Nächste Klausur im Schwerpunktbereich
Es werden keine regulären Klausurtermine mehr angeboten.
 

Klausur im Schwerpunktbereich

Zeitpunkt der Klausur
Anmeldung
Ladung und Termin

Zeitpunkt der Klausur

In der neuen Schwerpunktbereichssatzung wurde die Klausur im Schwerpunktbereich abgeschafft. Die Klausur wird daher nur noch im Rahmen der Übergangsvorschrift (§ 21 der Satzung) angeboten.

 

Die Klausur kann erst geschrieben werden, wenn alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden wurden und der Schwerpunkbereich gewählt wurde. Seit Herbst 2014 ist der sogenannte "Grundlagenschein II" als weitere Zulassungsvoraussetzung zur Klausur hinzugekommen. Dieser sollte im 4. oder 5. Fachsemester erworben werden. Es empfiehlt sich, die Klausur frühestens nach dem zweiten Semester des Schwerpunktstudiums anzufertigen. Die Klausur wird meist als zweite Teilleistung (nach der Studienarbeit) absolviert. Man kann jedoch auch mit der Klausur im Schwerpunktbereich beginnen. Die mündliche Prüfung ist immer die letzte der drei Teilprüfungen (§ 14 Abs. 1 der Schwerpunktbereichsprüfungssatzung).

Pro Jahr finden zwei Prüfungskampagnen statt, die auf die Termine der Staatsprüfung abgestimmt sind: In der Frühjahrskampagne werden die sechs Klausuren der Staatsprüfung meist in den ersten beiden Märzwochen geschrieben. Als Termin für die Klausur im Schwerpunktbereich wird dann meist Montag und/oder Dienstag der darauffolgenden Woche festgesetzt. Gleiches gilt für den Herbsttermin: Staatsprüfung in den ersten beiden Septemberwochen, Klausur im Schwerpunktbereich Montag und/oder Dienstag danach. Die konkreten Termine entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen des Landesjustizprüfungsamts bzw. den Ankündigungen des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät.

Man kann – muss aber nicht – die Klausur im Schwerpunktbereich „als siebte Examensklausur“ gemeinsam mit den Klausuren der Staatsprüfung anfertigen. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (Wahl des Schwerpunktbereichs, drei Fortgeschrittenenübungen), so können Klausur und mündliche Prüfung der Universitätsprüfung auch vorgezogen werden. Ob dieses „Abschichten“ sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab (angestrebter Staatsprüfungstermin, Wissensstand, Nähe des Schwerpunktbereichs zum Pflichtstoff usw.), und kann daher nur individuell entschieden werden.

Der späteste mögliche Zeitpunkt für die Klausur im Schwerpunktbereich ist die Kampagne, in der man die Klausuren der Staatsprüfung schreibt, der späteste Zeitpunkt der mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich ist die Kampagne, in der die mündliche Staatsprüfung durchgeführt wird (§17 der Schwerpunktbereichssatzung).

 

Anmeldung

 

Einzureichende Unterlagen

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Lebenslauf – eigenhändig geschrieben und unterschrieben, nicht nur tabellarisch –.
  2. Angaben zu Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/Notenverbesserungsregelung“. Das Formular „Angaben zu Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs/Notenverbesserungsregelung“ (vor allem bei Auslandsaufenthalt) liegt an der Pforte des Juristischen Seminars aus. Ein Nachweis für den Auslandsaufenthalt (Prüfungsbescheinigungen oder Bescheid des Landesjustizprüfungsamts) muss erst dann vorgelegt werden, wenn die Universitätsprüfung (zur Verbesserung) wiederholt wird.
  3. Studienbescheinigung des aktuellen Semesters (Computerausdruck).

 

Ladung und Termin

Die Ladung zur Klausur erfolgt schriftlich, spätestens vier Wochen nach Ende der Antragsfrist. Mit

der Ladung erhalten Sie:

  • Ein Informationsblatt über die erlaubten Hilfsmittel (Gesetzestexte, Stand der Gesetzessammlungen)
  • Ein Formular für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung.

Die Klausur findet in der Regel (!) am Montag und / oder Dienstag nach den beiden Wochen statt, in denen die Klausuren der Staatsprüfung geschrieben werden.

Vor Ende der Antragsfrist kann keine Auskunft zum Termin der Klausur gegeben werden.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 20.05.2021
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