Vor der Bewerbung

Wegweiser Ins Ausland

Warum im Ausland studieren?

Interkulturelle Kompetenz gewinnt in einer globalisierten Welt gerade auch für Juristinnen und Juristen zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehört neben dem Erlernen von Fremdsprachen und dem Einblick in andere Rechtsordnungen auch das Kennenlernen einer ausländischen Kultur, anderer Lebensweisen und Sitten.

Ein Studiensemester oder -jahr im Ausland eignet sich nicht nur dafür, einen internationalen Blick auf das Studium der Rechtswissenschaften zu bekommen und sich mit einer anderen Rechtsordnung vertraut zu machen, sondern auch das deutsche Rechtssystem durch eine neu gewonnene Perspektive zu verstehen. Neben der fachlichen Fortbildung bietet ein solcher Aufenthalt zum anderen die Möglichkeit, Sprachkenntnisse in der Unterrichts- und Landessprache zu vertiefen, multikulturelle Kontakte zu knüpfen und die persönliche Entwicklung voranzutreiben. Zudem können im Ausland erbrachte Leistungsnachweise unter bestimmten Voraussetzungen für das Studium an der Universität Heidelberg angerechnet werden.

Sonstige Möglichkeiten für ein Studium im Ausland und Forschungsaufenthalte sowie während der Promotion

Andere Austauschprogramme und Stipendien

Neben dem hier behandelten ERASMUS+ Programm mit dessen Programmländern gibt es eine Vielzahl anderer Austauschprogramme und Stipendien, die ein Studienaufenthalt auch in das nicht europäische Ausland ermöglichen, so z. B. ERASMUS+ mit PartnerländernExterner Inhalt.

Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Alternativ ist auch ein selbst organisierter Aufenthalt ohne Stipendium möglich, jedoch fallen dann häufig Studiengebühren an.

Forschungsaufenthalte im Ausland während der Promotion

  • Für eine Promotion ist zunächst der Kontakt zu einem/einer Professor/Professorin herzustellen, welcher/welche die Arbeit betreut. Anschließend folgt das Verfahren an der Fakultät. Weitere Hinweise sind der Promotionsordnung zu entnehmen.
  • Es gibt Möglichkeiten, Ihre Promotion mit einem Forschungsaufenthalt im Ausland zu verbinden. Dies sollten Sie jedoch zunächst mit Ihrem Doktorvater/Ihrer Doktormutter besprechen.
  • Auch das ERASMUS-Programm bietet die Möglichkeit, bei rechtzeitiger Planung, einen finanziell und institutionell unterstützten Forschungsaufenthalt im Ausland mit der Promotion zu verbinden. Mit welchen Partneruniversitäten die Juristischen Fakultät eine Austauschvereinbarung auch für Doktoranden hat, ergibt sich aus der aktuellen Ausschreibung. Nähere Informationen hierzu bei Frau Dr. Witteborg-Erdmann in den ERASMUS-Sprechstunden.
  • Über weitere Austauschmöglichkeiten der Universität informiert ein Besuch im InfozimmerExterner Inhalt des Dezernat Internationale Beziehungen der Universität HeidelbergExterner Inhalt.

Sommerschule, Praktikum, Sprachkurs, Jura Tandem, Buddy-Programm

Die Wege ins Ausland zum Studium des ausländischen Rechts, Erlernen und Vertiefen einer Fremdsprache und der Kontakt zu ausländischen Studierenden sind vielfältig und müssen sich nicht auf einen Studienaufenthalt im Ausland beschränken. Denken Sie auch an:

Sommerschule

Viele Universitäten im In- und Ausland bieten Sommerschulen für aus- und inländische Studierende an, darunter auch Juristische Fakultäten.

Praktikum

Sie können auch ein Praktikum im Ausland absolvieren. Für eine Anerkennung informieren Sie sich bei den zuständigen Landesjustizprüfungsämtern.
Das ERASMUS Placement ProgrammExterner Inhalt bietet eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die in den berechtigten europäischen Ländern ein Praktikum absolvieren.

Sprachkurs

Das Dezernat Internationale Beziehungen bietet Ihnen ebenfalls Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Sprachkurses. Besuchen Sie hierzu das Info-ZimmerExterner Inhalt.

