Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht

Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht

Die anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht wird momentan ausgesetzt.

 

 
Geschichte und Ziel der Anwalts-AG im öffentlichen Recht
Seit dem Wintersemester 2002/2003 veranstaltet das Zentrum für anwaltsorientierte Juristenausbildung sog. Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht.

Die Veranstaltung verbindet verschiedene Elemente: Anwaltsorientierung, Kleingruppenarbeit (max. 30 Personen) und Erwerb von Schlüsselqualifikationen. In den Arbeitsgemeinschaften unterrichten Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus gemeinsam mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Fälle aus der beruflichen Praxis für den akademischen Unterricht aufbereiten. Ein wichtiges Lernziel besteht – neben der Vertiefung allgemein-juristischer Fähigkeiten und dem Erlernen von Schlüsselqualifikationen – darin, sich methodisch auf die Besonderheiten anwaltsorientierter Prüfungsaufgaben, beispielsweise in der Fortgeschrittenen-Übung im Öffentlichen Recht, vorzubereiten. Einen ersten Erfahrungsbericht hierzu können Sie in JuS 2003, 633 ff. nachlesen.

Die Anwaltsorientierten Arbeitsgemeinschaften umfassen je zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Sie werden traditionell nur als Unterrichtseinheit für ein Semester konzipiert.

Es besteht die Möglichkeit, einen Schlüsselqualifikationsschein zu erwerben.
Das Curriculum der Anwaltsorientierten Arbeitsgemeinschaften umfasst die Kernbereiche des Verwaltungsrechts, die in der Übung für Fortgeschrittene beherrscht werden sollten. Einzelprobleme aus dem Baurecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht, Energierecht und Naturschutzrecht werden in die Fälle integriert. 
Anwaltsorientierung: E-Mail
Letzte Änderung: 18.10.2022
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