Über ERASMUS+

Allgemein / Ziele des Programms / Rahmenbedingungen

Erasmus, das Mobilitätsprogramm der Europäischen Union, wurde 1987 mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Zusammenarbeit von Hochschulen innerhalb der EU und anderen europäischen Ländern (EU-Beitrittsländer, Schweiz, Norwegen, Türkei) zu fördern. Das ERASMUS-Mobilitätsprogramm ging unter dem Dach des EU-Bildungsprogrammes ERASMUS+ ab 2014 in eine neue Phase. Dieses Aktionsprogramm der Europäischen Union dient der Förderung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulbildung, allgemeine Schulbildung, Erwachsenenbildung und Fremdsprachenausbildung.

Gefördert werden somit die Mobilität von Studierenden und Dozenten, die Entwicklung von gemeinsamen Lehrplänen sowie die Einführung neuer Technologien im Bereich der Lehre. Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt jedoch im Studierendenaustausch.

Erasmus ermöglicht den Studierenden, einen Teil ihres Studiums an einer europäischen Partneruniversität zu absolvieren. Neben der Befreiung von Studiengebühren und einem monatlichen Mobilitätszuschuss sind es vor allem die Netzwerkstrukturen, die das Programm attraktiv machen: Vereinfachte Anmeldeverfahren bei den Partneruniversitäten, akademische Ansprechpartner, Unterstützung bei der Wohnungssuche und oftmals auch kostenlose bzw. günstige Sprachkurse.

Die Voraussetzung für die Teilnahme der Universitäten am Erasmus-Programm ist eine gültige Erasmus Charta (ECHE). Die Ruprecht-Karls-Universität kooperiert derzeit mit ca. 280 europäischen Universitäten in über 570 Fächerabkommen. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt an der Heimatuniversität. Jährlich nutzen über 600 Heidelberger Studierende und 500 Gaststudierende das Erasmus-Programm an der Universität Heidelberg.

Die Grundlage für die ERASMUS-Hochschulkooperationen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen jeweils zwei europäischen Partnern eines gemeinsamen Fachbereiches. In diesen bilateralen Vereinbarungen werden die Anzahl der Studierenden sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte festgelegt. Ein Auslandsaufenthalt umfasst mindestens 3 und maximal 12 Monate innerhalb eines Zyklus. An beiden Partnerinstituten gibt es ERASMUS-Fachkoordinatoren, die den Austausch fachlich betreuen und koordinieren.

Vorteile eines ERASMUS-Aufenthalts

Das ERASMUS-Programm stellt nur eine von vielen Möglichkeiten dar, um im Ausland zu studieren. Daneben besteht stets die Möglichkeit, sich an der Partneruniversität direkt über die jeweilige ausländische Universität als sog. „Freemover“ zu bewerben. Auch das Dezernat Internationale BeziehungenExterner Inhalt informiert über zahlreiche Austauschprogramme weltweit. Unabhängig von diesen Angeboten können Sie sich auch selbst bei einer Universität Ihrer Wahl direkt bewerben. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

Das ERASMUS-Förderprogramm bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. So beinhaltet das ERASMUS-Programm der Universität Heidelberg:

  • Die Befreiung von den Studiengebühren an der ausländischen Universität
  • Die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen im Rahmen der maßgebenden Richtlinien
  • Eine monatliche finanzielle Unterstützung (unterschiedliche HöheExterner Inhalt)
  • Eine Reihe von organisatorischen Unterstützungen: ERASMUS-Stipendiaten müssen sich nicht individuell an der Partnerhochschule bewerben, sondern werden dort von uns angemeldet. Die gastgebende Universität nimmt im Verlauf der darauffolgenden Wochen Kontakt mit den Stipendiaten auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten, es werden spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Stipendiaten organisiert. (Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Anmeldung und ZulassungExterner Inhalt sowie Informationen über die Gastuniversitäten).
  • An vielen Partneruniversitäten besteht die Möglichkeit, Kurse und Veranstaltungen zu belegen, die an der heimischen Universität nicht oder nicht in dieser Form angeboten werden. Schließlich werden Ihnen andere Lehr- und Lernmethoden nahegebracht, die Ihnen auch im Verlauf Ihres weiteren Studiums und im späteren Berufsleben von Nutzen sein können.
  • Nicht zuletzt die Möglichkeit, neben der fachlichen Bereicherung wichtige persönlichkeitsbildende, interkulturelle und sprachliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln, die Sie in Ihrem Leben nicht mehr vergessen und die Ihren zukünftigen beruflichen Werdegang mitprägen können.

Welche Länder / Partneruniversitäten nehmen teil?