Tipp: Besuchen Sie auch die fremdsprachigen Veranstaltungen der Juristischen Fakultät. Das aktuelle Angebot finden Sie unter der Überschrift "Rechts- und Fremdsprachenausbildung" im Online Vorlesungsverzeichnis (LSF) der Juristischen Fakultät.

Jura-Tandem für internationale und deutsche Studierende der Rechtswissenschaften in Heidelberg

Das Jura-Tandem Heidelberg dient dem sprachlichen und kulturellen Austausch zwischen deutschen und internationalen Studierenden der Rechtswissenschaften.

Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg in Kooperation mit verschiedenen Fachbereichen: Das Buddy-Programm

Beim Buddy-ProgrammExterner Inhalt stehen Heidelberger Studierende den neu ankommenden internationalen Studierenden mit Rat und Tat zur Seite.

Informationen und Links für die Vorbereitung eines Studienaufenthalts im Ausland

  • ERASMUS-Ausschreibung (Aushänge an den schwarzen Brettern der Juristischen Fakultät und des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht)
  • Internetseiten der ausländischen Partneruniversitäten
  • ehemalige Stipendiaten oder Stipendiatinnen, die sich zur Zeit im Ausland befinden
    • Erfahrungsberichte
    • ERASMUS-ForumAdobe aktueller und ehemaliger ERASMUS-Studierender der Juristischen Fakultät (Das Passwort erhalten Sie in den ERASMUS-Sprechstunden.)
  • Beantwortung von Einzelfragen während der ERASMUS-Sprechstunden
  • Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen beantwortet das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät (pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.deE-Mail).
Beachten Sie: Informieren Sie sich unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt über die Möglichkeit der Anerkennung von Studienleistungen.

 

Tipp: Nehmen Sie an der Erasmus-Infoveranstaltung teil! 

Der richtige Zeitpunkt

Den einen „richtigen“ Zeitpunkt für ein Studium im Ausland gibt es nicht. Der ERASMUS-Austausch der Fakultät beginnt generell zum Wintersemester, sodass sich ein Studienjahr im Ausland nach dem vierten oder sechsten Semester anbietet. Ausnahmsweise kann ein Studium im Ausland mit Erasmus+ auch zum Sommersemester angetreten werden. Vor Bestehen der Zwischenprüfung ist ein Studium im Ausland mit ERASMUS+ nicht möglich. Empfehlenswert ist es, diesen Schritt nach bestandener Zwischenprüfung zu gehen. Im Anschluss an das Studium im Ausland kann in Heidelberg mit dem Schwerpunktstudium begonnen werden und es bleibt hinreichend Zeit für die Examensvorbereitung. Alternativ kann ein Semester im Ausland sinnvoll sein, wenn die „Scheinfreiheit“ erreicht ist, das heißt alle Voraussetzungen für die Erste Juristische Prüfung vorliegen. An manchen Universitäten sind auch Forschungsaufenthalte für Promotionsstudierende möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie während der ERASMUS-Sprechstunden.

Beachten Sie: Machen Sie sich vor der Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium klar, ob und wann ein Studium im Ausland mit Ihrem Studienvorhaben in Heidelberg vereinbar ist. Beraten werden Sie hierbei durch das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät.

 

Tipp: Wir geben zu bedenken, dass ein Semester (etwa 4 Monate) schnell vorübergeht und empfehlen daher ein Studium im Ausland für das ganze akademische Jahr, damit Sie von Ihrem Aufenthalt optimal profitieren können.

Für welche Partneruniversität soll ich mich bewerben?

Hierfür entscheidend sollten gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache und das Kursangebot an der Partneruniversität sein. Informieren Sie sich über die Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten, die Erfahrungsberichte und über das „ERASMUS-Forum“Adobe bei den ehemaligen und aktuellen Heidelberger Studierenden an der jeweiligen Partneruniversität.

Tipp: Informieren Sie sich auch über Universitäten und Städte, die Ihnen weniger bekannt sind. Gerade solche Universitäten verfügen oftmals über attraktive Angebote für ausländische Studierende.

 

ERASMUS-Ausschreibung der Juristischen Fakultät (Aushänge an den schwarzen Brettern der Juristischen Fakultät und des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht)

 

Liste der „Erasmus Outgoing Austauschplätze“ der Universität Heidelberg.

