Schwerpunktbereich 3
Schwerpunktbereich 3
Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
Allgemeine Beschreibung des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunktbereich 3 (Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht) bietet Studierenden die Möglichkeit, Kenntnisse im Pflichtfach Öffentliches Recht (Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht) zu vertiefen und zu erweitern. Seine beiden Säulen sind zum einen das Umweltrecht sowie das Raumplanungsrecht, zum anderen das Europäische Verwaltungsrecht und das Europäische Prozessrecht. Dementsprechend ist auch die Perspektive auf spätere berufliche Tätigkeitsbereiche breit angelegt und reicht von der Arbeit als Richter/-in oder Anwalt/Anwältin bis zur Beschäftigung in Verwaltung, Unternehmen, Verbänden sowie europäischen und internationalen Organisationen.
Vorstellung Schwerpunktbereich 3
Vorstellung Schwerpunktbereich 3 (mp4 Video) 4/2022
Ratgeber zur Anfertigung von Studienarbeiten
Wissenschaftliche Themenarbeiten strukturieren - Eine Analyse des Aufbaus und der Argumentation von Studienarbeiten im Schwerpunktbereich mit Beispielen
Kaiser, ZJS 2021 S. 407 und HEIDI Volltext
Zugelassene Hilfsmittel im Schwerpunktbereich 3
a) Habersack, Deutsche Gesetze
oder Nomos Gesetze Zivilrecht und Strafrecht
b) Sartorius Bd. I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland
oder Nomos Gesetze Öffentliches Recht
c) Dürig, Gesetze des Landes Baden-Württemberg
d) dtv Beck-Texte Nr. 5014, Europa-Rechtoder Sartorius Bd. II, Internationale Verträge – Europarecht
Studienplan (i. d. g. F. v. 7.12.2022)
- Vorlesungen
Deutsches und europäisches Umweltrecht 2 SWS[1]
Raumplanungsrecht 2 SWS
Europäisches Verwaltungsrecht 2 SWS
Europäisches Prozessrecht 2 SWS
Europarecht I 2 SWS2
Besonderes Verwaltungsrecht III: Baurecht 2 SWS2
- Seminar
Seminar aus dem Öffentlichen Recht, Europarecht, Völkerrecht
oder einem Grundlagenfach 2 SWS
- Arbeitsgemeinschaft 2 SWS
- Zusätzliche Angebote
Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht 2 SWS
Staatskirchenrecht 2 SWS
Verhandlungspraxis im Verwaltungsprozess 2 SWS
Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 3
I. Pflichtfach Öffentliches Recht, insbes. Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Baurecht, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht gem. § 8 Abs. 2 Nr. 9 – 11 JAPrO
II. Spezifischer Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs
1. Raumplanungsrecht
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Landesplanungsgesetz (LPlG)
- Fachplanungsrecht (insbes. §§ 72 ff. VwVfG)
2. Umweltrecht
- Europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts (insbes. UVPG, UIG)
- Umweltrechtsschutz (insbes. UmwRG)
- Immissionsschutzrecht (insbes. BImSchG)
- Grundzüge des Naturschutzrecht (insbes. BNatSchG)
- Grundzüge des Klimaschutzrechts
3. Europäisches Verwaltungsrecht
- Vorgaben des Europarechts (Prinzipien, Grundrechte), insbes. demokratische und rechtsstaatliche europäische Verwaltung
- Vollzugsformen und Rechtsgrundlagen (Überblick)
- Europäischer Verwaltungsverbund (Kooperationsverwaltungsrecht)
- Europäisierung des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts (Unionsverwaltungsrecht)
- Eigenverwaltungsrecht der EU
- Grundzüge des Beihilfenrechts (Art. 107 – 109 AEUV, BVVO)
4. Europäisches Prozessrecht
- Vorgaben des Europarechts und der EMRK (insbes. Prozessgrundrechte)
- Verfahren vor dem Gerichtshof der EU
- Verfahren vor dem EGMR
- Europäisierung des nationalen (Verwaltungs-)Prozessrechts
- Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem
[1] SWS = Semesterwochenstunden.
2 Veranstaltung aus dem Pflichtfach Öffentliches Recht.