Erasmus Vor der Bewerbung
Wegweiser ins Ausland

Warum im Ausland studieren?
Interkulturelle Kompetenz gewinnt in einer globalisierten Welt gerade auch für Juristinnen und Juristen zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehört neben dem Erlernen von Fremdsprachen und dem Einblick in andere Rechtsordnungen auch das Kennenlernen einer ausländischen Kultur, anderer Lebensweisen und Sitten.
Ein Studiensemester oder -jahr im Ausland eignet sich nicht nur dafür, einen internationalen Blick auf das Studium der Rechtswissenschaften zu bekommen und sich mit einer anderen Rechtsordnung vertraut zu machen, sondern auch das deutsche Rechtssystem durch eine neu gewonnene Perspektive zu verstehen. Neben der fachlichen Fortbildung bietet ein solcher Aufenthalt zum anderen die Möglichkeit, Sprachkenntnisse in der Unterrichts- und Landessprache zu vertiefen, multikulturelle Kontakte zu knüpfen und die persönliche Entwicklung voranzutreiben. Zudem können im Ausland erbrachte Leistungsnachweise unter bestimmten Voraussetzungen für das Studium an der Universität Heidelberg angerechnet werden.
Links
Sommerschule, Praktikum, Sprachkurs, Jura Tandem, Buddy-Programm
Die Wege ins Ausland zum Studium des ausländischen Rechts, Erlernen und Vertiefen einer Fremdsprache und der Kontakt zu ausländischen Studierenden sind vielfältig und müssen sich nicht auf einen Studienaufenthalt im Ausland beschränken.
Informationen und Links für die Vorbereitung eines Studienaufenthalts im Ausland
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an der Erasmus-Infoveranstaltung!
Der richtige Zeitpunkt
Den einen „richtigen“ Zeitpunkt für ein Studium im Ausland gibt es nicht. Der ERASMUS-Austausch der Fakultät beginnt generell zum Wintersemester, sodass sich ein Studienjahr im Ausland nach dem vierten oder sechsten Semester anbietet. Ausnahmsweise kann ein Studium im Ausland mit Erasmus+ auch zum Sommersemester angetreten werden. Vor Bestehen der Zwischenprüfung ist ein Studium im Ausland mit ERASMUS+ nicht möglich. Empfehlenswert ist es, diesen Schritt nach bestandener Zwischenprüfung zu gehen. Im Anschluss an das Studium im Ausland kann in Heidelberg mit dem Schwerpunktstudium begonnen werden und es bleibt hinreichend Zeit für die Examensvorbereitung. Alternativ kann ein Semester im Ausland sinnvoll sein, wenn die „Scheinfreiheit“ erreicht ist, das heißt alle Voraussetzungen für die Erste Juristische Prüfung vorliegen. An manchen Universitäten sind auch Forschungsaufenthalte für Promotionsstudierende möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie während der ERASMUS-Sprechstunden.
Machen Sie sich vor der Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium klar, ob und wann ein Studium im Ausland mit Ihrem Studienvorhaben in Heidelberg vereinbar ist. Beraten werden Sie hierbei durch das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät.
Für welche Partneruniversität soll ich mich bewerben?
Hierfür entscheidend sollten gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache und das Kursangebot an der Partneruniversität sein. Informieren Sie sich über die Internetseiten der jeweiligen Partneruniversitäten, die Erfahrungsberichte und über das „ERASMUS-Forum“ bei den ehemaligen und aktuellen Heidelberger Studierenden an der jeweiligen Partneruniversität.
Informieren Sie sich auch über Universitäten und Städte, die Ihnen weniger bekannt sind. Gerade solche Universitäten verfügen oftmals über attraktive Angebote für ausländische Studierende.
