Nach der Zusage

Schritte Und Stationen

Eine Übersicht zu den nach der Zusage einzureichenden Dokumente finden Sie hierAdobe.

Vor dem Aufenthalt Während des Aufenthalts Nach dem Aufenthalt Dezernat Internationale Beziehungen ERASMUS-Büro der Juristischen Fakultät Prüfungsamt der Juristischen Fakultät LJPA Baden-Württemberg Studentenadministration Learning Agreement Antrag LJPA (Funktionalität des Links ohne Gewähr) Beurlaubung Learning Agreement Erfahrungsbericht

Zusageschreiben

Über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens informiert Sie die Fachkoordinatorin per E-Mail. Dieses Zusageschreiben enthält neben weiteren Informationen auch den Termin für das folgende Erasmus-Vorbereitungstreffen.

Studierende, welche die Nachweise über die bestandene Zwischenprüfung noch nicht vorlegen, keine hinreichenden Sprachkenntnisse nachweisen konnten (höchstens A2 in einer im Test geprüften Sprachkompetenz) oder das von der Partneruniversität geforderte qualifizierte Sprachniveau bislang nicht erreicht haben, erhalten nur eine bedingte Zusage. Fristende für die Erbringung entsprechender Nachweise ist das Ende der Vorlesungszeit des dem Studium im Ausland vorangehenden Semesters, regelmäßig das Sommersemester.

Beachten Sie: Das Zusageschreiben dient als Vorlage für den Antrag auf BeurlaubungExterner Inhalt bei der Studierendenadministration!

Anmeldung und Zulassung an der Partneruniversität

Die ERASMUS-Fachkoordinatorin nominiert diejenigen, die einen Austauschstudienplatz innerhalb des ERASMUS-Programms erhalten haben, frühzeitig vor Beginn des Studiums im Ausland an der Partneruniversität.

Die ausländische Universität informiert Sie nach dieser Nominierung rechtzeitig per E-Mail über die nächsten Schritte, z. B. über die Anmeldung und das Bewerbungsverfahren an Ihrer Partneruniversität.

Dieser Bewerbungsprozess bei der Partneruniversität ist in der Regel reine Formsache. Sofern Sie die von der Partneruniversität geforderten Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, sind bei der endgültigen Zulassung an Ihrer Partneruniversität regelmäßig keine Probleme zu erwarten.

Beachten Sie: Der Erasmus-Code der Universität Heidelberg lautet: D HEIDELB01. Diesen Code benötigen Sie für Ihr Learning Agreement und gegebenenfalls bei Ihrer Bewerbung an der Partneruniversität.

Informationen über die Partneruniversität

Nach der Anmeldung an der Partneruniversität durch die ERASMUS-Fachkoordination nimmt die Partneruniversität im Verlauf der darauffolgenden Wochen Kontakt mit Ihnen auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten und spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Studierende organisiert.

Um sich frühzeitig über die ausländischen Universitäten zu informieren, lohnt sich ein Besuch im Info-Zimmer des Dezernat internationale Beziehungen. Dort finden Sie Informationsmaterial der Partneruniversitäten sowie Berichte ehemaliger ERASMUS-Studierender.

Über unsere Internetseite erreichen Sie die Internetseiten der Partneruniversitäten für weitere Informationen. Gerne stehen wir für offene Fragen während der ERASMUS-Sprechzeiten zur Verfügung. 

Eine gute Möglichkeit der Vorbereitung ist auch der Kontakt zu den jetzigen und ehemaligen Gaststudierenden der Partneruniversitäten. Außerdem bieten einige studentische Gruppen, z.B.  AEGEE Heidelberg Externer Inhalt, ESN Heidelberg Externer Inhalt zahlreiche Möglichkeiten, sich mit ERASMUS-Studierenden zu treffen. Denken Sie dabei auch an die Teilnahme am Jura Tandem Heidelberg oder dem Buddy-Programm Externer Inhalt des Dezernat Internationale Beziehungen.

