Hinweise zur Erstellung von Gutachten

 

Gutachten für Studierende
 

  1. Gutachten werden nur für Studierende gestellt, die in Veranstaltungen des Lehrstuhls Prüfungen mit deutlich überdurchschnittlichem Erfolg absolviert haben. Wurden Übungen bei anderen Hochschullehrern absolviert, so sind diese vorrangig anzusprechen.
     
  2. Gutachten werden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in anderer als deutscher Sprache erstellt. "Sammelgutachten" für mehrere Universitäten werden nicht erstellt.
     
  3. Anfragen sind mindestens drei Monate vor dem Einreichungstermin der Bewerbung elektronisch an Frau Keller zu richten. Ein vollständiger aktualisierter Lebenslauf mit Notenübersicht und ausführlichem Motivationsschreiben ist beizufügen.

 

 

Rechtsgutachten und Politikberatung
 

Anfragen zu Gesetzgebungsprojekten, -evaluationen usw. werden an die dienstliche Mailadresse baldus@igr.uni-heidelberg.de erbeten.

Rechtsgutachten werden nicht unter Inanspruchnahme öffentlicher Ressourcen erstellt; diesbezügliche Anfragen sind zu richten an die Forschungsstelle für europäische Rechtsmethode (c.baldus@daad-alumni.de).

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 22.02.2022
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