Die Juristische Fakultät kooperiert derzeit mit 41 Partneruniversitäten in 16 europäischen Ländern. Auf unserer Homepage können Sie sich unter der aktuellen AusschreibungExterner Inhalt Informationen zu den Partneruniversitäten, zu deren Unterrichtssprache und ErfahrungsberichteExterner Inhalt der bisherigen Teilnehmer anzeigen lassen.

Tipp: Möchten Sie gerne an einer bestimmten Universität studieren, empfehlen wir Ihnen, sich auch unabhängig vom ERASMUS-Programm selbst dort zu bewerben.
Haben Sie konkrete Fragen, können Sie sich ggf. auch direkt per E-Mail an frühere oder aktuelle Teilnehmer wenden. Wir geben Ihnen in der Sprechstunde gerne das Passwort für das "ERASMUS-Forum".

Förderbedingungen

Voraussetzung für die Gewährung eines ERASMUS-Mobilitätsstipendiums ist die Immatrikulation an der Universität Heidelberg. Des Weiteren müssen Sie spätestens zu Beginn des geplanten Studiums im Ausland die Zwischenprüfung absolviert haben. Ferner sollen im Rahmen des ERASMUS-Programms pro Semester 30 ECTS-Punkte oder 8 Semesterwochenstunden im ausländischen Recht erreicht werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen.

Im Rahmen des ERASMUS-Programms der Juristischen Fakultät Heidelberg können nur Plätze an Studierende der Juristischen Fakultät für einen Studienplatz an einer Juristischen Fakultät unserer Partneruniversitäten vergeben werden. Dementsprechend können sich Studierende einer anderen Fakultät der Universität Heidelberg nicht für ein ERASMUS-Stipendium, das von uns vergeben wird, bewerben.

Das Erasmus-Stipendium ist mit dem Bezug von Auslands-BAföG und Stipendien von öffentlich-rechtlichen Stiftungen kombinierbar (siehe zur FinanzierungExterner Inhalt). Jedoch ist eine parallele Förderung des Studiums im Ausland aus Mitteln anderer EU-Programme ausgeschlossen.

ERASMUS Charta: Rechte und Pflichten

Die Erasmus+ ChartaAdobe für Studierende informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimatuniversität und Partneruniversität erwarten dürfen:

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird die Befreiung der Studiengebühren an den Partneruniversitäten sowie i.d.R. ein Mobilitätszuschuss für die Dauer des Studiums im Ausland garantiert. Gemäß dem Studienabkommen können Studierende die Anerkennung der während des ERASMUS-Aufenthaltes erbrachten Studienleistungen im Rahmen der maßgebenden Richtlinien durch die Heimatuniversität erwarten. Am Ende des Aufenthaltes wird von der Partneruniversität eine Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) ausgestellt, die für die Anerkennung der Studienleistungen an der Heimatuniversität ausschlaggebend ist.

Während des ERASMUS-Aufenthaltes sollen die ERASMUS-Stipendiaten an der Partneruniversität gemäß dem besprochenen Studienplan (Learning Agreement) studieren, an Prüfungen teilnehmen und das Studium an der Partneruniversität durch Bescheinigungen nachweisen. Änderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Studienplan, Kontoverbindung und der Korrespondenzadresse sind dem Dezernat Internationale Beziehungen sofort mitzuteilen. Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht angetreten, vorzeitig abgebrochen oder der Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht nachgekommen wird. Am Ende des Aufenthaltes wird die Abgabe eines Berichts über den Studienaufenthalt, eines Evaluierungsfragebogens, ein Nachweis über die tatsächliche Studienzeit an der Partneruniversität und die erbrachten Studienleistungen erwartet.

Versicherungsschutz

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über das Formular E128 bzw. die europäische Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und beantragen das notwendige Versicherungsformular bzw. Karte. Der DAAD weist darauf hin, dass mit Einführung der europäischen Versicherungskarte (EHIC) oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine (private) Auslandskrankenzusatzversicherung.

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland.

Studentische Krankenversicherung

Partneruniversitäten (z. B. die britischen Universitäten) bieten teils eine studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können. Außerdem ist die Teilnahme an der Gruppenversicherung des DAAD für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung möglich.

Auslandskrankenzusatzversicherung

Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung inklusive Reiserücktransportversicherung ist anzuraten.

Weitere Versicherungen

ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Studiums im Ausland gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der Partneruniversität zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. Tätigkeiten des eigenwirtschaftlichen, privaten Bereichs, z. B. das Besorgen von Büchern oder Nahrungsmitteln in einem Ladengeschäft,  sind nicht unfallversichert. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts gilt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir für die zuvor genannten Angaben keine Gewähr übernehmen. Wenden Sie sich bezüglich genauerer Informationen an das Dezernat Internationale BeziehungenExterner Inhalt oder direkt an Ihre Versicherung.
Verantwortlich: Erasmus-Team
Letzte Änderung: 28.03.2022
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