Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht (25%) Hinweise für Studierende

Belegen von Veranstaltungen in heiCO und Moodle

  • Bitte belegen Sie über die Belegfunktion von heiCO jedes Semester Ihre Vorlesungen, Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften.

    Belegfunktion heiCO

  • Alle Grundkurse, Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften finden Sie (neben heiCO) auf der Lernplattform Moodle. Bitte melden Sie sich auch für die Moodle-Kurse an, die Ihre Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften jeweils begleiten. In den Moodle-Kursen erhalten Sie vorlesungsbegleitende Materialien, ggf. Links für Online-Formate, Informationen zur Veranstaltung etc.

    Moodle

     

 

Hinweise zu Modulabschlussklausuren

  • Für Prüfungen (Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen) genügt die Belegung in heiCO (Nutzung der Belegfunktion), d.h. eine weitere Anmeldung zu den Prüfungen ist aktuell noch nicht freigeschaltet. Sobald eine Anmeldung zu einzelnen Prüfungen erforderlich wird, werden wir Sie informieren.
  • Begleitfachstudierende müssen im Rahmen der Übungen (Anfänger- und Fortgeschrittenenübung) keine Hausarbeit anfertigen.
  • In jeder Übung werden zwei Klausuren angeboten. Das Modul ist abgeschlossen, wenn eine der beiden angebotenen Klausuren bestanden wurde.
  • Die Fakultät empfiehlt nachdrücklich, beide Klausuren mitzuschreiben; es zählt die bessere Leistung. Es besteht folglich die Möglichkeit, sich innerhalb der Übung zu verbessern.
  • Wenn die Übung nicht bestanden wird, besteht im folgenden Semester die Möglichkeit einer Wiederholung (§ 16 Abs. 1 der PO vom 25.07.2007, zuletzt geändert am 28.07.2017).
  • Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung (= Modulabschlussklausur) zu Verbesserungszwecken ist nicht möglich (§ 16 Abs. 2 der PO vom 25.07.2007, zuletzt geändert am 28.07.2017)
  • Im Grundkurs Staatsrecht II wird in der Regel eine Probeklausur zur Vorbereitung auf die Anfängerübung im Öffentlichen Recht angeboten. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeit zur Vorbereitung zu nutzen. Es handelt sich um eine reine Probeklausur, d.h. die Note ist ohne Belang. Die Klausur wird von Ihrem AG-Leiter:in korrigiert, an den/die Sie sich bei Fragen wenden können.
  • Im Grundkurs Staatsrecht (und teilweise auch in anderen Vorlesungen) werden zum Ende der Vorlesungszeit mündliche Prüfungen für fachfremde Studierende angeboten ("Nebenfachstudierende"). Das Ablegen einer solchen mündlichen Prüfung ist für Studierende des BA Begleitfachs Öffentliches Recht (25%) nicht vorgesehen. Die Anmeldung zur Prüfung ist daher nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das Angebot einer mündlichen Prüfung richtet sich an Studierende anderer Fakultäten, die einen Leistungsnachweis erbringen müssen (z.B. Studierende des Masterstudiengangs Politikwissenschaft (100%)).

    Zu den Übungen 

Vorbereitung auf Modulabschlussklausuren

Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften sind für eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen (Modulabschlussklausuren) essenziell. In Arbeitsgemeinschaften wird in Kleingruppen der in den Vorlesungen behandelte Stoff erörtert und anhand praktischer Fälle vertieft. Die Fallarbeit wird gemeinsam eingeübt.

Anerkennung von Studienleistungen und Parallelstudium

  • Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen bei einem Studiengangswechsel (vorheriges Studium der Rechtswissenschaft) vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Beratungstermin mit der Fachstudienberatung.
  • Wenn Sie neben Ihrem Jurastudium ein weiteres Studium beginnen möchten (Parallelstudium) und als Begleitfach Öffentliches Recht (25%) wählen möchten, vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Termin per E-Mail.

    Weiterführende Informationen und Antragsformular