Sprachkenntnisse

Für das Studium im jeweiligen Gastland sind gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes erforderlich, um den Lehrveranstaltungen folgen und daran teilnehmen zu können. Primäres Ziel des Auslandsaufenthalts soll das Studium des fremden Rechts sein. Daneben können vorhandene Sprachkenntnisse erweitert und vertieft, nicht dagegen erst erlernt werden. Einige Partneruniversitäten verlangen das Vorliegen qualifizierter Sprachkenntnisse. Sehen Sie hierzu auch die Angaben auf der ERASMUS-Ausschreibung und die Hinweise auf der Internetseite Ihrer Wunschuniversität. Auch bei den Universitäten, die einen Teil der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache anbieten, sollten ausreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes vorliegen, um sich im alltäglichen Leben zurecht zu finden.

Beachten Sie: Für die Bewerbung eines ERASMUS-Stipendiums der Juristischen Fakultät Heidelberg benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Form des DAAD-Sprachzeugnisses, welches das Zentrale Sprachlabor, die Philologischen Fakultäten der Universität Heidelberg oder das Deutsch-Amerikanische Institut ausstellt (siehe "Einzureichende Unterlagen bei der Bewerbung" unter Bewerbungsverfahren).
Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin für den Erhalt des DAAD-Sprachzeugnisses (auch schon zu Beginn des Wintersemesters vor der Bewerbung).
Einige Partneruniversitäten verlangen das Vorliegen qualifizierter Sprachkenntnisse. Sehen Sie hierzu auch die Angaben auf der ERASMUS-Ausschreibung.

Das Zentrale Sprachlabor der Universität Heidelberg bietet jedes Semester Kurse zur Fremdsprachenausbildung an. Sollten diese Kurse belegt sein, können Sie auch die Kursangebote anderer Sprachschulen nutzen (z. B. Volkshochschule).

Viele Partneruniversitäten veranstalten vor Vorlesungsbeginn Intensivsprachkurse in der Landessprache. Diesbezügliche Informationen sind bei den Akademischen Auslandsämtern der Partneruniversitäten zu erfragen.

Über die OLS-SprachplattformExterner Inhalt werden zudem auch begleitend zum Studium im Ausland kostenlose Online-Sprachkurse angeboten.

Tipp: Besuchen Sie auch die fremdsprachigen Veranstaltungen der Juristischen Fakultät. Das aktuelle Angebot finden Sie unter der Überschrift "Rechts- und Fremdsprachenausbildung" im Online Vorlesungsverzeichnis (LSF) der Juristischen Fakultät.

Erfahrungsberichte

Bei der Recherche nach möglichen Partneruniversitäten können Sie sich an den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger orientieren, um hilfreiche Informationen, Tipps und Erfahrungen zu den jeweiligen Partneruniversitäten zu erhalten.

Hier sehen Sie weitere Erfahrungsberichte Externer Inhalt beim Dezernat Internationale Beziehungen.

ERASMUS-Informationsveranstaltung

Studierende, die sich für einen Studium im Ausland im Rahmen des ERASMUS-Programms der Juristischen Fakultät interessieren, sollten zunächst unbedingt die ERASMUS-Informationsveranstaltung (siehe Internetseite und Aushänge) besuchen. Dort erhalten Sie einen Überblick rund um das ERASMUS-Programm.

Präsentation des Dezernats für Internationale BeziehungenExterner Inhalt

Nach dem Besuch dieser Erasmus-Informationsveranstaltung können Sie gerne zu einem individuellen Beratungsgespräch während der Sprechstunden der ERASMUS-Fachkoordination vorbeikommen.

Dauer des Studienaufenthalts

Die maximale Dauer des Studiums im Ausland hängt von dem bestehenden Partnerschaftsabkommen ab. Angaben hierzu finden Sie auf der Ausschreibung.

Informationen zu den Semesterzeiten erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Partneruniversitäten. Die Länge variiert je nach Fakultät. Ferner können Sie sich auch gerne im ERASMUS-Büro mithilfe der Informationsblätter im Ordner „Ausländische Universitäten“ darüber informieren.

