Informationen zur Bewerbung
Aktuelles
Die Bewerbung ist über einen Link der Zentralen Universitätsverwaltung zu erreichen.
Fragen zur Bewerbung beantwortet die Allgemeine Studienberatung.
Studieninteressierte können im Rahmen eines "Schnupperstudiums" an Vorlesungen der Juristischen Fakultät teilnehmen.
Bewerbungsfristen
Bewerbung zum Wintersemester: Fristende: 15. Juli
Bewerbung zum Sommersemester (zum ersten Fachsemester nicht mehr möglich): Fristende: 15. Januar
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren der Zentralen Universitätsverwaltung, ebenso die Bewerbung in höhere Semester (Studienortwechsler).
Rückfragen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Prozedere der Bewerbung richten Sie bitte an die Allgemeine Studienberatung (Zentrale Universitätsverwaltung): Telefonportal: + 49 (0) 62 21/ 54 54 54 Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. E-Mail-Portal: studium@uni-heidelberg.de
Inhaltliche Fragen zu Studium und Hochschulwechsel (Organisation und Aufbau des Studiums, Anerkennung von Leistungsnachweisen etc.) an die Fachstudienberatung der Juristischen Fakultät: Telefon: + 49 (0) 62 21/ 54-2001 Email: zulassung@jurs.uni-heidelberg.de
Bewerbungsverfahren
Der Studiengang Rechtswissenschaft ist in Heidelberg zulassungsbeschränkt. Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, so dass man nicht von einer starren NC-Grenze sprechen kann: Im Gegensatz zu den NC-Zulassungsbeschränkungen, die noch in den neunziger Jahren galten, handelt es sich bei dem derzeit geltenden Auswahlverfahren um ein Verfahren, das neben dem Abiturdurchschnitt Kernfächer bewertet (Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache) sowie Zusatzqualifikationen positiv bepunktet. Daneben sind noch zahlreiche besondere Anträge möglich, ein Teil der Studienplätze wird über die Wartezeit vergeben.
Ab dem Wintersemester 2011/12 müssen Studienbewerber/-innen in Baden-Württemberg außerdem ein Studienorientierungsverfahren absolvieren. Der Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest und "Lehrertest") ist Zulassungsvoraussetzung für alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierten Abschluss führen. Der Nachweis muss bei der Immatrikulation eingereicht, bzw. vorgelegt werden. Weiter Informationen finden Sie hier.
Losverfahren
Studieninteressierte, die keine Zulassung erhalten haben oder die Bewerbungsfrist verpasst haben, können am Losverfahren teilnehmen. Dieses wird durchgeführt, wenn nach Abschluss des Nachrückverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen.
Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. In Fächern, in denen auch in höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht, können frei bleibende Studienplätze ebenfalls durch ein Losverfahren vergeben werden.
Die Bewerbungsfrist des Losverfahrens für das Wintersemester ist jeweils der 15. September - 15. Oktober, die für das Sommersemester der 15. März - 15. April. Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten nur diejenigen, deren Losantrag erfolgreich war. Das Formular eines Losantrags finden Sie hier.
Studienortwechsler
Sie möchten nach Heidelberg wechseln oder hier Examen machen? Wir würden uns freuen, Sie in der Juristischen Fakultät begrüßen zu können. Lesen Sie mehr...