Ferner veröffentlicht das Auswärtige Amt regelmäßig Reise- und SicherheitshinweiseExterner Inhalt sowie ReisewarnungenExterner Inhalt.

  • Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
  • Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
  • Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Sie können sich vor Antritt Ihrer Mobilität, sowie während Ihres Auslandsaufenthalts regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage informieren,

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“Externer Inhalt eintragen zu lassen.

Unterbringung im Gastland

Die Partneruniversitäten unterstützen die ERASMUS-Stipendiaten bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung.

Gerne können Sie sich im ERASMUS-Büro nach den „Informationsblättern" der Partneruniversitäten im Ordner „Ausländische Universitäten“ erkundigen. Auch bekommen Sie nach Ihrer Anmeldung von der Partneruniversität weitere Informationen zugesandt.

Generell ist es ratsam, sich frühzeitig und eigenständig mit der Partneruniversität in Verbindung zu setzen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu erkunden. Die Erfahrung hat gezeigt: Je mehr Eigeninitiative Sie aufbringen, umso höher sind die Erfolgschancen, wunschgemäß untergebracht zu werden.

Bewährt hat sich auch der Kontakt zu den Vorgängern über das ERASMUS-ForumAdobe (das Passwort hierzu erhalten Sie in den ERASMUS-Sprechstunden) und den sich in Heidelberg befindlichen Incoming-Studierenden der jeweiligen Partneruniversität.

Learning Agreement

Die Auswahl und Belegung der an der ausländischen Universität angebotenen Veranstaltungen sind in einer Lernvereinbarung Learning Agreement Adobe (bitte öffnen Sie das Dokument mit Adobe Acrobat Reader DCExterner Inhalt) festzuhalten. 

Mithilfe der (früheren) Veranstaltungsverzeichnisse der Partneruniversitäten im Internet tragen Sie dort die Lehrveranstaltungen, die Sie an  Ihrer Partneruniversität besuchen möchten, ein.

 

Dokumente Fachkoordination

 

 

Hinweis: Sofern Ihre Partneruniversität im EWP-System angeschlossen ist, können Sie Ihr Learning Agreement online in "Mobility Online" beim Dezernat Internationale Beziehungen erstellen und verwalten. Eine Bestätigung des Learning Agreements bedarf es dann nicht!

 

Das Learning Agreement wird vor Beginn des Studienaufenthaltes von den Studierenden und der ERASMUS-Fachkoordination der Heimatuniversität sowie danach, spätestens nach Antritt des Studiums im Ausland, von der ERASMUS-Fachkoordination der Partneruniversität unterzeichnet. Ist das Learning Agreement mit allen drei Unterschriften (Studierender, Fachkoordinator je der Heimat- und der Partneruniversität) versehen, füllen Sie das Formular Bestätigung des Learning Agreements Externer Inhalt (Ausnahme: Outgoing in die Schweiz, SEMP-Programm) aus und senden es zusammen mit dem Learning Agreement zur Unterschrift an die ERASMUS-Fachkoordination der Juristischen Fakultät. Nach Rückerhalt des Dokuments senden Sie dieses an das Dezernat International Beziehungen.

 

Tipp: Informieren Sie sich bereits in den nächsten Wochen nach Ihrer Zusage über das Kursangebot an Ihrer Partneruniversität.  

 

Änderungen bezüglich der Kurswahl müssen erneut im Learning Agreement festgehalten werden (Exceptional Changes).

 

Beachten Sie: In nahezu jedem Fachbereich gibt es ein eigenes Formular des Learning-Agreements. Für das Erasmus-Programm der Juristischen Fakultät haben wir ein Learning-Agreement-FormularAdobe (bitte öffnen Sie das Dokument mit Adobe Acrobat Reader DC) mit notwendigen Voreintragungen erstellt. Bitte verwenden Sie nur dieses! 

 

Tipp: Eine Hilfe beim Ausfüllen des Learning Agreements können Ihnen die Leitlinien zum Ausfüllen des Learning AgreementsAdobe bieten. 

