Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaften

Gegenwärtig werden die Anwaltsorientierten Arbeitsgemeinschaften ausgesetzt.

I. Zivilrecht
Im Wintersemester 2002/2003 wurde das Programm auf den Bereich der vorlesungsbegleitenden Kleingruppen ausgedehnt. Ziel ist es, unter Beteiligung von Rechtsanwälten den materiell-rechtlichen Stoff in Kleingruppen zu erarbeiten und dabei die besondere Perspektive des Anwalts mit einzubeziehen. Die Veranstaltung richtet sich an Studierende des 3. / 4. Semesters. Sie bereitet auf die Große Übung im BGB vor, indem materiell-rechtlich Aufgaben aus dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt werden und dabei zugleich die Methodik der kautelarjuristischen Arbeitsweise erprobt wird. Gemeinsam mit den Praktikern werden neue Formen des Unterrichts entwickelt werden, welche die Praxisorientierung der Ausbildung besser im Blick haben als die schematische Lösung von Fällen nach der gängigen Gutachtentechnik. Von der reinen Fallbesprechung aus Sicht eines bearbeitenden Anwalts bis hin zum simulierten Mandantengespräch oder einer nachgespielten Verhandlungssituation sind hierbei viele Wege denkbar.
 
Seit dem Sommersemester 2007 werden die Anwaltsorientierten Arbeitsgemeinschaften im Zivilrecht dank der Erweiterung der Propädeutischen Übungen in den mittleren Semestern nur über ein Semester durchgeführt.
 
II. Öffentliches Recht
Seit dem Sommersemester 2006 veranstaltet das Zentrum für anwaltsorientierte Juristenausbildung auch eine anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im öffentlichen Recht. Ziel der Veranstaltung ist es, unter Beteiligung von Rechtsanwälten Ausschnitte des Verwaltungsrechts an Fällen in Kleingruppen zu erarbeiten. Die Arbeitsgemeinschaft soll auf die Große Übung im öffentlichen Recht und auf die mündliche Examensprüfung, insbesondere Fragen der Rechtsgestaltung im öffentlichen Recht, vorbereiten.
Anwaltsorientierung: E-Mail
Letzte Änderung: 03.10.2023
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