Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft
Romanistische Abteilung
Prof. Dr. Christian Baldus
Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg
Sekretariat
Claudia Tutsch
Zimmer 207
Tel.: +49 (0)6221 54-7588
Fax: +49 (0)6221 54-7628
sekretariat.baldus@igr.uni-heidelberg.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 13:30 Uhr
Das Sekretariat ist am Montag, 14.07.2025 nicht besetzt!
Aktuelles
Seminarankündigung
Im Wintersemester 2025/26 bieten wir ein Seminar zur Rechtsgeschichte der Zurechnung (imputatio) an. Die Zurechnung spielt nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht eine zentrale Rolle. Bei der Zurechnung geht es darum, ein Verhalten als Handlung zu identifizieren, um es sodann einer Person zuzuschreiben. Insbesondere das Aufkommen Künstlicher Intelligenz stellt diesen Zuschreibungsprozess heute vor neue Herausforderungen. Wer die Ursprünge und Entwicklungen der Idee des Zuschreibens kennt, kann besser beurteilen, ob und inwieweit die Haftung für Künstliche Intelligenz sinnvollerweise auf Zurechnung gestützt werden kann. Im Seminar wird es ausschließlich um denkbare historische Entwicklungslinien gehen.
Die Referate sind voraussichtlich an einem Samstag im Januar 2026 (Blocktermin) vorzutragen und später schriftlich einzureichen.
Es werden Themen zu ausgewählten Quellen im antiken römischen Recht und in der neueren Privatrechtsgeschichte sowie zu geltenden ausländischen Rechten angeboten. Sowohl exegetische als auch in Aufsatzform gefasste Arbeiten kommen in Betracht. Für schriftliche und mündliche Ausarbeitung wird ein Seminarschein erteilt.
Eine Vorbesprechung mit Hinweisen zur Vorbereitung und Durchführung der Referate (insbesondere zur Recherche in rechtsgeschichtlichen Quellen) findet am Mittwoch, dem 23.7.2025, um 11 Uhr im IGR, Raum 016 statt. Die Themen werden bei der Vorbesprechung verteilt.
Weitere Fragen richten Sie bitte an lena.kunz@igr.uni-heidelberg.de oder baldus@igr.uni-heidelberg.de.
Die detaillierte Seminarankündigung finden Sie hier.
Folgende Scheine des WS 2024/25 können zu den Öffnungszeiten der romanistischen Abteilung abgeholt werden: "Einführung in das spanische Zivilrecht" - "Römisches Recht" - "Römisches Privatrecht"
Bitte bringen Sie zur Abholung ein Ausweisdokument mit. Die Abholung von Scheinen von Kommilitonen ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Handbuch des Römischen Privatrechts
Nach über 50 Jahren ist wieder ein Werk erschienen, das den internationalen Forschungsstand zum römischen Privatrecht wiedergibt, das HRP mit über 100 Artikeln in drei Bänden. Es wurde an sechs Lehrstühlen in Deutschland, der Schweiz und Österreich konzipiert und redigiert, u.a. in Heidelberg. Heidelberger Mitarbeiter(innen) und Hilfskräfte haben auch das umfangreiche Sachverzeichnis erstellt.
Das HRP ist kein Lehrbuch, sondern eine auf Vollständigkeit angelegte Darstellung, die für Seminare (namentlich Exegesen), Studien- und LL.M.-Arbeiten sowie Dissertationen konsultiert werden kann. Es wird zeitnah zur Verfügung stehen in Printexemplaren (UB-Lesesaal, UB-Freihandbereich, IGR-Lesesaal) sowie elektronisch im Wege einer Campuslizenz.
Lehrbuch
Das Lehrbuch "Römisches Recht" für die Vorlesungen Römisches Recht und Römisches Privatrecht ist jetzt erschienen:https://produktinfos.jedermann.de/roemisches-recht
Anregungen und Kritik nimmt der Verfasser jederzeit gern entgegen: baldus@igr.uni-heidelberg.de
Begleitfall zur Wiederholung und Vertiefung
Corrigenda
Historische Vorlesungsmitschriften gesucht
Zwischen den Jahren geht mancher auf den Speicher oder in den Keller und sortiert Papiere aus. Ein traurigerer Anlass für solche Funde können Erbfälle sein. Falls dabei – wie in Heidelberg nicht selten – alte Studienunterlagen, namentlich Vorlesungsmitschriften, von Eltern, Großeltern oder noch früheren Generationen auftauchen: Solche Dokumente können für die heutige Wissenschaft von großem immateriellem Wert sein, denn die große Mehrheit der Mitschriften ist spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg verloren. Von manchen Heidelberger Professoren gibt es nur eine äußerst lückenhafte Dokumentation ihrer Lehrtätigkeit, und oft haben sie in Vorlesungen Fragen behandelt, über die nichts in ihren Veröffentlichungen steht.
Wer ein solches Dokument findet, trägt daher zum Fortschritt der Wissenschaft bei, wenn er die Universitätsbibliothek und/oder die heute tätigen Nachfolgerinnen und Nachfolger der Dozenten anspricht. Je nach Wunsch der Nachfahren werden die Dokumente im Original archiviert und/oder kopiert/digitalisiert, sodass sie der Forschung zur Verfügung stehen.
Das Heidelberger Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft (Friedrich-Ebert-Platz 2) sucht insbesondere Mitschriften von Vorlesungen seines Gründers Otto Gradenwitz (in Heidelberg tätig zwischen 1909 und 1928), aber auch anderer rechtshistorisch tätiger Hochschullehrer vor allem des 19. und 20. Jh. (etwa Heise, Thibaut, Zachariae von Lingenthal, Mittermaier, Vangerow, Windscheid, Bekker, Karlowa, Schulze-Gaevernitz, Gierke, Buhl, Preisigke, Levy, Kunkel, Niederländer, Laufs, Misera u.a.). Anfragen am besten per Email oder telefonisch (06221 / 54-7588) an Prof. Dr. Christian Baldus (baldus@igr.uni-heidelberg.de). Das Institut dankt!