogenannte "Studienverlaufsbescheinigung" zum Nachweis der Studiensemester und Urlaubssemester.
Bitte beantragen Sie eine solche Bescheinigung per E-Mail an
pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Betreff: Studienverlaufsbescheinigung
Matrikelnummer: XXXXXX
Adresse, an die die Bescheinigung geschickt werden soll
Sie erhalten die Bescheinigung dann wenige Tage später.
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Antrag Graduierung zur Magistra iuris / zum Magister iuris
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Bitte um Ausstellen einer Pflichtpraktikumsbescheinigung (per E-Mail, per Antragsformular)
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Teilnehmer an der Staatsprüfung: Bei Notenverbesserung Rückmeldung zum nächsten Semester möglich! Rückmeldung nach bestandener Staatsprüfung: Formular
Willkommen auf der Seite des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg! Hier finden Sie Informationen zum Studium der Rechtswissenschaft und des Begleitfachs Öffentliches Recht (Bachelor 25%). Informationen zu den Studiengängen Legum Magister in Rechtswissenschaft (für Studierende mit ausländischem Studienabschluss), den Master of Laws in International Law (LL.M.int.) und Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung sowie zur Promotion finden Sie auf jeweils eigenen Seiten. Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät wurde 2004 als Teil des Dekanats zur Verwaltung der Universitätsprüfung Im Schwerpunktbereich eingerichtet. Es überwacht zudem die studienbegleitend abzulegende Zwischenprüfung. Übungen und Seminare werden weiterhin von den zuständigen Lehrstühlen verwaltet. Das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart ist für die Durchführung der Staatsprüfung und die Zusammenführung der Zeugnisse von Schwerpunktbereichsprüfung und Staatsprüfung zur Ersten juristischen Prüfung zuständig. Bitte beachten Sie auch die Merkblätter des Landesjustizprüfungsamts zu Studium und Examen. Eine Liste nützlicher Formulare finden Sie hier.
Eng verbunden mit der Prüfungsüberwachung ist die Fachstudienberatung, die Sie hier finden.
Adresse Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10 - Zimmer 20
69117 Heidelberg
Telefon 06221-54 7440
Telefax 06221-54 7654
pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
- Leiter des Prüfungsamts: Dr. Daniel Kaiser
Sprechzeiten: Mo 09-11 und 14-16 Uhr; Do 09-11 und 14-16 Uhr - Sekretariat des Prüfungsamts: Elke Langenkämper Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30-12:00 Uhr sowie von 14:00-16:00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr.
- Bei allen Fragen von Studierenden anderer Fächer zum Nebenfach Jura wenden Sie sich bitte an Herrn Akad. Mit. Yannik Arnold
Adresse Landesjustizprüfungsamt
Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät organisiert die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die Staatsprüfung im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt vorbereitet und durchgeführt.
Verordnungen, Satzungen, gesetzliche Rechtsgrundlagen
Studienplan (Studienbeginn ab dem WS 2017/18 nur noch zum Wintersemester)
- JAG und JAPrO (Beachten Sie hier vor allem JAPrO § 8 – Stoff der Staatsprüfung, § 9 – Zulassungsvoraussetzung zur Staatsprüfung, § 22 = Freiversuch und § 23 = Verbesserungsfähiger Versuch)
- LHG
- Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung)
- Satzung über Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen vom 26. März 2015 (neue Satzung)
- Änderungssatzung zur früheren Satzung über Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen
- Verfahrensordnung zu den Schwerpunktbereichen
- Satzung der Universität Heidelberg zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen
- Satzung der Universität Heidelberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft (Mitt.-Bl. 13/1998, S. 175)
- Nichtbenotung inhaltlich übereinstimmender Übungsarbeiten
- Anerkennung und Anrechnung, Satzung der Universität Heidelberg vom 2.3.2023 zur Regelung des Verfahrens der ~ von Leistungen
- Öffentliches Recht - Begleitfachstudiengang (Bachelor of Arts): Prüfungsordnung in der seit 1.9.2017 geltenden Fassung
- Öffentliches Recht - Begleitfachstudiengang (Bachelor of Arts): Prüfungsordnung (frühere Fassung; auf Antrag maximal 3 Jahre anwendbar auf Studierende, die vor dem 1.9.2017 immatrikuliert waren)
- Rechtswissenschaft - Öffentliches Recht (Magister Artium): Zwischenprüfungsordnung Bes. Teil
- Magister-Artium-Studiengänge Zwischenprüfungsordnung Allgemeiner Teil
- Rechtswissenschaft - Öffentliches Recht (Magister Artium): Prüfungsordnung Bes. Teil
- Magister-Artium-Studiengänge Prüfungsordnung Allgemeiner Teil
- Postgradualer Masterstudiengang Legum Magister im deutschen und europäischen Recht (Abschlussziel LL.M.): Zulassungsordnung; Gebührenordnung; Prüfungsordnung ab 01.12.2019; Module-Übersicht und LL.M.-Modulhandbuch ab 01.12.2019
- Aufbaustudiengang International Law (Abschlussziel: LL.M.): Prüfungsordnung
- Prüfungsordnung Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung
- Promotionsordnung vom 21.4.2016 in der ab 1.1.2019 geltenden Fassung
- Promotionsordnung vom 21.4.2016 in der von 1.8.2017 bis 31.12.2018 geltenden Fassung
- ehemalige Promotionsordnung vom 20.4.2012 (nur noch selten anwendbar im Rahmen der Altfallregelung des § 25 Satz 3 der Promotionsordnung vom 21.4.2016 [Std. 1.6.2016] und der Vorgaben des § 38 LHG).
- Habilitationsordnung der Universität Heidelberg für die Juristische Fakultät vom 18. Juli 2018 (in Kraft seit 01.09.2018)
- Grundzüge des anglo-amerikanischen Rechts: Prüfungsordnung
- Grundzüge des französischen Rechts: Prüfungsordnung
Anfängerübungen: Zwischenprüfung
Einzelheiten zum Ablauf der Übungen (auch eventuelle Terminänderungen) werden ausschließlich in den Übungsstunden bekanntgegeben. In Zweifelsfällen erteilen die Studienberater der Fakultät Auskunft in ihren Sprechstunden.
Hinweis: Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Zwischenprüfungsordnung hingewiesen und insbes. daran erinnert, dass Hausarbeit und Klausur grundsätzlich in einer Übung zu bestehen sind. Für das Bestehen der Orientierungsprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren der Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht oder an einer Klausur der Grunkurse im Bürgerlichen Recht II oder im Verfassungsrecht II erforderlich. Die Orientierungsprüfung ist im 2. Semester abzulegen und kann bei Nichtbestehen im 3. Semester einmal wiederholt werden.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung sind jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur im Rahmen der Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht (§ 2 Abs.1 S.1, § 5 Abs.1 S.1 ZwiPO) bis zum Ende des 4. Semesters zu bestehen. Wer bis dahin an den Prüfungsleistungen (= Übungsarbeiten) noch nicht teilgenommen, d.h. keinen Prüfungsversuch unternommen hat, hat insoweit (in dem betreffenden Fach) die Zwischenprüfung nicht bestanden (§ 5 Abs.1 S.2 ZwiPO). Wer bis zum Ende des 4. Semesters an den Übungen für Anfänger teilgenommen, aber noch nicht alle Leistungsnachweise erworben hat, kann diese noch im 5. oder 6. Semester erbringen (§ 5 Abs.2 ZwiPO).
gez. Der Dekan
Nachträgliche Anfertigung von Hausarbeiten
(Beschlüsse des Fakultätsrats vom 16.07. und 15.10.2008 sowie Senatsbeschluss vom 16.12.2008, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 4/09 des Rektors vom 30.01.2009, S. 167ff.
