Fakultätsrat
Aufgaben und Befugnisse des Fakultätsrats
Mitglieder des Fakultätsrats
Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Seiner Zustimmung bedürfen Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät sowie Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät (§ 25 Abs. 1 Landeshochschulgesetz [LHG]). Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben eine Studienkommission (§ 26 Abs. 1 S. 1 LHG), als deren Vorsitzender der Studiendekan fungiert (§ 26 Abs. 1 S. 3 LHG). Beschlüsse des Fakultätsrats über die Zustimmung zu Studien- und Prüfungsordnungen bedürfen der Herstellung des Einvernehmens mit der Studienkommission (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 LHG). Zuständig ist der Fakultätsrat ferner für die in § 16 Abs. 1 der Grundordnung der Universität Heidelberg aufgezählten Gegenstände von Entscheidungen. Es handelt sich dabei um 1. das Benehmen zum Vorschlag zur Besetzung der Berufungskommissionen, welche dann das Rektorat einsetzt, die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen der Berufungskommissionen gemäß § 48 Abs. 4 LHG, 2. die Beschlussfassung über Vorschläge zur Verleihung und zum Widerruf der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“, Honorarprofessor, Gastprofessor sowie Ehrendoktor, 3. die Beschlussfassung über Entwürfe von Satzungen für die Verwaltung und Benutzung von Universitätseinrichtungen der Fakultät einschließlich Gebühren i.S.d. § 19 Nr. 10 LHG, 4. die Beschlussfassung über Entwürfe von Promotions- und Habilitationsordnungen, Zulassungsordnungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen.
Mitglieder des Fakultätsrats
der Juristischen Fakultät
AmtsmitgliederDekanat (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und b Landeshochschulgesetz [LHG])Dekan: Prof. Dr. Peter Axer Prodekan: Prof. Dr. Christoph Kern, LL.M. (Harvard) Studiendekan: Prof. Dr. Jan. C. Schuhr Professorinnen und ProfessorenDie Fakultät hat sich gemäß § 25 Abs. 3 LHG i.V. mit § 16 der neuen Grundordnung der Universität Heidelberg (GO) für den Großen Fakultätsrat entschieden. Dem Fakultätsrat gehören alle hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen, Professoren, Dozentinnen und Dozenten gem. § 44 Abs. 1 Ziffer 1 LHG) der Fakultät an. Die dem Fakultätsrat angehörenden Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer, Privatdozentinnen und Privatdozenten bilden zugleich den Promotionsausschuss (§ 3 Absatz 1 Satz 2 PromO).
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Wahlmitglieder (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 LHG i. V. m. § 16 Abs. 3 Nr. 2 GO)Wissenschaftlicher Dienst(4 Sitze; Amtszeit 01.10.2023 - 30.09.2027) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Administration und Technik(2 Sitze; Amtszeit 01.10.2023 - 30.09.2027 mangels Wahlvorschlags vakant) Eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden(2 Sitze; Amtszeit: 01.10.2023 - 30.09.2024) Milena Dietz Studierende(8 Sitze; Amtszeit 01.10.2023 - 30.09.2024) Wilkens, Henry (Fachschaftsinitiative Jura) |