Wahl des Schwerpunktbereichs

Das rechtswissenschaftliche Studium in Heidelberg besteht aus einer fundierten und thematisch breiten juristischen Ausbildung. Zugleich bietet es Möglichkeiten früher Spezialisierung: Nach dem erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung, die zumeist im dritten oder vierten Fachsemester absolviert wird, können Studierende einen Schwerpunktbereich wählen, um sich diesem in den folgenden vier Semestern intensiv zu widmen und sich am Ende des Studiums über ihn im Rahmen der Universitätsprüfung als Teil der Ersten juristischen Prüfung schließlich examinieren zu lassen. Häufig gestellte Fragen zu den Schwerpunktbereichen und zur Universitätsprüfung werden im Rahmen der „Themen von A-Z“ (=häufig gestellte Fragen) beantwortet.

Es werden elf Schwerpunktbereiche angeboten:

Tabelle

Wahl: Wann und wie?

Die Wahl des Schwerpunktbereichs setzt die bestandene Zwischenprüfung voraus. Sie erfolgt jeweils online in der ersten Vorlesungswoche jedes Semesters. Die Wahl ist die grundsätzliche Anmeldung zur Universitätsprüfung in diesem Schwerpunktbereich. Sie verpflichtet aber nicht dazu, das Schwerpunktbereichsstudium aufzunehmen oder innerhalb bestimmter Frist abzuschließen. Man kann den Schwerpunktbereich daher beispielsweise auch vor einem Auslandsaufenthalt wählen.

Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich

Die Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich besteht aus zwei Teilen:

  • Studienarbeit (50%)
  • mündliche Prüfung (50%)

Die Zulassung zur Universitätsprüfung setzt voraus:

  • Wahl des Schwerpunktbereichs
  • Schwerpunktbereichsstudium (wenigstens der Kernvorlesungen)
  • vollständig bestandene Fortgeschrittenenübungen
  • Grundlagenscheine I und II