I. Hausarbeit und Klausur sind zwingend in einer Übung zu bestehen. Es existieren drei normierte Ausnahmetatbestände. Die bestandene Hausarbeit des unmittelbar folgenden Semesters kann auf die Klausurleistung des Vorsemesters angerechnet werden bei
- erfolglosem, ernsthaftem Versuch (echtes Durchfallen, kein Plagiat)
- Studienortwechslern in ihrem ersten Semester in Heidelberg
- sonstigen Härtefällen (insbes. Rückkehrer aus einem Urlaubssemester, Teilnehmer an einem internationalen Moot Court in dem Semester nach Beendigung des Moot Courts, Teilnehmer an dem Soldan-Moot Court)
Im Fall Nr. 1 ist ohne weiteres eine Nachschreibemöglichkeit gegeben, ein Antrag ist nicht erforderlich; in allen anderen Fällen muss bei der Studienberatung ein Antrag auf Nachschreiben der Hausarbeit gestellt werden. Der Antrag ist unverzüglich, spätestens eine Woche nach Rückgabe der letzten Aufsichtsarbeit der entsprechenden Anfängerübung, zu stellen. Der Leistungsnachweis wird nachträglich in der Übung erworben, in der eine Klausur bestanden wurde. Die bestandene Hausarbeit ist dem Lehrstuhl nachzuweisen.
II. Die Zwischenprüfung muss bis zum vierten Semester bestanden worden sein; eine Wiederholungsmöglichkeit im fünften oder sechsten Semester ist gegeben, wenn die jeweilige Anfängerübung bis zum vierten Semester einmal versucht wurde. Auch hier gelten die Grundsätze des „ernsthaften Versuchs“.
III. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht beschränkt, geregelt sind lediglich die Fristen, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen sind:
- Zwischenprüfung im vierten Semester; Wiederholungsmöglichkeit der jeweiligen noch nicht bestandenen Übung im fünften oder im sechsten Semester, wenn diese bis zum vierten Semester wenigstens einmal versucht worden ist.
- Es sind jeweils Fristverlängerungen aus Härtegründen möglich.
Anfängerübung als Zulassungsvoraussetzung zur Fortgeschrittenenübung
Die bestandene Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung. Der Fakultätsrat hat am 23.07.2009 beschlossen:
„Die bestandene Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung.“
Die Teilnahme an einer Fortgeschrittenenübung ist nur dann zulässig und ein Leistungsnachweis kann nur dann erworben werden, wenn zuvor die korrespondierende Anfängerübung bestanden wurde. Bei Studienortwechslern entspricht der Anfängerübung die schriftliche Anerkennung der jeweiligen Prüfungsleistungen durch das Prüfungsamt oder die bestandene Zwischenprüfung an der Heimatuniversität.
Die Studierenden weisen die bestandene Anfängerübung nach, indem eine (einfache) Kopie des Leistungsnachweises der Hausarbeit der Fortgeschrittenenübung bei der Abgabe lose beigelegt wird.
Da im Strafrecht die Anfängerübung im dritten Semester und die Fortgeschrittenenübung im vierten Semester besucht wird, gilt hier eine besondere Regelung hinsichtlich nachgeschriebener Hausarbeiten: Studierende, welche die Hausarbeit der Anfängerübung im Strafrecht nachschreiben, da diese trotz ernsthaften Versuchs in der Übung nicht bestanden wurde oder die auf Grund anderer Umstände die Hausarbeit nachschreiben dürfen (Hochschulortwechsler, Rückkehrer aus einem Auslandsaufenthalt, Genehmigung) müssen versichern, an der Wiederholungshausarbeit teilzunehmen und weisen die nachträglich bestandene Hausarbeit unverzüglich nach.
In dem (höchst seltenen) Fall, dass die nachgeschriebene Hausarbeit nochmals nicht bestanden, die Fortgeschrittenenhausarbeit aber bestanden wurde, kann die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht dennoch absolviert werden. Die bestandene Fortgeschrittenübung ersetzt dann aber nicht die Anfängerübung, die zum Bestehen der Zwischenprüfung weiterhin erforderlich ist. Eine Studienzeitverlängerung durch diese Regelung ist daher ausgeschlossen. Die Regelung dient der Umsetzung des Studienplans, dem zufolge die Anfängerübungen im 2. und 3. Semester und die Fortgeschrittenenübung im 4., 5. und 6. Semesters zu absolvieren sind.