ERASMUS-Stipendien werden generell nur für eine Dauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten innerhalb eines akademischen Jahres vergeben. Eine Förderung innerhalb eines akademischen Studienjahres beginnt frühestens am 1. Juli und muss bis zum 30. September des Folgejahres abgeschlossen sein.

Hinweis: Eine nachträgliche Veränderung der Stipendiendauer (insbesondere Verlängerung) ist nur ausnahmsweise mit Zustimmung der Fachkoordinatoren und der Partneruniversitäten möglich (siehe "Studium im Ausland verlängern/verkürzen/absagen" unter Nach der Zusage). Eine Bezuschussung für den verlängerten Zeitraum ist in der Regel nicht möglich. Nutzen Sie daher die Zeit vor der Beantragung, um sich die Länge des Studienaufenthaltes gut zu überlegen.

Höhe des ERASMUS-Stipendiums und Finanzierung

Studierende, die im Rahmen von ERASMUS an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung der Studiengebühren an der Partneruniversität befreit. Außerdem bietet das ERASMUS-Programm zur finanziellen Unterstützung der Studierenden einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses ist länderspezifisch und orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes. Ferner variieren die Monatsraten von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. Es sind aber je nach Land Mindestsätze festgelegt. Die genaue Stipendienhöhe kann Ihnen leider erst kurz vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes mitgeteilt werden, da die ERASMUS-Bewilligungssumme vom DAAD erst im Juli/August bekannt gegeben wird.

Nähere Informationen bezüglich der Förderraten für die jeweiligen Ländergruppen und der Berechnung des Umfangs des Mobilitätsstipendiums entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Internetseite des Dezernat Internationale BeziehungenExterner Inhalt. Dort finden Sie auch weitere Informationen bezüglich der Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes.

 

Beachten Sie: Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig (ca. ein Jahr) vor dem Auslandsaufenthalt beim Dezernat Internationale Beziehungen.

 

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass es sich bei dem ERASMUS-Stipendium keineswegs um ein Vollstipendium handelt! Daher wird bei der Vergabe der ERASMUS-Plätze vorausgesetzt, dass den Stipendiaten in ausreichender Höhe Geldmittel zur Verfügung stehen, um die (teils höheren) Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthaltes im Gastland zu decken.

 

Vor dem ERASMUS-Studienaufenthalt ist es somit wichtig, sich ausreichend über die Lebenshaltungskosten im Gastland zu informieren und die eigenen finanziellen Mittel zu prüfen. Gerade zu Beginn des Studienaufenthaltes werden erhebliche finanzielle Mittel benötigt, um einmalige Zahlungen wie z.B. Reisekosten, Mietkaution, Busticket, Versicherungen vornehmen zu können. Auch bei der Auszahlung des ERASMUS-Zuschusses, des Auslands-BAföG oder der Stipendien von Stiftungen kann es zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen. Deswegen wird dringend angeraten, sich rechtzeitig um eine ausreichende finanzielle Absicherung zu kümmern.

 

Tipp: Die Grundfinanzierung Ihres Studiums im Ausland sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt daher aus anderen Quellen sicherstellen!

Kombinierbarkeit mit BAföG

Der ERASMUS-Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Jedoch kann die ERASMUS-Förderung ab einem gewissen Betrag auf die Höhe des BAföGs angerechnet werden. Bei einer integrierten Ausbildungsphase im Rahmen des ERASMUS-Programms umfasst die Leistungshöhe zusätzlich zu den im Inland üblichen Bedarfssätzen, die Reisekosten, ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung, evtl. einen Mietkostenzuschuss.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, frühzeitig einen Antrag zu stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BAföG-Amt.

Kombinierbarkeit mit Stipendien

Ein ERASMUS-Aufenthalt ist auch mit der Förderung durch ein Stipendium von einer Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich-Ebert-Stiftung, etc.) möglich. Es können in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS-Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

