Erasmus Nach der Zusage

Graphische Darstellung wo Studierende Informationen zu Dokumenten erhalten

Zusageschreiben

Über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens informiert Sie die Fachkoordinatorin per E-Mail. Dieses Zusageschreiben enthält neben weiteren Informationen auch den Termin für das folgende Erasmus-Vorbereitungstreffen.

Studierende, welche die Nachweise über die bestandene Zwischenprüfung noch nicht vorlegen, keine hinreichenden Sprachkenntnisse nachweisen konnten (höchstens A2 in einer im Test geprüften Sprachkompetenz) oder das von der Partneruniversität geforderte qualifizierte Sprachniveau bislang nicht erreicht haben, erhalten nur eine bedingte Zusage. Fristende für die Erbringung entsprechender Nachweise ist das Ende der Vorlesungszeit des dem Studium im Ausland vorangehenden Semesters, regelmäßig das Sommersemester.
Das Zusageschreiben dient als Vorlage für den Antrag auf Beurlaubung bei der Studierendenadministration!
 

Anmeldung und Zulassung an der Partneruniversität

Die ERASMUS-Fachkoordinatorin nominiert diejenigen, die einen Austauschstudienplatz innerhalb des ERASMUS-Programms erhalten haben, frühzeitig vor Beginn des Studiums im Ausland an der Partneruniversität. Die ausländische Universität informiert Sie nach dieser Nominierung rechtzeitig per E-Mail über die nächsten Schritte, z. B. über die Anmeldung und das Bewerbungsverfahren an Ihrer Partneruniversität. Dieser Bewerbungsprozess bei der Partneruniversität ist in der Regel reine Formsache. Sofern Sie die von der Partneruniversität geforderten Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, sind bei der endgültigen Zulassung an Ihrer Partneruniversität regelmäßig keine Probleme zu erwarten.

Sofern Sie Dokumente für die Partneruniversität ausfüllen müssen, geben Sie bitte bereits die Daten der ERASMUS-Fachkoordination ein

Dr. Nika Witteborg-Erdmann, M.A.
ERASMUS coordinator, Law Faculty
Tel.:++49 6221 54 2250
Fax: ++49 6221 54 2201
erasmus@ipr.uni-heidelberg.de

und senden Sie es auch von Ihnen bereits unterschrieben als PDF an uns zur Unterschrift. 

Der Erasmus-Code der Universität Heidelberg lautet: D HEIDELB01. Diesen Code benötigen Sie für Ihr Learning Agreement und gegebenenfalls bei Ihrer Bewerbung an der Partneruniversität.

Informationen über die Partneruniversität

Nach der Anmeldung an der Partneruniversität durch die ERASMUS-Fachkoordination nimmt die Partneruniversität im Verlauf der darauffolgenden Wochen Kontakt mit Ihnen auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten und spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Studierende organisiert.

Um sich frühzeitig über die ausländischen Universitäten zu informieren, lohnt sich ein Besuch im Info-Zimmer des Dezernat internationale Beziehungen. Dort finden Sie Informationsmaterial der Partneruniversitäten sowie Berichte ehemaliger ERASMUS-Studierender. Über unsere Internetseite erreichen Sie die Internetseiten der Partneruniversitäten für weitere Informationen. Gerne stehen wir für offene Fragen während der ERASMUS-Sprechzeiten zur Verfügung.

Eine gute Möglichkeit der Vorbereitung ist auch der Kontakt zu den jetzigen und ehemaligen Gaststudierenden der Partneruniversitäten. Außerdem bieten einige studentische Gruppen, z.B. AEGEE Heidelberg, ESN Heidelberg zahlreiche Möglichkeiten, sich mit ERASMUS-Studierenden zu treffen. Denken Sie dabei auch an die Teilnahme am Jura Tandem Heidelberg oder dem Buddy-Programm des Dezernat Internationale Beziehungen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Ferner veröffentlicht das Auswärtige Amt regelmäßig Reise- und Sicherheitshinweise, sowie Reisewarnungen. Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. 

