ERASMUS Beurlaubung
Es besteht die Möglichkeit, sich für die Zeit ihres Studiums im Ausland an der Universität Heidelberg beurlauben zu lassen. Zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Im Falle einer Beurlaubung bleiben Sie weiterhin immatrikuliert, die Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester, d. h. sie werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Die Vorteile einer Beurlaubung bestehen darin, dass das Studiensemester im Ausland nicht als Fachsemester betrachtet wird und daher nicht als Semester in Hinblick auf den Freiversuch zählt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen (s.u.). Zu beachten ist jedoch, dass es während der Beurlaubung nicht möglich ist, Prüfungen an der Universität Heidelberg abzulegen. Die Anerkennung erworbener Scheine im Ausland bleibt davon unberührt. Für einen Beurlaubungsantrag bei der Studierendenadministration nutzen Sie bitte das entsprechende Formular und befolgen die dort aufgeführten Schritte.
Der Antrag auf Beurlaubung sollte in der Zeit der Rückmeldung für das entsprechende Semester bei der Studierendenadministration gestellt werden. Bei einem zweisemestrigen Studium im Ausland ist eine gesonderte Beurlaubung für das Sommersemester erforderlich!
Es ist zu empfehlen, für die Zeit Ihres Studiums im Ausland einer Ihnen vertrauten Person eine Vollmacht auszustellen, damit sie in Ihrem Namen Dinge wie z.B. die Beurlaubung für ein weiteres Semester, Behördengänge, Bankformalitäten u.Ä. erledigen kann.