Schwerpunktbereich 3
Schwerpunktbereich 3
Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
Allgemeine Beschreibung des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunktbereich 3 (Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht) bietet Studierenden in besonderem Maße die Möglichkeit, Kenntnisse im Pflichtfachstoff des öffentlichen Rechtes zu vertiefen und zu erweitern. Es geht insbesondere um das Umweltrecht, das Raumplanungs- und Baurecht sowie die Europäisierung des Verwaltungsrechts.
Dementsprechend ist auch die Perspektive auf spätere Tätigkeitsbereiche breit angelegt und reicht von der Arbeit als Richter oder Anwalt bis zur Beschäftigung in Verwaltung, Unternehmen, sowie nationalen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.
Vorstellung Schwerpunktbereich 3 10/2020
Zugelassene Hilfsmittel im Schwerpunktbereich 3 (Aufsichtsarbeit, mündliche Prüfung)
a) Schönfelder, Deutsche Gesetze
oder Nomos Gesetze Zivilrecht und Strafrecht
b) Sartorius Bd. I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland
oder Nomos Gesetze Öffentliches Recht
c) Dürig, Gesetze des Landes Baden-Württemberg
d) dtv Beck-Texte Nr. 5014, Europa-Rechtoder Sartorius Bd. II, Internationale Verträge – Europarecht
Studienplan (i. d. g. F. v. 6. 2. 2013)
1. Vorlesungen
- Deutsches und europäisches Umweltrecht 2 SWS[1][k][2]
- Raumplanungs- und Baurecht 2 SWS [k]
- Europäisches Verwaltungsprozessrecht 2 SWS [k]
- Europäisches Verwaltungsrecht 2 SWS
- Allgemeine Staatslehre 2 SWS
2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung
wahlweise
- Verhandlungspraxis im Verwaltungsprozess
- Die Rolle des Anwalts im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung
jeweils 2 SWS
3. Seminar
Die Seminararbeit kann in allen Teilrechtsgebieten des Öffentlichen Rechts einschließlich der dazu gehörigen Grundlagenfächer angefertigt werden. 3 SWS
4. Weitere Angebote
- AG im Planungs- und Umweltrecht 2 SWS
- Kolloquium zu aktueller Rechtsprechung 1 SWS
- Probeexamen
- Völkerrecht 2 SWS
- Kirchenrecht 2 SWS
- Staatskirchenrecht 2 SWS
Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 3
I. Prüfungsstoff aus den Pflichtfächern, der im Schwerpunktbereich vertieft wird:
1. Allgemeines Verwaltungsrecht
a) Verfassungsrechtliche Grundlagen
b) Handlungsformen
c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens
2. Verwaltungsprozessrecht
a) Prozessgrundsätze
b) Klagearten
c) Vorläufiger Rechtsschutz
3. Baurecht
a) Eingriffs- und Anspruchsgrundlagen der LBO
b) Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 36 BauGB)
c) Grundlagen der Bauleitplanung (§§ 1 - 13a, 214 - 216 BauGB)
3. Europarecht
a) Organisation
b) Handlungsformen
c) Grundkenntnisse Marktfreiheiten
d) Europäische Grundrechte
II. Spezifischer Prüfungsstoff des SPB
1. Raumordnungsrecht
a) Raumordnungsgesetz
b) Landesplanungsgesetz BW
2. Umweltrecht
a) Europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen
b) Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts (Überblick)
c) Allgemeines Umweltrecht (UVPG, UIG, UmwRG)
c) Immissionsschutzrecht (BImSchG)
d) Naturschutzrecht (BNatSchG, LNatSchG)
3. Europäisches Verwaltungsprozessrecht
a) Vorgaben des Unionsverfassungsrechts und der EMRK
b) Strukturen des Rechtsschutzes im Europäischen Verwaltungsverbund
c) Verfahren vor dem Gerichtshof der EU
d) Verfahren vor dem EGMR
e) Europäisierung der VwGO
4. Europäisches Verwaltungsrecht (nur mündliche Prüfung)
a) Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen
b) Prinzipien und Vollzugsformen
c) Europäischer Verwaltungsverbund
d) Europäisierung des VwVfG
e) Eigenverwaltungsrecht der EU
f) Grundzüge des Beihilfenrechts (Art. 107-109 AEUV, BVVO)
Die neue Hilfsmittelregelung gilt nicht nur für die mündliche Prüfung, sondern für die Kandidatinnen/Kandidaten, die nach dem alten Prüfungsrecht schreiben, bereits auch für die Aufsichtsarbeit (und zwar schon für den Termin Frühjahr 2016).
[1] SWS = Semester-Wochenstunden.
[2] [k] = Veranstaltung, in der für die Klausur relevanter Stoff behandelt wird.