Studium der Kriminologie

Kriminologie kann im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft im Schwerpunktbereich 2: Kriminalwissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg studiert werden.


Erläuterung des Schwerpunktbereichs:

Im Schwerpunktbereich 2 kann das Studium des Strafrechts und des Strafprozessrechts ergänzt und vertieft werden. Der Schwerpunktbereich ist für Studierende geeignet, die im Laufe ihres bisherigen Studiums ein besonderes Interesse für das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht entwickelt haben und die in Betracht ziehen, nach Abschluss ihrer Ausbildung im Bereich der Strafrechtspflege z. B. als Richter, Staatsanwalt, Strafverteidiger oder Jurist im Strafvollzug beruflich tätig zu sein. Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunktbereich ist zum einen die Kriminologie, die als empirische Wissenschaft vom Verbrechen und der Verbrechenskontrolle das strafrechtswissenschaftliche Studium um wirklichkeitswissenschaftliche Perspektiven ergänzt. Im Rahmen der Kriminologie werden auch die strafrechtlichen Sanktionen behandelt. Außerdem umfasst der Schwertpunktbereich das Jugendstrafrecht, den Strafvollzug und das europäische und internationale Strafrecht als praktisch bedeutsame Gebiete der Strafrechtspflege. Der Stoff dieser Materien wird in Vorlesungen vermittelt und in einem Examinatorium wiederholt. Ergänzt werden diese Angebote durch die Veranstaltung "Strafverteidigung", eine praxisorientierte Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, und das Praxisseminar Strafvollzug.

 

Studienplan:

1. Vorlesungen:

Kriminologie einschließlich strafrechtliche Sanktionen (4 SWS)

Jugendstrafrecht (2 SWS)

Strafvollzug (2 SWS)

Europäisches und internationales Strafrecht (2 SWS)

 

2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung

Strafverteidigung (2 SWS)

 

3. Seminar

Die Seminararbeit kann in allen Gebieten der Kriminalwissenschaften angefertigt werden. (3 SWS)

 

 4. Weitere Angebote

Examinatorium in den Kriminalwissenschaften (2 SWS)

Praxisseminar Strafvollzug (4 SWS)

 

Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 2

I. Pflichtfachvertiefung

Strafrecht

Strafverfahrensrecht

 

II. Spezifischer Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs

1. Kriminologie

Gegenstand, Aufgaben und Entwicklung der Kriminologie

Stellung der Kriminologie im Wissenschaftssystem und Forschungsmethoden der Kriminologie

Kriminalitätstheorie

Verbrechensbegriff, Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung

Täterpersönlichkeit und Kriminalprognose

Viktimologie

Grundlagen der Verbrechenskontrolle

Kriminalprävention

Straftheorien und Ablauf der Strafverfolgung

Die strafrechtlichen Sanktionen in rechtlicher und kriminologischer Perspektive

Die Rechtsfolgenzumessung in rechtlicher und kriminologischer Hinsicht und im Strafprozess

Die Wirkungen der strafrechtlichen Sanktionen

 

2. Jugendstrafrecht

Begriff und Aufgabe des Jugendstrafrechts

Die Lebensphase der Jugend und die Jugendkriminalität

Grundzüge des Jugendrechts

Geschichte und Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts

Alters- und Reifestufen

Die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts

Die Jugendgerichtsverfassung

Das Jugendstrafverfahren

Vollstreckung, Vollzug und Registrierung jugendstrafrechtlicher Sanktionen

 

3. Strafvollzug

Geschichte des Strafvollzugs

Vollzugsziele und Zielkonflikte

Allgemeine Grundsätze des Strafvollzugsrechts

Planung des Vollzugs

Einzelne Rechte und Pflichten des Gefangenen

Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug

Der Rechtsschutz im Strafvollzug

Die Organisation des Strafvollzugs

Besondere Formen des Strafvollzugs

 

4. Europäisches und internationales Strafrecht

Harmonisierungsbestrebungen der EU

Kompetenzen der EU auf dem Gebiet des Strafrechts

Harmonisierende Wirkung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts

Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung

Europäische Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

Internationales Strafrecht als Strafanwendungsrecht

Europäische Menschenrechtskonvention

Grundzüge des Völkerstrafrechts

 

Inwieweit kriminalwissenschaftliche Lehrveranstaltungen Bestandteil anderer Studiengänge als der Rechtswissenschaft sein können, ist bei den Prüfungsämtern des jeweiligen Studiengangs zu erfragen.

Master of Arts- Studienabschlüsse in "Kriminologie" können - soweit hier bekannt - an anderen Universitäten in Deutschland erlangt werden. (Link)

 

Am Institut für Kriminologie besteht eine Gruppe von Studierenden, die in der Justizvollzugsanstalt Mannheim ein Praxisseminar Strafvollzug durchführt, in dem Inhaftierte u.a. ein Kurs "Recht im Alltag" angeboten wird. InteressentInnen an einer Mitarbeit in dieser Haftgruppe setzen sich bitte mit Frau Dr. Barbara Horten in Verbindung, E-Mail: horten@krimi.uni-heidelberg.de.

 

 

Seitenbearbeiter: ifk@krimi.uni-heidelberg.de
Letzte Änderung: 24.07.2023
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