 

Um Studienleistungen innerhalb Europas einheitlich zu bewerten und so die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, hat die Europäische Kommission die Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) initiiert. Erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen und Übungen werden mit ECTS Credit Punkten bewertet, welche dann in das Benotungssystem der Heimatuniversität transferiert werden können. Es sollte grundsätzlich angestrebt werden pro Semester 30 ECTS Credit Punkte zu erreichen.

Das rechtswissenschaftliche Studium in Heidelberg mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung nimmt an diesem ECTS-System nicht teil. Deshalb raten wir den Studierenden sich vornehmlich nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsämter zu richten. Damit erfüllen Sie regelmäßig das verlangte Erfordernis „ordentlich zu studieren“.

Kurswahl/Anerkennung/Freiversuchsregelung

Kurswahl an der ausländischen Universität

Ein zentrales Anliegen des ERASMUS-Programms ist die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Tipp: Informieren Sie sich mithilfe der (früheren) Veranstaltungsverzeichnisse der Partneruniversitäten im Internet hinsichtlich der dort angebotenen Lehrveranstaltungen.  

 

Häufig ergeben sich vor Ort im Ausland Änderungen bezüglich der Kursangebote. In diesen Fällen können Sie die Kurswahl ändern. Halten Sie auch hierzu Rücksprache mit dem Prüfungsamt.

Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise

Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn des Studiums im Ausland mit der Heimatuniversität abgesprochen werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch die Teilnahme an als gleichwertig anerkannten Veranstaltungen einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät folgende Leistungsnachweise zu ersetzen:

  • einen zulassungsrelevanten Inlandsschein (eine Übung für Fortgeschrittene oder eine Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach oder ein Seminar, § 9 Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 6 JAPrO 2019)
  • zusätzlich einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 7 JAPrO 2019)
  • zusätzlich die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 JAPrO 2019; über die Anerkennung entscheidet das Landesjustizprüfungsamt)
  • zusätzlich den Grundlagenschein II
  • eventuell zusätzlich schriftliche Studienarbeit der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereichs (Beachten Sie: Sie haben keinen Anspruch gegnüber der Partneruniversität bezüglich einer Studienarbeit; Achtung: dann kein Urlaubssemester i.S.d. Freiversuchsregelung des LJPA).
Hinweis: Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn mit dem Prüfungsamt der Fakultät, an welcher der Studierende zum Zeitpunkt der Antragsstellung eingeschrieben ist, abgesprochen werden.


Für die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg ist der zuständige Fachstudienberater:
Dr. Daniel Kaiser
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Juristisches Seminar
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 7440
E-Mail: pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de

 

Sehen Sie auch die Informationen auf der Internetseite der Juristischen Fakultät unter Studium im Ausland die Überschrift Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise und der Fachstudienberatungsseite der Fakultät.

Freiversuchsregelung

Möchten Sie sich die im Ausland verbrachte Studienzeit für den Freiversuch anrechnen lassen, ist es ratsam, sich zuvor beim Landesjustizprüfungsamt des Landes, in dem Sie später Ihre Erste Juristische Prüfung ablegen, zu informieren. Sehen Sie für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamts unter Hinweise für Studierende der RechtswissenschaftExterner Inhalt und dort das "Hinweisblatt zum Auslandsstudium (Stand: April 2020)".

 

Hinweis: Beachten Sie, dass wir für die zuvor genannten Angaben keine Gewähr übernehmen. Für genaue Informationen und in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Prüfungsamt.

 

Beurlaubung

Es besteht die Möglichkeit, sich für die Zeit ihres Studiums im Ausland an der Universität Heidelberg beurlauben zu lassen. Zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Im Falle einer Beurlaubung bleiben Sie weiterhin immatrikuliert, die Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester, d. h. sie werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Die Vorteile einer Beurlaubung bestehen darin, dass das Studiensemester im Ausland nicht als Fachsemester betrachtet wird und daher nicht als Semester in Hinblick auf den Freiversuch zählt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen (s.u.). Zu beachten ist jedoch, dass es während der Beurlaubung nicht möglich ist, Prüfungen an der Universität Heidelberg abzulegen. Die Anerkennung erworbener Scheine im Ausland bleibt davon unberührt. Für einen Beurlaubungsantrag bei der Studierendenadministration Externer Inhalt nutzen Sie bitte das entsprechende Formular und befolgen die dort aufgeführten Schritte.

