Call for Papers

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

vom 25. bis 27. Juli 2024 findet die 13. Tagung Junge Arbeitsrechtswissenschaft in Heidelberg statt, zu der wir Euch herzlich einladen. Organisiert und geleitet wird die Tagung im kommenden Jahr von Philipp Keller, Hannah Michels und Johannes Tegel. Die Tagung steht unter dem Generalthema:

 

„Macht und Ohnmacht im Arbeitsrecht“

 

Im Zentrum der Tagung stehen wie auch in den letzten Jahren die bis zu 30-minütigen Vorträge aus dem Kreis des wissenschaftlichen Nachwuchses. Darüber hinaus wird es wieder ausführlich Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch geben.

 

Wir laden Euch hiermit herzlich ein, Euch für ein Referat zu bewerben. Hierzu bitten wir um Zusendung eines kurzen Exposés im Umfang von bis zu zwei Seiten bis zum

 

1. März 2024

 

an tjar2024@jurs.uni-heidelberg.de.

 

Die Schriftfassung der Vorträge wird in einem Tagungsband veröffentlicht, der im Nomos Verlag erscheint. Reise- und Übernachtungskosten der Referentinnen und Referenten werden selbstverständlich übernommen.

 

Inhaltlich sollten sich die Vorträge am Generalthema orientieren. Diesem könnt ihr euch auf unterschiedlichste Art und Weise nähern, denn Machtfragen spielen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts eine Rolle. So kann man zunächst an das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern denken. Die verschiedensten Arbeitnehmerschutz-vorschriften von A wie AGG bis Z wie Zeugnisanspruch bringen häufig sowohl dogmatische als auch praktische Herausforderungen mit sich und schränken die Gestaltungsmacht der Arbeitsvertragsparteien zugunsten des Arbeitnehmers als strukturell unterlegener Vertragspartei ein. Hierbei stellt sich auch die Frage, ob es dieser Einschränkungen bei besonders verhandlungsmächtigen Arbeitnehmern, wie Profisportlern, Investmentbankern oder Chefärzten überhaupt bedarf.


Erklimmt man die nächste Stufe der arbeitsrechtlichen Normenpyramide, stellen sich Machtfragen auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Während in manchen Betrieben eher das gesetzliche Leitbild der vertrauensvollen Zusammenarbeit gelebt wird, kommt es in anderen Betrieben mitunter zum Machtkampf. Um derartige Auseinandersetzungen von vornherein zu unterbinden, werden Betriebsratsmitglieder in großen Konzernen bisweilen wie Topmanager vergütet, was den BGH jüngst dazu veranlasste, in diesem Zusammenhang auf eine potentielle Untreuestrafbarkeit des Konzernvorstands hinzuweisen (BGH NZA 2023, 301).


Im Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht treten Machtfragen besonders offensichtlich zutage, etwa wenn es darum geht, ob eine Gewerkschaft die erforderliche soziale Mächtigkeit aufweist, die für die Tariffähigkeit Voraussetzung ist oder ob ein Arbeitgeber im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen einen Streik vorgehen kann. Befeuert durch das Tarifeinheitsgesetz kommt es bisweilen sogar zwischen Gewerkschaften zur Machtprobe.


Auch die Gerichte ringen um die Vormachtstellung, etwa bei der verbindlichen Auslegung des (Unions-)Rechts. So kommentierte der ehemalige Vorsitzende des Urlaubssenats des Bundesarbeitsgerichts, Wolfgang Leinemann, die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH mit den Worten, sie sei geeignet, als „Anschauungsmaterial für den Tiefpunkt des Rechtszustandes zu dienen, auf dem die Europäische Union aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angelangt ist“ (DB 2009, Nr. 8, I). Der Senat änderte nach der Entscheidung des EuGH zwar seine Rechtsprechung, stellte jedoch fest, dass er angesichts seiner Bindung an die Auslegungsergebnisse des EuGH nicht auszuführen brauche, ob er der Auslegung des Gerichtshofs zustimmt (BAG NZA 2009, 538 Rn. 47).


Wir freuen uns schon sehr auf Eure Exposés und auf spannende Vorträge und Diskussionen in Heidelberg. Falls Ihr Fragen zu potenziellen Vortragsthemen oder zum Ablauf der Tagung habt, stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung. Eine offizielle Einladung mit dem Tagungsprogramm sowie weiteren Informationen zur Anmeldung und möglichen Unterkünften folgt.


Mit herzlichen Grüßen

 

Philipp Keller, Hannah Michels und Johannes Tegel

Call for Papers (PDF, Download)

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 09.04.2024
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