ERASMUS Studienaufenthalt im Ausland verlängern/verkürzen/absagen

Studienaufenthalt im Ausland verlängern

Bei einem Verlängerungswunsch gehen Sie wie folgt vor:

1.   Sie melden sich bei Frau Sonja Lademacher unter sonja.lademacher@zuv.uni-heidelberg.de und erhalten dort das Antragsformular.
2.    Sie lassen das Antragsformular bei der a) Erasmus Fachkoordination der Juristischen Fakultät und b) der Koordination an der Partneruniversität unterschreiben
3.    Sie reichen den Antrag mit allen Unterschriften bei Frau Lademacher ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft und bewilligt oder abgelehnt. In der Regel steht einer Verlängerung von hiesiger Seite nichts im Wege. Die Finanzierung steht jedoch unter Vorbehalt.

Sehen Sie weitere Informationen hierzu auch auf der Checkliste des Dezernat internationale Beziehungen unter Formulare und Downloads!
Eine Verlängerung über das akademische Studienjahr hinaus ist nicht möglich. Hierfür bedarf es der erneuten Bewerbung im Frühjahr des davorliegenden Studienjahres.

Eine finanzielle Unterstützung Ihres Studiums im Ausland ist nur bei vorheriger Angabe der Dauer des Aufenthalts möglich. Bei einer Verlängerung nach Antragstellung des Dezernats Internationale Beziehungen beim DAAD oder nach Studienbeginn im Ausland kann diese nicht mehr zugesichert werden. 
Ist eine Verlängerung Ihres Studiums im Ausland nicht möglich, können Sie bei der Partneruniversität erfragen, ob Sie Ihren Aufenthalt selbst organisiert fortführen dürfen. Denken Sie auch daran, gegebenenfalls dem Studienaufenthalt ein Praktikum im Ausland (ERASMUS Placement-Programm) folgen zu lassen.

Studienaufenthalt im Ausland verkürzen/absagen

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt aus wichtigen Gründen verkürzen müssen oder den Ihnen zugesicherten Studienplatz an einer Partneruniversität nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend:

1. die ERASMUS-Fachkoordination in Heidelberg per E-Mail unter erasmus@ipr.uni-heidelberg.de

2. als auch das Dezernat Internationale Beziehungen und

3. die Koordinatoren der Partneruniversität im Ausland.

Ein Rücktritt von Ihrem Studienplatz führt in der Regel dazu, dass der Platz unbesetzt bleibt!