 

Beachten Sie: Der Antrag auf Beurlaubung sollte in der Zeit der Rückmeldung Externer Inhalt für das entsprechende Semester bei der Studierendenadministration gestellt werden. Bei einem zweisemestrigen Studium im Ausland ist eine gesonderte Beurlaubung für das Sommersemester erforderlich!

 

Tipp: Es ist zu empfehlen, für die Zeit Ihres Studiums im Ausland einer Ihnen vertrauten Person eine Vollmacht auszustellen, damit sie in Ihrem Namen Dinge wie z.B. die Beurlaubung für ein weiteres Semester, Behördengänge, Bankformalitäten u.Ä. erledigen kann.

Studienaufenthalt im Ausland verlängern/verkürzen/absagen

Studienaufenthalt im Ausland verlängern

Bei einem Verlängerungswunsch gehen Sie wie folgt vor:

1.   Sie melden sich bei Frau Sonja Lademacher unter sonja.lademacher@zuv.uni-heidelberg.de und erhalten dort das Antragsformular.
2.    Sie lassen das Antragsformular bei der a) Erasmus Fachkoordination der Juristischen Fakultät und b) der Koordination an der Partneruniversität unterschreiben
3.    Sie reichen den Antrag mit allen Unterschriften bei Frau Lademacher ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft und bewilligt oder abgelehnt. In der Regel steht einer Verlängerung von hiesiger Seite nichts im Wege. Die Finanzierung steht jedoch unter Vorbehalt.

Sehen Sie weitere Informationen hierzu auch auf der Checkliste des Dezernat internationale Beziehungen unter Formulare und Downloads Externer Inhalt!

 

Hinweis: Eine Verlängerung über das akademische Studienjahr hinaus ist nicht möglich. Hierfür bedarf es der erneuten Bewerbung im Frühjahr des davorliegenden Studienjahres.

 

Beachten Sie: Eine finanzielle Unterstützung Ihres Studiums im Ausland ist nur bei vorheriger Angabe der Dauer des Aufenthalts möglich. Bei einer Verlängerung nach Antragstellung des Dezernats Internationale Beziehungen beim DAAD oder nach Studienbeginn im Ausland kann diese nicht mehr zugesichert werden.

 

Tipp: Ist eine Verlängerung Ihres Studiums im Ausland nicht möglich, können Sie bei der Partneruniversität erfragen, ob Sie Ihren Aufenthalt selbst organisiert fortführen dürfen. Denken Sie auch daran, gegebenenfalls dem Studienaufenthalt ein Praktikum im Ausland (ERASMUS Placement-Programm Externer Inhalt) folgen zu lassen.

Studienaufenthalt im Ausland verkürzen/absagen


Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt aus wichtigen Gründen verkürzen müssen oder den Ihnen zugesicherten Studienplatz an einer Partneruniversität nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend

1. die ERASMUS-Fachkoordination in Heidelberg (per E-Mail unter erasmus@ipr.uni-heidelberg.de),

2. als auch das Dezernat Internationale BeziehungenExterner Inhalt und

3. die Koordinatoren der Partneruniversität im Ausland.

 

Beachten Sie: Ein Rücktritt von Ihrem Studienplatz führt in der Regel dazu, dass der Platz unbesetzt bleibt!

Formulare und Downloads des Dezernat Internationale Beziehungen

Hier finden Sie die Internetseite des Dezernat Internationale Beziehungen für Formulare und Downloads Externer Inhalt mit vielen wichtigen Informationen.

Verantwortlich: Erasmus-Team
Letzte Änderung: 31.10.2023
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