Prüfungsstoff und erlaubte Hilfsmittel (ab 15.06.2023)

Prüfungen im Schwerpunktbereich

Im Rahmen der Universitätsprüfung ist zunächst eine vierwöchige schriftliche Studienarbeit zu verfassen; im Anschluss ist eine mündliche Prüfung abzulegen.

 

Studienarbeit

Die Studienarbeit kann lehrveranstaltungsbegleitend, i.d.R. im Rahmen eines Seminars, verfasst werden; in diesem Fall fällt ihr Thema in die Gesamtthematik der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Die Studienarbeit kann aber auch unabhängig von einer konkreten Lehrveranstaltung angemeldet und verfasst werden. In diesen Fällen kann jedes steuerrechtliche Thema Gegenstand der Studienarbeit sein.

Einen Erwartungshorizont für die Anfertigung von Studienarbeiten im Fach Steuerrecht finden Sie hier.

 

Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind

  • das Einkommensteuerrecht des EStG
    • ohne Tonnagebesteuerung, sich unmittelbar auf DBA beziehende Normen sowie Abschnitt X und alle nachfolgenden Abschnitte
    • Lohnsteuerverfahren und Kapitalertragsteuerverfahren nur insoweit, wie deren Kenntnis unmittelbar zum Verständnis des sonstigen Prüfungsstoffs erforderlich ist
  • das Körperschaftsteuerrecht des KStG
    • ohne die jeweiligen Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds, für Genossenschaften sowie für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
    • Organschaft nur in Grundzügen
  • das Recht der Abgabenordnung
    • ohne Datenschutz, Informationsaustausch, Meldepflichten speziell im grenzüberschreitenden Zusammenhang, Zerlegung und Zuteilung, Vollstreckungsrecht sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
  • die Bezüge des vorgenannten Prüfungsstoffs zum Handelsbilanzrecht
  • das Gewerbesteuerrecht des GewStG in Grundzügen
    • ohne Zerlegung und Reisegewerbebetriebe
  • das Umsatzsteuerrecht in Grundzügen
    • ohne den Sechsten und Siebten Abschnitt mit Ausnahme der Auswirkungen einer Steuerhinterziehung auf Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen
    • Umsatzsteuerverfahren nur im Überblick
  • die Bezüge des vorgenannten Prüfungsstoffs zum Verfassungsrecht und zum Unionsprimärrecht
  • nicht bereits nach den vorstehenden Angaben erfasste Gebiete des Steuerrechts, soweit lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.

 

Erlaubte Hilfsmittel und maßgeblicher Rechtsstand in der mündlichen Prüfung

In der mündlichen Prüfung ist die Benutzung von einer der fünf nachfolgend genannten Textsammlungen zugelassen:

  • "Steuergesetze" (Verlag C.H. Beck; Loseblattsammlung) oder
  • Beck'sche Textausgaben "Aktuelle Steuertexte" mit Jahreszahl (Verlag C.H. Beck; Taschenbuch) oder
  • "Steuergesetze mit allen aktuellen Änderungen und Stichwortverzeichnis" mit Jahreszahl (Deutsches Steuerberaterinstitut e.V./Verlag Richard Boorberg; Taschenbuch) oder
  • "Wichtige Steuergesetze. Mit Durchführungsverordnungen" (Verlag Neue Wirtschafts-Briefe; Taschenbuch) oder
  • "Steuergesetze: SteuerG" (Beck-Texte im dtv; Taschenbuch)

Daneben sind zusätzlich sämtliche Texte zugelassen, die auch in der parallel stattfindenden Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen sind. Für den Inhalt aller zugelassenen Gesetzestexte (Zulässigkeit von Eintragungen etc.) gelten die Regelungen des LJPA für die parallel stattfindende Erste Juristische Staatsprüfung entsprechend (siehe hier unter Hilfsmittel).

Hinsichtlich des Stands der Gesetzestexte gilt unabhängig von den Regelungen des LJPA, dass sich in der mündlichen Prüfung die Gesetzessammlungen auf dem neuesten Stand befinden sollen. Die Verwendung von Textausgaben, die zusätzlich (z.B. in einer zweiter Spalte) einen älteren oder einen neueren Gesetzesstand wiedergeben, ist zulässig; dieser abweichende Gesetzesstand ist der Bearbeitung aber nicht zugrunde zu legen.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 26.06.2023
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