Sie können sich vor Antritt Ihrer Mobilität, sowie während Ihres Auslandsaufenthalts regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage informieren,

  • auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
  • über die „Reise-App“ des Auswärtigen Amts

Unterbringung im Gastland

Die Partneruniversitäten unterstützen die ERASMUS-Stipendiaten bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung. 
Gerne können Sie sich im ERASMUS-Büro nach den „Informationsblättern" der Partneruniversitäten im Ordner „Ausländische Universitäten“ erkundigen. Auch bekommen Sie nach Ihrer Anmeldung von der Partneruniversität weitere Informationen zugesandt. Generell ist es ratsam, sich frühzeitig und eigenständig mit der Partneruniversität in Verbindung zu setzen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu erkunden. Die Erfahrung hat gezeigt: Je mehr Eigeninitiative Sie aufbringen, umso höher sind die Erfolgschancen, wunschgemäß untergebracht zu werden. Bewährt hat sich auch der Kontakt zu den Vorgängern über das ERASMUS-Forum (das Passwort hierzu erhalten Sie in den ERASMUS-Sprechstunden) und den sich in Heidelberg befindlichen Incoming-Studierenden der jeweiligen Partneruniversität.

Learning Agreement

Die Auswahl und Belegung der an der ausländischen Universität angebotenen Veranstaltungen sind in einer Lernvereinbarung (Learning Agreement) festzuhalten. Mithilfe der (früheren) Veranstaltungsverzeichnisse der Partneruniversitäten im Internet tragen Sie dort die Lehrveranstaltungen, die Sie an Ihrer Partneruniversität besuchen möchten, ein.

Graphische Darstellung der einzureichenden Dokumente

Sofern Ihre Partneruniversität im EWP-System angeschlossen ist, können Sie Ihr Learning Agreement online in „Mobility Online“ beim Dezernat Internationale Beziehungen erstellen und verwalten. Eine Bestätigung des Learning Agreements bedarf es dann nicht!

Das Learning Agreement wird vor Beginn des Studienaufenthaltes von den Studierenden und der ERASMUS-Fachkoordination der Heimatuniversität sowie danach, spätestens nach Antritt des Studiums im Ausland, von der ERASMUS-Fachkoordination der Partneruniversität unterzeichnet. Ist das Learning Agreement mit allen drei Unterschriften (Studierender, Fachkoordinator je der Heimat- und der Partneruniversität) versehen, füllen Sie das Formular Bestätigung des Learning Agreements (Ausnahme: Outgoing in die Schweiz, SEMP-Programm) aus und senden es zusammen mit dem Learning Agreement zur Unterschrift an die ERASMUS-Fachkoordination der Juristischen Fakultät. Nach Rückerhalt des Dokuments senden Sie dieses an das Dezernat International Beziehungen. 
Informieren Sie sich bereits in den ersten Wochen nach Ihrer Zusage über das Kursangebot an Ihrer Partneruniversität.  
Änderungen bezüglich der Kurswahl müssen erneut im Learning Agreement festgehalten werden (Exceptional Changes).

In nahezu jedem Fachbereich gibt es ein eigenes Formular des Learning-Agreements. Für das Erasmus-Programm der Juristischen Fakultät haben wir ein Learning-Agreement-Formular mit notwendigen Voreintragungen erstellt. Bitte verwenden Sie nur dieses! Eine Hilfe beim Ausfüllen des Learning Agreements können Ihnen die Leitlinien zum Ausfüllen des Learning Agreements bieten. 