Sprachkenntnisse
Für das Studium im jeweiligen Gastland sind gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes erforderlich, um den Lehrveranstaltungen folgen und daran teilnehmen zu können. Primäres Ziel des Auslandsaufenthalts soll das Studium des fremden Rechts sein. Daneben können vorhandene Sprachkenntnisse erweitert und vertieft, nicht dagegen erst erlernt werden. Einige Partneruniversitäten verlangen das Vorliegen qualifizierter Sprachkenntnisse. Sehen Sie hierzu auch die Angaben auf der ERASMUS-Ausschreibung und die Hinweise auf der Internetseite Ihrer Wunschuniversität. Auch bei den Universitäten, die einen Teil der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache anbieten, sollten ausreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes vorliegen, um sich im alltäglichen Leben zurecht zu finden.
Für die Bewerbung eines ERASMUS-Stipendiums der Juristischen Fakultät Heidelberg benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Form des DAAD-Sprachzeugnisses, welches das Zentrale Sprachlabor, die Philologischen Fakultäten der Universität Heidelberg oder das Deutsch-Amerikanische Institut ausstellt (siehe „Einzureichende Unterlagen bei der Bewerbung“ unter Bewerbungsverfahren).
Einige Partneruniversitäten verlangen das Vorliegen qualifizierter Sprachkenntnisse. Sehen Sie hierzu auch die Angaben auf der ERASMUS-Ausschreibung.
Das Zentrale Sprachlabor der Universität Heidelberg bietet jedes Semester Kurse zur Fremdsprachenausbildung an. Sollten diese Kurse belegt sein, können Sie auch die Kursangebote anderer Sprachschulen nutzen (z. B. Volkshochschule).
Viele Partneruniversitäten veranstalten vor Vorlesungsbeginn Intensivsprachkurse in der Landessprache. Diesbezügliche Informationen sind bei den Akademischen Auslandsämtern der Partneruniversitäten zu erfragen.
Besuchen Sie auch die fremdsprachigen Veranstaltungen der Juristischen Fakultät.
Dauer des Studienaufenthalts
Die maximale Dauer des Studiums im Ausland hängt von dem bestehenden Partnerschaftsabkommen ab. Angaben hierzu finden Sie auf der Ausschreibung.
Informationen zu den Semesterzeiten erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Partneruniversitäten.
ERASMUS-Stipendien werden generell nur für eine Dauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten innerhalb eines akademischen Jahres vergeben. Eine Förderung innerhalb eines akademischen Studienjahres beginnt frühestens am 1. Juli und muss bis zum 30. September des Folgejahres abgeschlossen sein.
Eine nachträgliche Veränderung der Stipendiendauer (insbesondere Verlängerung) ist nur ausnahmsweise mit Zustimmung der Fachkoordinatoren und der Partneruniversitäten möglich (siehe "Studium im Ausland verlängern/verkürzen/absagen" unter Nach der Zusage). Eine Bezuschussung für den verlängerten Zeitraum ist in der Regel nicht möglich. Nutzen Sie daher die Zeit vor der Beantragung, um sich die Länge des Studienaufenthaltes gut zu überlegen.
Höhe des ERASMUS-Stipendiums und Finanzierung
Studierende, die im Rahmen von ERASMUS an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung der Studiengebühren an der Partneruniversität befreit. Außerdem bietet das ERASMUS-Programm zur finanziellen Unterstützung der Studierenden einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses ist länderspezifisch und orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes. Ferner variieren die Monatsraten von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. Es sind aber je nach Land Mindestsätze festgelegt. Die genaue Stipendienhöhe kann Ihnen leider erst kurz vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes mitgeteilt werden, da die ERASMUS-Bewilligungssumme vom DAAD erst im Juli/August bekannt gegeben wird.
Nähere Informationen bezüglich der Förderraten für die jeweiligen Ländergruppen und der Berechnung des Umfangs des Mobilitätsstipendiums entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Internetseite des Dezernat Internationale Beziehungen. Dort finden Sie auch weitere Informationen bezüglich der Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes.
Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig (ca. ein Jahr) vor dem Auslandsaufenthalt beim Dezernat Internationale Beziehungen.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei dem ERASMUS-Stipendium keineswegs um ein Vollstipendium handelt! Daher wird bei der Vergabe der ERASMUS-Plätze vorausgesetzt, dass den Stipendiaten in ausreichender Höhe Geldmittel zur Verfügung stehen, um die (teils höheren) Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthaltes im Gastland zu decken. Die Grundfinanzierung Ihres Studiums im Ausland sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt daher aus anderen Quellen sicherstellen!
Vor dem ERASMUS-Studienaufenthalt ist es somit wichtig, sich ausreichend über die Lebenshaltungskosten im Gastland zu informieren und die eigenen finanziellen Mittel zu prüfen. Gerade zu Beginn des Studienaufenthaltes werden erhebliche finanzielle Mittel benötigt, um einmalige Zahlungen wie z.B. Reisekosten, Mietkaution, Busticket, Versicherungen vornehmen zu können. Auch bei der Auszahlung des ERASMUS-Zuschusses, des Auslands-BAföG oder der Stipendien von Stiftungen kann es zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen. Deswegen wird dringend angeraten, sich rechtzeitig um eine ausreichende finanzielle Absicherung zu kümmern.
Kombinierbarkeit mit BAföG
Der ERASMUS-Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Jedoch kann die ERASMUS-Förderung ab einem gewissen Betrag auf die Höhe des BAföGs angerechnet werden. Bei einer integrierten Ausbildungsphase im Rahmen des ERASMUS-Programms umfasst die Leistungshöhe zusätzlich zu den im Inland üblichen Bedarfssätzen, die Reisekosten, ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung, evtl. einen Mietkostenzuschuss.
Bitte achten Sie darauf, frühzeitig einen Antrag zu stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BAföG-Amt.
Kombinierbarkeit mit Stipendien
Ein ERASMUS-Aufenthalt ist auch mit der Förderung durch ein Stipendium von einer Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich-Ebert-Stiftung, etc.) möglich. Es können in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS-Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.
Bezüglich der Auszahlung des ERASMUS-Mobilitätszuschusses ist zu beachten, dass dieser nur für die nachgewiesene Studienzeit gezahlt wird und auch nur für die Monate, die vor Antritt des Aufenthaltes beantragt wurden. Daher ist es wichtig, sich vor Beginn des Studiums im Ausland genau über die Studienzeiten zu informieren und sich bewusst für ein oder zwei Semester zu entscheiden.
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird zu Beginn ausgezahlt: im Oktober für diejenigen, die zwischen August und Dezember des gleichen Jahres ins Ausland gehen; im Januar für alle, die im Sommersemester ihr Studium im Ausland antreten. Mit der ersten Rate wird ein Großteil des Zuschusses (70%) ausgezahlt. Die zweite Rate wird erst nach Ende des Studienaufenthaltes überwiesen, sobald alle erforderlichen Unterlagen im Dezernat Internationale Beziehungen bzw. bei der ERASMUS-Fachkoordination der Juristischen Fakultät eingegangen sind. Informationen bezüglich des Abgabetermins für die Unterlagen und der Auszahlungstermine erhalten Sie beim Dezernat Internationale Beziehungen.
Mehrfache Förderung mit ERASMUS
Die Teilnahme am ERASMUS-Programm für ein Studium im Ausland ist mehrfach möglich. Studierende an der Juristischen Fakultät Heidelberg können maximal 24 Monate über das ERASMUS-Programm gefördert werden. Auch die Mobilität an mehreren Partneruniversitäten ist möglich.
Ist es möglich sich als Studierender einer anderen Fakultät der Universität Heidelberg zu bewerben?
Wir vergeben Plätze nur an Studierende der Juristischen Fakultät für einen Studienplatz an einer juristischen Fakultät unserer Partneruniversitäten.