Beachten Sie: Bezüglich der Auszahlung des ERASMUS-Mobilitätszuschusses ist zu beachten, dass dieser nur für die nachgewiesene Studienzeit gezahlt wird und auch nur für die Monate, die vor Antritt des Aufenthaltes beantragt wurden. Daher ist es wichtig, sich vor Beginn des Studiums im Ausland genau über die Studienzeiten zu informieren und sich bewusst für ein oder zwei Semester zu entscheiden.
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird zu Beginn ausgezahlt: im Oktober für diejenigen, die zwischen August und Dezember des gleichen Jahres ins Ausland gehen; im Januar für alle, die im Sommersemester ihr Studium im Ausland antreten. Mit der ersten Rate wird ein Großteil des Zuschusses (70%) ausgezahlt. Die zweite Rate wird erst nach Ende des Studienaufenthaltes überwiesen, sobald alle erforderlichen Unterlagen im Dezernat Internationale Beziehungen bzw. bei der ERASMUS-Fachkoordination der Juristischen Fakultät eingegangen sind. Informationen bezüglich des Abgabetermins für die Unterlagen und der Auszahlungstermine erhalten Sie beim Dezernat Internationale Beziehungen Externer Inhalt.

Mehrfache Förderung mit ERASMUS

Die Teilnahme am ERASMUS-Programm für ein Studium im Ausland ist mehrfach möglich. Studierende an der Juristischen Fakultät Heidelberg können maximal 24 Monate über das ERASMUS-Programm gefördert werden. Auch die Mobilität an mehreren Partneruniversitäten ist möglich.

Integration des Studiums im Ausland in den Studienverlauf

Beurlaubung

Für die im Ausland verbrachten Semester können Sie auf AntragExterner Inhalt bei der StudierendenadministrationExterner Inhalt beurlaubt werden.

Freiversuchsregelung

Möchten Sie sich die im Ausland verbrachte Studienzeit für den Freiversuch anrechnen lassen, ist es ratsam, sich zuvor beim Landesjustizprüfungsamt des Landes, in dem Sie später Ihre Erste Juristische Prüfung ablegen, zu informieren. Sehen Sie für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamts unter Hinweise für Studierende der RechtswissenschaftExterner Inhalt und dort die "Hinweise zum Auslandsstudium" (Stand: April 2020).

Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise

Gedenken Sie einen Leistungsnachweis im Ausland zu erwerben, der Ihnen während Ihres weiteren Studiums in Deutschland anerkannt werden soll, sollten Sie sich hierzu zuvor an der Universität, an der Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung immatrikuliert sein werden bzw. bei dem zuständigen Landesjustizprüfungsamt über die exakten Anerkennungsvoraussetzungen erkundigen.

Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn des Studiums im Ausland mit der Heimatuniversität abgesprochen werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch die Teilnahme an als gleichwertig anerkannten Veranstaltungen einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät folgende Leistungsnachweise zu ersetzen:

  • einen zulassungsrelevanten Inlandsschein (eine Übung für Fortgeschrittene oder eine Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach oder ein Seminar, § 9 Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 6 JAPrO 2019)
  • zusätzlich einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 7 JAPrO 2019)
  • zusätzlich die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 JAPrO 2019; über die Anerkennung entscheidet das Landesjustizprüfungsamt)
  • zusätzlich den Grundlagenschein II
  • eventuell zusätzlich schriftliche Studienarbeit der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereichs (Beachten Sie: Sie haben keinen Anspruch gegnüber der Partneruniversität bezüglich einer Studienarbeit; Achtung: dann kein Urlaubssemester i.S.d. Freiversuchsregelung des LJPA).
Hinweis: Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn mit dem Prüfungsamt der Fakultät, an welcher der Studierende zum Zeitpunkt der Antragsstellung eingeschrieben ist, abgesprochen werden.


Für die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg ist der zuständige Fachstudienberater:
Dr. Daniel Kaiser
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Juristisches Seminar
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 7440
E-Mail: pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de

Sehen Sie auch die Informationen auf der Internetseite der Juristischen Fakultät unter Studium im Ausland die Überschrift Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise und der Fachstudienberatungsseite der Fakultät.

 

Hinweis: Beachten Sie, dass wir für die zuvor genannten Angaben keine Gewähr übernehmen. Für genaue Informationen und in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Prüfungsamt.

Ist es möglich sich als Studierender einer anderen Fakultät der Universität Heidelberg zu bewerben?

Wir vergeben Plätze nur an Studierende der Juristischen Fakultät für einen Studienplatz an einer juristischen Fakultät unserer Partneruniversitäten.

Verantwortlich: Erasmus-Team
Letzte Änderung: 08.02.2024
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