Um Studienleistungen innerhalb Europas einheitlich zu bewerten und so die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, hat die Europäische Kommission die Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) initiiert. Erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen und Übungen werden mit ECTS Credit Punkten bewertet, welche dann in das Benotungssystem der Heimatuniversität transferiert werden können. Es sollte grundsätzlich angestrebt werden pro Semester 30 ECTS Credit Punkte zu erreichen.
Das rechtswissenschaftliche Studium in Heidelberg mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung nimmt an diesem ECTS-System nicht teil. Deshalb raten wir den Studierenden sich vornehmlich nach den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsämter zu richten. Damit erfüllen Sie regelmäßig das verlangte Erfordernis „ordentlich zu studieren“.

Kurswahl an der ausländischen Universität

Ein zentrales Anliegen des ERASMUS-Programms ist die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Informieren Sie sich mithilfe der (früheren) Veranstaltungsverzeichnisse der Partneruniversitäten im Internet hinsichtlich der dort angebotenen Lehrveranstaltungen.  
Häufig ergeben sich vor Ort im Ausland Änderungen bezüglich der Kursangebote. In diesen Fällen können Sie die Kurswahl ändern. Halten Sie auch hierzu Rücksprache mit dem Prüfungsamt.

Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise

Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn des Studiums im Ausland mit dem Prüfungsamt der Heimatuniversität abgesprochen werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch die Teilnahme an als gleichwertig anerkannten Veranstaltungen einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät folgende Leistungsnachweise zu ersetzen:

  • einen zulassungsrelevanten Inlandsschein (eine Übung für Fortgeschrittene oder eine Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach oder ein Seminar, § 9 Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 6 JAPrO 2019)
  • zusätzlich einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 7 JAPrO 2019)
  • zusätzlich die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 JAPrO 2019; über die Anerkennung entscheidet das Landesjustizprüfungsamt)
  • zusätzlich den Grundlagenschein II
  • eventuell zusätzlich schriftliche Studienarbeit der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereichs (Beachten Sie: Sie haben keinen Anspruch gegnüber der Partneruniversität bezüglich einer Studienarbeit; Achtung: dann kein Urlaubssemester i.S.d. Freiversuchsregelung des LJPA).

Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn mit dem Prüfungsamt der Fakultät, an welcher der Studierende zum Zeitpunkt der Antragstellung eingeschrieben ist, abgesprochen werden.
Für die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg ist der zuständige Fachstudienberater:
Dr. Daniel Kaiser
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Juristisches Seminar
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 7440
E-Mail: pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de

Sehen Sie auch die Informationen auf der Internetseite der Juristischen Fakultät unter Studium im Ausland die Überschrift Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise und der Fachstudienberatungsseite der Fakultät.

Freiversuchsregelung

Möchten Sie sich die im Ausland verbrachte Studienzeit für den Freiversuch anrechnen lassen, ist es ratsam, sich zuvor beim Landesjustizprüfungsamt des Landes, in dem Sie später Ihre Erste Juristische Prüfung ablegen, zu informieren. Sehen Sie für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamts unter Hinweise für Studierende der Rechtswissenschaft (Stand: April 2020).

Beachten Sie, dass wir für die zuvor genannten Angaben keine Gewähr übernehmen. Für genaue Informationen und in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Prüfungsamt.

Hinweise zum Auslandsstudium des LJPrA BW

Informationen zu Beurlaubung und Verlängerung/Verkürzung Ihres Aufenthalts

Studienaufenthalt im Ausland verlängern/verkürzen/absagen

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Studienaufenthalt im Ausland verlängern/verkürzen/absagen können.

Beurlaubung

Hier erfahren Sie, wie Sie sich fü die Dauer Ihres Studienaufenthalts im Ausland in Heidelberg beurlauben lassen können.

Nach der Zusage einzureichende Dokumente

Bitte sehen Sie die folgende Übersicht für die nach der Zusage von Ihnen einzureichenden Dokumente.
Den Ablauf des Bewerbungsverfahrens (Nr. 1 bis 7) finden Sie auf der Seite „Bewerbungsverfahren“ am Ende.