***
Antrag
_____________________
Name
_____________________
Vorname
_____________________/ _____. FS
Matrikelnummer, Fachsemester
An den
Lehrstuhl
_____________________
Juristische Fakultät der Universität Heidelberg
______________________________________
D-69117 Heidelberg
Heidelberg, den __ . __ . 20__
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich, dass ich an der Anfängerübung im Strafrecht in dem der Fortgeschrittenenübung vorangegangenen Semester teilgenommen habe und auf Grund des Nichtbestehens der Hausarbeit bei einem ernsthaften Versuch oder mit besonderer Genehmigung des Prüfungsamts die Möglichkeit habe, die Hausarbeit der Anfängerübung nachzuschreiben. Ich informiere Sie durch Vorlage des Leistungsnachweises der Anfängerübung unverzüglich, wenn ich diese nachträglich bestanden habe.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
Unterschrift
http://www.jura.uni-heidelberg.de/fakultaet/pruefungsamt.html
Examensstatistiken
- Staatsprüfung
- Schwerpunktbereichsprüfungen (über die Seite des Deutschen Juristen-Fakultätentages)
- Gesamtstatistiken (über die Seite des Bundesamts für Justiz)
Noten
Rechtsgrundlagen
Zw.-PO: Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 22.12.2008, geändert am 24.06. 2011 und am 18.07. 2014 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 28.01.2015, S. 15).
JAPrO: Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPrO) vom 08.10.2002, Stand: 01.01.2015 bis 30.04.2019
SB-PO Satzung der Universität Heidelberg über Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft vom 26.03.2015, Mitteilungsblatt Nr. 9 / 2015, 28.04.2015, S. 435ff.
Erläuterung der Noten
Notenstufen der studienbegleitenden Prüfungen
sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung: 16-18 Punkte
gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung: 13-15 Punkte
vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung: 10-12 Punkte
befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht: 7-9 Punkte
ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht: 4-6 Punkte
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung: 1-3 Punkte
ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung: 0 Punkte
Endpunktezahl der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich (§ 15 SB-PO)
14,00-18,00 Punkte: sehr gut
11,50-13,99 Punkte: gut
9,00-11,49 Punkte: vollbefriedigend
6,50-8,99 Punkte: befriedigend
4,00-6,49 Punkte: ausreichend
1,50-3,99 Punkte: mangelhaft
0,00-1,49 Punkte: ungenügend
englisch
Explanatory Supplement
1. Types of Courses
Basic Course (Grundkurs): Introductory course.
Colloquium (Kolloquium): Discussion course
Examination Course (Repetitorium): Intensive examination preparation course
Exercise (Übung): Accompanies lecture work.
Seminar (Seminar): Emphasizes independent academic work, usually taken after intermediate examination
Study Group (Arbeitsgemeinschaft): Intensive Tutorial
2. Grading System at German Law Schools in view of grading practice:
According to Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (ed.), USA – Masterstudium für Juristen (LL.M., M.C.L., M.C.J.), 2nd edition, Bonn 2003, p. 150.
Points |
16 – 18 |
13 – 15 |
10 – 12 |
7 – 9 |
4 – 6 |
1 – 3 |
0 |
Grade (German) |
Sehr gut |
Gut |
Vollbefriedigend |
Befriedigend |
Ausreichend |
Mangelhaft |
Ungenügend |
Literal Translation |
Very good |
Good |
Fully satisfactory |
Satisfactory |
Sufficient |
Deficient |
Insufficient |
Equivalent |
Especially outstanding |
Very good |
Good |
Above average |
Average |
Failed |
Failed |
3. Grading System: First State Examination in Law (Erste Juristische Staatsprüfung)
According to § 19 Abs. 3 Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPrO) vom 8. Oktober 2002 (ordinance about a scale of grades and points for the first and second state examinations).
Points |
14.00 – 18.00 |
11.50 – 13.99 |
9.00 – 11.49 |
6.50 – 8.99 |
4.00 – 6.49 |
1.50 – 3.99 |
0.00 – 1.49 |
Equivalent |
An |
A „performance significantly above average“ |
„A performance above the average requirements“ (a fully satisfactory performance above the average) |
A „performance under all aspects fulfilling the average requirements“ |
A „performance which, despite its faults, still fulfils average requirements“ |
Failed |
Failed |